RS OGH 2012/11/20 7Ob171/67, 1Ob37/75, 2Ob1/84, 2Ob67/87, 2Ob36/12a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1967
beobachten
merken

Norm

StVO §93 Abs5

Rechtssatz

Der Auftrag an einen Dienstnehmer, den Gehsteig zu reinigen, ist eine rechtsgeschäftlichen Übertragung im Sinne des § 93 Abs 5 StVO.Der Auftrag an einen Dienstnehmer, den Gehsteig zu reinigen, ist eine rechtsgeschäftlichen Übertragung im Sinne des Paragraph 93, Absatz 5, StVO.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0075621

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten