RS OGH 1969/6/26 2Ob141/69, 5Ob143/72, 3Ob569/81, 7Ob594/83, 8Ob49/85, 2Ob34/89, 2Ob2289/96y, 10Ob18

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1969
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Norm

ABGB §1295 IId3
StVO §93 Abs1
StVO §93 Abs5

Rechtssatz

Keine Streupflicht der Hausbesorgerin, wenn durch das Bestreuen die Rutschgefahr nur teilweise und für eine praktisch nicht ins Gewicht fallende Zeit (Fünf bis Zehn Minuten) beseitigt werden kann, sodass das Streuen praktisch zwecklos ist, wenn es nicht in einer unzumutbaren Weise wiederholt wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 141/69
    Entscheidungstext OGH 26.06.1969 2 Ob 141/69
    Veröff: ZVR 1970/28 S 43
  • 5 Ob 143/72
    Entscheidungstext OGH 11.07.1972 5 Ob 143/72
  • 3 Ob 569/81
    Entscheidungstext OGH 25.11.1981 3 Ob 569/81
    Auch: Veröff: RZ 1982/58 S 220; ZVR 1982/261 S 231
  • 7 Ob 594/83
    Entscheidungstext OGH 05.05.1983 7 Ob 594/83
    nur: Keine Streupflicht wenn durch das Bestreuen die Rutschgefahr nur teilweise und für eine praktisch nicht ins Gewicht fallende Zeit (Fünf bis Zehn Minuten) beseitigt werden kann, sodass das Streuen praktisch zwecklos ist, wenn es nicht in einer unzumutbaren Weise wiederholt wird. (T1); Beisatz: Außergewöhnliche Wetterverhältnisse legen auch dem Fußgänger die Verpflichtung zu besonderer Vorsicht auf. (T2)
  • 8 Ob 49/85
    Entscheidungstext OGH 24.10.1985 8 Ob 49/85
    nur T1; Veröff: SZ 58/154
  • 2 Ob 34/89
    Entscheidungstext OGH 30.08.1989 2 Ob 34/89
  • 2 Ob 2289/96y
    Entscheidungstext OGH 04.09.1997 2 Ob 2289/96y
    Vgl auch
  • 10 Ob 18/07f
    Entscheidungstext OGH 20.03.2007 10 Ob 18/07f
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Verkehrssicherungspflichten verneint, weil wegen des zur Unfallszeit anhaltenden, teilweise starken Schneefalles die Zugänge zum Restaurant der Beklagten nur durch eine - der Beklagten nicht zumutbare - ununterbrochene Schneeräumung einigermaßen von dem Neuschnee freigehalten hätten werden können und auch allfällige Streumaßnahmen wegen des andauernden Schneefalls wirkungslos geblieben wären. (T3)
  • 2 Ob 66/08g
    Entscheidungstext OGH 10.04.2008 2 Ob 66/08g
    Vgl; Beisatz: Die Grenze der Zumutbarkeit einer Räumungs- und Streupflicht wird dann überschritten, wenn bei andauerndem Schneefall oder sich ständig erneuerndem Glatteis das Räumen bzw Streuen mangels praktisch ins Gewicht fallender Wirkung für die Verkehrssicherheit nutzlos bleiben muss; dem zur Räumung und Streuung Verpflichteten kann eine ununterbrochene Schneeräumung und Sicherung der Verkehrswege nicht zugemutet werden. (T4)
  • 2 Ob 211/15s
    Entscheidungstext OGH 25.05.2016 2 Ob 211/15s
    Auch; Beis wie T4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0023453

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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