Begründung: Im Genehmigungsverfahren für ein von der beklagten Stadtgemeinde geplantes Strandbad ersuchte ein Miteigentümer einer Nachbarliegenschaft im Mai 1962 dringend darum, dafür Vorsorge zu treffen, dass in dem durch die Seemauer und das Nachbargrundstück gebildeten Dreieck keine Ablagerungen im ufernahen Wasserbereich mehr erfolgen. Diesen Wunsch äußerten die Eigentümer der Nachbarliegenschaft auch in ihrem Schreiben vom 2. 7. 1962 unter Hinweis auf die Ausführungen des Sachv... mehr lesen...
Begründung: Die 1990 geborene Klägerin stürzte am 16. Februar 2005 um ca 7:05 Uhr auf dem Gehweg, der zwischen den im Eigentum der Beklagten stehenden Häusern S***** 8 und 10 in Linz liegt, da ihr der linke Fuß seitlich wegrutschte. Die Klägerin erlitt durch den Sturz einen Bruch des linken Außenknöchels. Die Schneeräumung und Streuung des Weges wird für die Beklagte schon seit mehreren Jahren von ihrem Hausbesorger durchgeführt. Die Klägerin begehrt 5.600 EUR, davon 5.550 EUR Sc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michael K*****, vertreten durch Mag. Alois Pirkner, Rechtsanwalt in Tamsweg, gegen die beklagte Partei Helmut G*****, vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Pibe... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Auch eine nur teilweise Überbindung der Pflichten gemäß § 93 Abs 1 StVO ist möglich (vergleiche VwGH 84/02/0281). Auch eine nur teilweise Überbindung der Pflichten gemäß Paragraph 93, Absatz eins, StVO ist möglich (vergleiche VwGH 84/02/0281). Entscheidungstexte 2 Ob 156/05p Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 156/05p ... mehr lesen...
Begründung: Die 1970 geborene Klägerin stürzte am 21. 2. 2000 zwischen 8.00 Uhr und 8.20 Uhr auf einer vereisten Stelle auf der im Privateigentum von Maria D***** stehenden Liegenschaft M*****straße 22, D*****, auf dem Vorplatz vor dem Geschäftseingang einer Filiale der d***** GmbH. Die Klägerin wurde dadurch erheblich verletzt, sie erlitt einen Verrenkungsbruch des linken oberen Sprunggelenks. Die Klägerin musste operiert werden und war länger arbeitsunfähig. Im Vorprozess 8 Cg 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marianne P*****, vertreten durch Dr. Josef Peißl, Rechtsanwalt in Köflach, gegen die beklagte Partei F***** P***** Sportpark GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Semlits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 1. 1996 kam die Klägerin um ca 11 Uhr 30 auf dem nicht ausreichend bestreuten Gehsteig vor dem Haus ***** auf einer dünn mit Schnee bedeckten Eisplatte zu Sturz und zog sich dabei multiple Verletzungen zu. Die Unfallstelle befand sich etwa einen halben Meter von der Hauswand entfernt. Die Klägerin hat aus diesem Unfallereignis gegen die beklagten Parteien (und weitere Personen, gegen die das Klagebegehren mittlerweile zurückgezogen wurde) einen der Höhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Sie hat den Zweitbeklagten mit der Betreuung des Gehsteiges beauftragt. Die Klägerin kam am 7.1.1993 gegen 8.30 Uhr auf diesem Gehsteig zu Sturz und verletzte sich. Die Klägerin begehrte von den beklagten Parteien zuletzt Zahlung von S 171.600 an Schmerzengeld und Schadenersatz mit der
Begründung: , der Zweitbeklagte sei am Unfallstag, an welchem Temperaturen unter 0o und Nieselregen gehe... mehr lesen...
