RS OGH 1994/10/25 5Ob538/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1994
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Norm

JN §104 Abs2 A
KSchG §14 Abs1

Rechtssatz

Die nach § 14 Abs 1 KSchG zulässige Änderung der sachlichen Zuständigkeit kann niemals die Zuständigkeit eines vom Verbraucher entfernter gelegenen Gerichtes als es bei Anwendung der gesetzlichen Zuständigkeitsnormen der Fall wäre, bewirken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046883

Dokumentnummer

JJR_19941025_OGH0002_0050OB00538_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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