Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRKZP 01te Art1 StGG Art5 StVO 1960 §91 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 StVO 1960 § 91 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRKZP 01te Art1 Abs2 StGG Art5 StVO 1960 §91 Abs1VwRallg StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 StVO 1960 § 91 heute ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis trug das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (Verwaltungsgericht) der revisionswerbenden Partei in Modifizierung des Spruchs des vor ihm bekämpften Bescheids auf, den entlang einer näher genannten Straße auf einem bestimmten Grundstück befindlichen Bewuchs in konkret dargestelltem Ausmaß, das in drei Teilstrichen aufgegliedert ist, binnen 4 Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses zurückzuschneiden. Darüber hinaus verpflichtete es die revisions... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1VwRallg implizit StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRKZP 01te Art1 StGG Art5 StVO 1960 §91 Abs1VwRallg StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 StVO 1960 § 91 heute ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 26. April 2022 wurde die Revisionswerberin als Eigentümerin der Grundstücke mit den Nrn. 87/1, 937/1, 937/7, 939/1-3, 940/1, 941/4 und 952/1, alle EZ 140, KG S, aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides, die Bäume, die sich auf ihren Grundstücken neben der Gemeindestraße mit der Grundstücksnummer 3003, KG S, befänden, so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum dieser Gemeindestraße mit eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1 VwGG §30 Abs2 StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerberin als Eigentümerin näher genannter Grundstücke gemäß § 91 Abs. 1 StVO aufgetragen, die darauf befindlichen Bäume, die in die daran angrenzende Gemeindestraße hineinragen, auszuästen, erforderlichenfalls zu entfernen, um den Verkehrsraum der Gemeindestraße mit einer Querschnittsbreite von 3,1 Meter mal einer Höhe von 4,2 Meter befahrbar zu machen. Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 Beacht... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 Beacht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer verpflichtet, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides die Äste der Bäume auf näher genannten Grundstücken, die über die Straße ragten, so auszuästen, dass sie nicht mehr (speziell bei Sturm oder unter Schneelast) auf die Straße bzw. auf die über der Fahrbahn befindlichen Oberleitung fielen. In der Begründung: gab die belangte Behörde den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheide... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRKZP 01te Art1; StGG Art5; StVO 1960 §91 Abs1; StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 StVO 1960 § 91 heute ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 Hi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides die Beschwerdeführerin aufgefordert, die Thujen-Hecke auf ihrem Grundstück Nr. X, KG K, im Bereich von der südlichen Grundstücksgrenze bis zur Grundstückszufahrt in ihrer gesamten Höhe unter Einhaltung eines Mindestabstandes zum Asphaltrand der Fahrbahn von 0,6 m bis spätestens 15. Mai 2012 zurückzuschneiden. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid vom 12. August 2008 hat die belangte Behörde dem Beschwerdeführer als Eigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft gemäß § 91 Abs. 1 StVO 1960 aufgetragen, entlang der W. Hauptstraße, die in Schräglage befindlichen Bäume, welche von der genannten Liegenschaft auf die öffentliche Verkehrsfläche hervorragten bzw. im Sinne von § 83 Abs. 1 lit. c StVO 1960 auf die Fahrbahn zu stürzen drohten und damit die Verkehrssicherhei... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 17. Mai 2004 verhielt die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 91 Abs. 1 StVO, drei Stück Fichten in der Höhe von je ca. 25 m, die sich auf einem näher bezeichneten Grundstück der Beschwerdeführerin, direkt neben einer näher umschriebenen Kreuzung befinden, zu entfernen oder entfernen zu lassen, da diese Fichten eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer darstellten. Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 17. Mai... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0105 E 17. Juni 1992 VwSlg 13665 A/1992 RS 2(Hier: Aufforderung zum Entfernen von drei Stück Fichten) Stammrechtssatz § 91 Abs 1 StVO betrifft jede Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Es handelt sich um vorbeugende Maßnahmen, welche die zuständige Verwaltungsbehörde anzuordnen hat, um Unfälle zu vermeiden, oh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §91 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nach § 91 Abs. 1 StVO 1960 muss tatsächlich und konkret vorhanden sein oder unmittelbar drohen. Eine abstrakte, von einem völlig unbestimmbaren Ereignis abhängige Beeinträchtigung genügt nicht. Unzulässig ist daher ein Auftrag nach § 91 Abs. 1 StVO 1960, weil bloß die allgemeine Befürchtung besteh... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 13. Februar 1997 erhob der Beschwerdeführer die vorliegende Säumnisbeschwerde mit der Behauptung, dass die belangte Behörde über die an diese mit Schriftsatz vom 24. April 1995 gerichtete, oben (im Spruch: ) dargestellte "Maßnahmebeschwerde" bisher nicht entschieden habe. Die belangte Behörde legte über Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofes die Akten des Verwaltungsverfahrens vor, ohne dem Beschwerdevorbringen entgegenzutreten, dass eine Verletzung der Entsc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a;StVO 1960 §91 Abs1;
Rechtssatz: Auch in Fällen der Behinderungen des Straßenverkehrs, in denen den Verkehrsteilnehmern eine andere Routenwahl zur Erreichung ihres Zieles offen steht, ist vom Vorliegen einer Verkehrsbeeinträchtigung (welches die Entfernung eines Gegenstandes und die Vorschreibung von diesbezüglichen Kosten gemäß § 89a Straßenverkehrsordnung 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft die Bannlegung bestimmter, in einem angeschlossenen Plan bezeichneter Teilflächen ihres Waldgrundstückes Nr. 615/1 KG M., die oberhalb der Bundesstraße 111 gelegen seien. Mit Bescheid vom 7. März 1994 wies die BH den Antrag ab. Begründend verwies die Behörde zunächst auf Befund und Gutachten des forstlichen Amtssachverständigen. Dieser habe u. a. dargelegt, die betreffende Waldfläche bilde einen nach Süden steil zur ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1;ForstG 1975 §27 Abs2 lite;ForstG 1975 §29;StVO 1960 §91 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/29 94/10/0115 4 Stammrechtssatz Lehnt der Rechtsträger der zu schützenden Verkehrsanlage die Bannlegung nach § 27 Abs 1 ForstG 1975 ab, weil er mit eigenen Mitteln in der Lage ist, einen wirksamen und ausreichenden Schutz der Ve... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Landeshauptstadt vom 12. Jänner 1993 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, die Hecke auf der Liegenschaft Grundstück Nr. nnn/9, GB xxxxx, Bregenz, entlang des A-Weges - im Bereich des Straßenknickes - auf eine Länge von 8 bis 10 m (gemessen ab dem Wasserdurchlaß) bis spätestens 15. Februar 1993 auf eine Höhe von 60 bis 80 cm zurückzuschneiden. Der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung des Beschwerdeführers gab die Berufung... mehr lesen...
Index: L85008 Straßen Vorarlberg10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: LStG Vlbg 1969 §38 Abs2;MRKZP 01te Art1 Abs2;StGG Art5;StVO 1960 §91 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf Art 5 StGG und Art 1 Abs 2 erstes ZPMRK dürfen gesetzliche Bestimmungen, die Eigentumsbeschränkungen vorsehen, von den Verwaltungsbehörden nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werd... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 25. Februar 1993 teilte die niederösterreichische Straßenbauabteilung 2 der Liechtensteinischen Forstverwaltung in Neulengbach mit, im Beisein des Oberförsters der Liechtensteinischen Forstverwaltung sei mit Vertretern der Straßenmeisterei Tulln ein Lokalaugenschein am 2. Februar 1993 durchgeführt worden, der ergeben habe, daß entlang der Landesstraße 2009 (L 2009) zwischen dem Ortsgebiet von Hadersfeld und der Zufahrt zum Rehabilitationszentrum Weißer Hof die Freiha... mehr lesen...
Index: L85003 Straßen Niederösterreich80/02 Forstrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ForstG 1975 §27 idF 1987/576;ForstG 1975 §29;ForstG 1975 §31;LStG NÖ 1979 §25;StVO 1960 §91 Abs1;
Rechtssatz: § 25 NÖ LStG gibt eine Handhabe nur für Maßnahmen im Höchstausmaß von 4 m. § 91 Abs 1 StVO enthält zwar keine derartige Beschränkung, doch ermächtigt diese Bestimmung die Behörde nur dazu, den Auftrag zu erteilen, sol... mehr lesen...