Begründung: Das pädagogische Institut des Bundes in S***** liegt an der E*****. Davor befindet sich ein von der Straße durch Poller abgegrenzter kombinierte Geh- und Radweg, der im Zuge einer Neugestaltung dieses Bereiches von der beklagten Partei im Jahre 1991 geschaffen wurde. Am 19.2.1992 stürzte die Klägerin gegen 8 Uhr 40 auf diesem Gehweg, als sie das Institutsgebäude in Richtung N***** verlassen hatte. Sie zog sich dabei eine Verletzung im rechten Knöchelbereich zu. ... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5
Rechtssatz:
Eine Verletzung der im § 93 StVO normierten Verpflichtung kann auch darin liegen, daß ein Hausbesorger es unterließ, vor zweiundzwanzig Uhr des Vortrages den Gehsteig von Schnee und Eisresten zu säubern (so schon ZVR 70/197 = 12 Os 8-10/70). Eine Verletzung der im Paragraph 93, StVO normierten Verpflichtung kann auch darin liegen, daß ein Hausbesorger es unterließ, vor zweiundzwanzig Uhr d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Pächter einer in Graz an der Kreuzung der Conrad von Hötzendorf-Straße und der Fröhlichgasse gelegenen Tankstelle. Der Tankstellenbereich wird von einem Gehsteig begrenzt, der von der Conrad von Hötzendorf-Straße in einer Rundung in die Fröhlichgasse weiterführt und an dem dort befindlichen Bahndamm endet. Die dem Eigentümer der Tankstellenbetriebsliegenschaft obliegende Verpflichtung zur Säuberung und Bestreuung des Gehsteiges nach § 93 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin forderte vom Beklagten ein Schmerzengeld von S 200.000,-- s.A., weil sie am 8.12.1983 zwischen 16,00 und 17,00 Uhr in Steyr, Enge Gasse 12, auf der vereisten und nicht gestreuten Fahrbahn, die eines besonderen Gehsteiges ermangle, zum Sturz gekommen sei und sich einen Oberschenkelbruch zugezogen habe. Der Beklagte habe es als Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Hauses Enge Gasse 12 unterlassen, die Straße vor diesem Objekt z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 25. November 1983 als Fußgängerin vor dem Hause Eferding Stadtplatz Nr. 8 zufolge Eisglätte zu Sturz und brach sich dabei das rechte Handgelenk. Sie behauptet, der Beklagte, der im vorgenannten Haus Mieter eines Geschäftes sei, habe vom Hauseigentümer gemäß § 93 Abs 5 StVO die Verpflichtung zur Gehsteigreinigung und Streuung übernommenen und dieser Verpflichtung zuwidergehandelt, weil der Gehsteig zur Unfallszeit nicht gestreut gewesen s... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs5
Rechtssatz:
Daraus, daß sich jemand mit einem anderen gelegentlich die Reinigung eines Gehsteigs, an dem er nicht Anrainer ist, teilte, kann noch nicht der Schluß gezogen werden, daß er rechtsgeschäftlich dessen Säuberung übernahm bzw sich konkludent eine solche Verpflichtung auferlegte.
Entscheidungstexte 8 Ob 76/85 Entscheidungstext OGH 13.02.198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 1. 1981 ereignete sich kurz nach 11 Uhr in B***** im Bereich der Verbindung der Raiffeisenstraße mit der Bahnhofstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger auf schneebedeckter Straße zu Sturz kam und von einem LKW mit dem Kennzeichen S ***** überfahren und schwer verletzt wurde. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde unter anderem gegen den Zweitbeklagten zu 4 U 600/81 des BG Zell am See ein Strafverfahren eingeleitet; er wurde rechtskräftig freigesprochen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung von S 280.000,-- s.A. an Schmerzengeld und Verdienstentgang und die Feststellung, daß die Beklagten ihm für künftige Schäden aus dem Unfall vom 3.2.1980 auf dem Postamtsvorplatz in B C hafteten. Der Kläger sei an diesem Tag auf dem mit Schnee bedeckten, nicht geräumten und unbestreuten Postamtsvorplatz zu Sturz gekommen und habe sich verletzt. Die Beklagten beantragten die Ab... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1976, 16 Uhr, kam der Kläger auf dem vereisten Gehsteig vor dem Haus Salzburg, L-Gasse 27, zum Sturz und wurde schwer verletzt. Er begehrte von der Erstbeklagten als Eigentümerin des Hauses L-Gasse 27 und vom Zweitbeklagten als Hausbesorger den Ersatz seiner mit 123 795.44 S bezifferten Schäden und die Feststellung der Haftung beider Beklagten für alle (künftigen) Schäden. Beide Beklagten hätten ihre Pflicht, den Gehsteig stets sauber und eisfrei zu halten, gröbli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer und Halter des Personenkraftwagens Peugeot 504 mit dem pol. Kennzeichen *****. Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses in A*****. Am 24. 1. 1979 fiel von diesem Haus eine Dachlawine auf den PKW des Klägers herab und beschädigte ihn. Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 17.432,72 S sA an Reparaturkosten und Spesen mit folgender
Begründung: Er habe am 24. 1. 1979 gegen 19 Uhr seinen PKW ne... mehr lesen...
