Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

21 Dokumente

Entscheidungen 1-21 von 21

TE OGH 2008/9/23 5Ob201/08g

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Entscheidung | OGH | 23.09.2008

TE OGH 2007/3/20 10Ob10/07d

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Entscheidung | OGH | 20.03.2007

TE OGH 2007/2/14 7Ob266/06b

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Entscheidung | OGH | 14.02.2007

TE OGH 2005/7/14 6Ob135/05d

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Entscheidung | OGH | 14.07.2005

TE OGH 2005/5/23 3Ob317/04w

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Entscheidung | OGH | 23.05.2005

TE OGH 2003/2/20 6Ob12/03p

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Entscheidung | OGH | 20.02.2003

TE OGH 1997/10/22 9Ob287/97i

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Entscheidung | OGH | 22.10.1997

RS OGH 1997/10/22 9Ob287/97i, 6Ob12/03p

Norm: JN §104 FKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Das Prorogationsverbot des § 14 Abs 1 KSchG gilt nur zugunsten von Verbrauchern, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Inland beschäftigt sind. Fehlt dieser Inlandsbezug, ist die Möglichkeit des Abschlusses einer Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher durch autonome innerstaatliche Vorschriften nicht beschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1997

TE OGH 1994/10/25 5Ob538/94

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Entscheidung | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 5Ob538/94

Norm: JN §104 Abs2 AKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Die nach § 14 Abs 1 KSchG zulässige Änderung der sachlichen Zuständigkeit kann niemals die Zuständigkeit eines vom Verbraucher entfernter gelegenen Gerichtes als es bei Anwendung der gesetzlichen Zuständigkeitsnormen der Fall wäre, bewirken. Entscheidungstexte 5 Ob 538/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 5 Ob 538/94 Veröff: SZ 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 5Ob538/94

Norm: JN §104 Abs1 AKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Die Wirksamkeit der Zuständigkeitsvereinbarung ist daran gebunden, daß das vereinbarte Gericht so gewählt wird, daß sich Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers in seinem Sprengel befinden. Entscheidungstexte 5 Ob 538/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 5 Ob 538/94 Veröff: SZ 67/186 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 5Ob538/94, 10Ob10/07d

Norm: KSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes ist jedenfalls unwirksam, wenn in der Schiedsvereinbarung nicht ein mit § 14 Abs 1 KSchG nicht in Widerspruch stehender Ort vorgegeben ist. Entscheidungstexte 5 Ob 538/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 5 Ob 538/94 Veröff: SZ 67/186 10 Ob 10/07d Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

RS OGH 1994/10/25 5Ob538/94, 10Ob10/07d

Norm: JN §104 Abs3 AKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Wenn auch der Verbraucher auf die Wirkung der zu seinen Gunsten bestehenden Schutznormen verzichten kann, demnach auch die Heilung einer im Einzelfall im Hinblick auf § 14 Abs 1 KSchG gegebenen Unzuständigkeit durch Beobachtung des § 104 Abs 3 JN beschriebenen Verhaltens bewirken kann, so kann er doch nicht darauf bestehen, daß der Gegner einen solchen Verzicht nachträglich mit dem Erfolg zu akzept... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1994

TE OGH 1993/1/14 8Ob586/92

Begründung: Mit Abstattungskreditvertrag vom 7.9.1981 gewährte die klagende Kreditunternehmung der Beklagten einen Einmalkredit in Höhe von S 105.000. Aus dem als echt anerkannten und nur hinsichtlich der Zuständigkeitsvereinbarung bestrittenen Kreditvertrag ergibt sich, daß dieser Kredit jährlich mit 14 % kontokorrentmäßig zu verzinsen ist und zusätzlich 7 % Verzugszinsen zu zahlen sind, sowie daß für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.01.1993

RS OGH 1993/1/14 8Ob586/92

Norm: JN §104 Abs3KSchG §14 Abs1ZPO §477 Abs1 Z3 D3
Rechtssatz: Die absolute Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes, wozu auch eine § 14 Abs 1 KSchG widersprechende Vereinbarung gehört, die nicht geheilt ist, stellt einen Nichtigkeitsgrund dar. Entscheidungstexte 8 Ob 586/92 Entscheidungstext OGH 14.01.1993 8 Ob 586/92 European... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.1993

TE OGH 1991/11/14 7Ob595/91

Begründung: Beide Beklagte haben, als sie noch in Grieskirchen wohnten, bei der klagenden Partei einen Kredit aufgenommen, der nunmehr fälliggestellt worden ist. Unbestritten blieb die Verbrauchereigenschaft der beiden Beklagten und daß sie anläßlich der Kreditaufnahme eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 104 JN mit der klagenden Partei auf das Bezirksgericht Grieskirchen getroffen haben. Die Klägerin begehrt von den beiden Beklagten mit ihrer beim Bezirksgericht Grieskirchen e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1991

TE OGH 1990/10/24 1Ob673/90

Begründung: Die klagende Partei macht gegen den Beklagten Ansprüche aus zwei Leasingverträgen geltend: Über einen Wohnwagen der Marke Bürstner City 480 TL, abgeschlossen am 19.7./27.7.1988, und über einen PKW Daihatsu, abgeschlossen am 2.1./5.1.1989. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge war der Beklagte nach seinen Angaben in Pettenbach, OÖ, wohnhaft. Der zweite Antrag wurde in Scharnstein gestellt. Nach § 10 Z 3 der in beiden Verträgen gleichlautenden Allgemeinen Leasingbed... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.1990

RS OGH 1990/10/24 1Ob673/90, 7Ob595/91, 5Ob201/08g

Norm: KSchG §14 Abs1Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art16Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art17
Rechtssatz: Eine zulässig getroffene Zuständigkeitsvereinbarung bleibt auch dann gültig, wenn der gewählte Anknüpfungspunkt in der Folge wegfällt. Entscheidungstexte 1 Ob 673/90 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1990

TE OGH 1985/11/21 7Ob661/85

Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 981.040,20 s.A. als Kaufpreis für einen nach ihrer Behauptung vom Beklagten bei ihr bestellten Bagger. Unbestritten ist, daß der Beklagte am 6.5.1985 einen entsprechenden Kaufantrag an die Klägerin gestellt hat, wobei als Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg angegeben war. Im Akt erliegt eine schriftliche Auftragsbestätigung der Klägerin vom 18.5.1983. Nach den Einwendungen des Beklagten sei eine Stornomöglichkeit ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.1985

RS OGH 1985/11/21 7Ob661/85

Norm: JN §104 Abs3 HKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Im Gerichtshofverfahren ist die Erstattung der Klagebeantwortung ein unzuständigkeitsbehebender Akt der Streiteinlassung, es sei denn, der Rechtsanwalt macht spätestens in diesem Schriftsatz den Vorprozeß gegen § 14 Abs 1 KSchG geltend. Macht der anwaltlich vertretene Beklagte nicht spätestens mit dieser Prozeßhandlung die Unzuständigkeit nach § 14 Abs 1 KSchG geltend, so endet auch die Amtsbeachtl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1985

TE OGH 1983/11/9 1Ob750/83

Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als Abfe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1983

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