RS Vwgh 2001/1/26 98/02/0420

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Veröffentlicht am 26.01.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a;
StVO 1960 §91 Abs1;

Rechtssatz

Auch in Fällen der Behinderungen des Straßenverkehrs, in denen den Verkehrsteilnehmern eine andere Routenwahl zur Erreichung ihres Zieles offen steht, ist vom Vorliegen einer Verkehrsbeeinträchtigung (welches die Entfernung eines Gegenstandes und die Vorschreibung von diesbezüglichen Kosten gemäß § 89a Straßenverkehrsordnung 1960 rechtfertigt) auszugehen vgl das sich auf die Behinderung von Fußgängern beziehende E vom 31. März 1993, Zl. 93/02/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020420.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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