Norm: ABGB §431 ABGB §1295 IIa2 ABGB §1315 IIdStVO §93 Abs1StVO §93 Abs5 ABGB § 431 heute ABGB § 431 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2 ABGB §1315 IIdStVO §93 Abs5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1315 heute ABGB § 1315 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Ohne ausdrückliches Übereinkommen mit den Liegenschaftseigentümern, deren Grundstücke an die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehewege angrenzen, übernahm es die beklagte Partei, die Stadtgemeinde K, im Ortsgebiet neben der Fahrbahn auch die Gehsteige und Gehwege im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Im Jahre 1971 war für diese Räum- und Streutätigkeit in K der Stadtbaumeister Ing. Norbert C verantwortlich, der die genannten Agenden... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3StVO §93 Abs2StVO §93 Abs5
Rechtssatz:
Der Hausbesorger ist nach dem Gesetz zur Erfüllung der die Hauseigentümer nach § 93 Abs 2 StVO treffenden Pflichten nicht verbunden. Nur wenn er nach § 93 Abs 5 StVO bzw § 4 Abs 3 HbG durch Rechtsgeschäft diese den Hauseigentümer treffende Verpflichtung übernimmt, tritt er an die Stelle des Hauseigentümers. Der Hausbesorger ist nach dem Gesetz zur Erfüllung der die Hauseigentüme... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2 ABGB §1297 ABGB §1315 IId ABGB §1319 StVO §93 Abs2StVO §93 Abs5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1297 heute ABGB § 1297 gültig ab 01.01.1... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 340 KG B, auf der sich ein Haus befindet. Das Dach dieses Hauses ist mit Blech gedeckt, weist aber auf der Straßenseite nicht die sonst bei Blechdächern üblichen eisernen Schneerechen auf. Als Schneefänger sind vielmehr Kanthölzer montiert, wobei jedoch zwischen der Dachhaut und der Unterkante der Kanthölzer ein durchlaufender Schlitz in einer Breite von 5 bis 6 cm vorhanden ist; außerdem besteht zwischen zweien dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2 ABGB §1295 IId3 ABGB §1315 IBStG §5StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 L ABGB §1295 IId3StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geände... mehr lesen...
Der Kläger stürzte am 13. 1. 1967 in K auf einem Gehsteig. Er begehrte Schadenersatz im Betrage von S 46.372.- sA und DM 5499.93 sA sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten (Gemeinde K) für seinen künftigen Schaden, weil die Beklagte "offenbar" die Schneeräum- und Streuverpflichtung im Unfallsbereich gemäß § 93 StVO übernommen, aber nicht erfüllt habe. Der Kläger stürzte am 13. 1. 1967 in K auf einem Gehsteig. Er begehrte Schadenersatz im Betrage von S 46.372.- sA und DM 54... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId3StVO §93 Abs1StVO §93 Abs5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Keine Streupflicht der Hausbesorgerin, wenn durch das Bestreuen die Rutschgefahr nur teilweise und für eine praktisch nicht ins Gewicht fa... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Der Auftrag an einen Dienstnehmer, den Gehsteig zu reinigen, ist eine rechtsgeschäftlichen Übertragung im Sinne des § 93 Abs 5 StVO. Der Auftrag an einen Dienstnehmer, den Gehsteig zu reinigen, ist eine rechtsgeschäftlichen Übertragung im Sinne des Paragraph 93, Absatz 5, StVO. Entscheidungstexte 7 Ob 171/67 Entscheidungstext OGH 11.10.1967 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 ff IIa2 ABGB §1311 IIc ABGB §1315 IId ABGB §1319 StVO §93 Abs1-3StVO §93 Abs5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab... mehr lesen...