Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 181-210 von 371

RS UVS Oberösterreich 1995/12/12 VwSen-102866/19/Bi/Fb

Rechtssatz: In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen, daß sich der in Rede stehende Vorfall am 21. August 1994, also zum Geltungszeitpunkt der Straßenverkehrsordnung idFd 18. StVO-Novelle ereignet hat. Eine Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung nach einer auf der Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung basierenden Aufforderung durch ein hiezu ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan nach einer Inbetriebnahme eines Fahrzeuges erfüllte zum damaligen Zeitpunkt den Tatbestand des § 99 Abs.1 lit.b iV... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.12.1995

RS UVS Vorarlberg 1995/11/15 1-0696/95

Rechtssatz: Nach §5 Abs4 StVO sind die Organe der Straßenaufsicht berechtigt, Personen, deren Atemluft auf Alkoholgehalt untersucht werden soll, zum Zweck der Feststellung des Atemalkoholgehaltes zur nächstgelegenen Dienststelle, bei der sich ein Atemalkoholmeßgerät befindet, zu bringen; dies wenn vermutet werden kann, daß sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden. Der UVS Vorarlberg vertritt die Auffassung, daß im konkreten Fall der Beschuldigte die Aufforderung zu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.11.1995

RS UVS Kärnten 1995/10/04 KUVS-K1-1049/7/95

Rechtssatz: Verweigert ein den erhebenden Gendarmeriebeamten unbekannter Mann den Alkotest durch Fehlversuche, und behauptet der Beschuldigte in der Folge nicht der Lenker des PKW gewesen zu sein, so macht die erkennende, einen Irrtum ausschließende, Gegenüberstellung des Beschuldigten mit dem erhebenden Gendarmeriebeamten in der Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Verbindung mit einem Photo im Paßakt der Bezirkshauptmannschaft vollen Beweis über die Lenkeridentit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.10.1995

TE UVS Wien 1995/09/26 03/P/18/2716/95

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 23.5.1995, Zl S 21484-d/95, ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 8.2.1995 um 22.30 Uhr in Wien, Wachzimmer H als Lenker des Kfz W-16 sich geweigert, Ihre Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organe der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß Si... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.09.1995

RS UVS Vorarlberg 1995/09/26 1-0630/95

Rechtssatz: Nach § 5 Abs. 2 StVO zweiter Satz sind ua bestimmte Straßenaufsichtsorgane berechtigt, die Atemluft von Personen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben, auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Wer zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen. Der Gendarmeriebeamte durfte aufgrund mehrerer Umstände den Verdacht haben, daß der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt das in Rede stehen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 26.09.1995

RS UVS Wien 1995/09/26 03/P/18/2716/95

Rechtssatz: Ein insulinpflichtiger Diabetiker ist grundsätzlich in der Lage, sich einer Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt zu unterziehen. Insbesondere ein in funktioneller, nahe-normoglykämischer Insulinsubstitution geschulter Diabetiker ist zu weitgehender Flexibilität der Lebensführung in der Lage wie jeder Gesunde, sohin auch zur grundsätzlich jederzeitigen Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt. Schlagworte Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, Verweige... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.09.1995

RS UVS Kärnten 1995/07/20 KUVS-786/3/95

Rechtssatz: Trotz eines Verkehrsunfalles und dabei erlittenen Verletzungen ist der Beschuldigte verpflichtet der Aufforderung zum Alkomatentest zu entsprechen, wenn er die Aufforderung versteht und nicht an einer Dispositionsunfähigkeit leidet. Straßenaufsichtsorgane sind nach erfolgter unberechtigter Weigerung eines Betroffenen, den Alkomatentest abzulegen, nicht mehr verpflichtet bei Feststellung von Umständen, die nachträglich auftreten und die die Ablegung der Atemluftkontrolle möglich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.07.1995

RS UVS Steiermark 1995/07/12 30.9-119/94

Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Verweigerung des Alkoholtestes nach § 5 Abs 2 StVO konnte im Sinne des § 44 a Z 1 VStG von der angeführten Lenkzeit - 10.10.1993, ca 17.35 Uhr - auf - 10.10.1993, 18.00 Uhr - korrigiert werden. So kommt es bei diesem Delikt (die zeitliche Differenz beträgt hier lediglich 25 Minuten) nicht auf den genauen Zeitpunkt der Verweigerung an (VwGH 12.9.1986, 85/18/0147, verstärkter Senat 3.10.1985, Slg 11894 A), und bestand keine Verwechslungsgefahr, sowie auch nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.07.1995

RS UVS Vorarlberg 1995/07/10 1-0655/95

Rechtssatz: Wer aufgefordert wird, sich einer Alkoholuntersuchung mit einem Alkomaten zu unterziehen, hat dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten. Ist ein Alkomat an Ort und Stelle nicht vorhanden, ist die betreffende Person verpflichtet, zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes zur nächstgelegenen Dienststelle sofort mitzugehen. Eine Person, welche einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich Folge leistet und auf ein diesbezügliches Verlangen nicht mit den Gendarme... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.07.1995

RS UVS Kärnten 1995/07/07 KUVS-1450/11/94

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte trotz der anfänglichen Zustimmung dadurch, daß er der Aufforderung, in das Gendarmeriefahrzeug einzusteigen, um zum Zweck der Durchführung des Alkotests auf dem Gendarmerieposten mitzukommen, nicht Folge geleistet, verantwortet er den verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der Alkotestverweigerung gemäß § 99 Abs 1 lit b StVO. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.07.1995

RS UVS Kärnten 1995/06/21 KUVS-K1-493/7/95

Rechtssatz: Erleidet der Beschuldigte bei einem Verkehrsunfall eine Gehirnerschütterung, eine Abschürfung und einen Bluterguß an der Stirne, eine Drehverletzung der Halswirbelsäule und eine Prellung der linken Brustseite, so ergibt sich aus der Drehverletzung der Halswirbelsäule eine massive Schädelprellung und eine starke Gehirnerschütterung. Verletzungen dieser Art führen zu einer Bewußtseinstrübung in der Zeit nach dem Unfall mit gelegentlichen, oft nur Sekunden dauernden Bewußtlosigkei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.06.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/06/13 VwSen-102352/13/Weg/Ri

Rechtssatz: Die Art der Beblasung und etwa auch der Umstand, daß zwei gültige Meßergebnisse notwendig sind, ist in keiner dem Fahrzeuglenker im Regelfall zugänglichen Rechtsquelle (Gesetz, Verordnung) enthalten. Die diesbezüglichen Verwendungsrichtlinien sind einerseits der Bedienungsanleitung des Herstellers und andererseits den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegräte des Bundesministeriums für Inneres vom 11.2.1988 zu entnehmen. Ein Verhalten kann nur dann eine Verwaltungsüber... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.06.1995

RS UVS Kärnten 1995/06/09 KUVS-1663-1664/18/94

Rechtssatz: Unter "Inbetriebnahme" eines Kraftfahrzeuges ist jede der Lenkung vorausgehende Tätigkeit, insbesondere die Ingangsetzung des Motors, zu verstehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.06.1995

RS UVS Kärnten 1995/05/24 KUVS-K1-180/4/95

Rechtssatz: Für die Berechtigung des Straßenaufsichtsorgans zur Vornahme einer Atemluftprobe bzw. die Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, sich der Atemluftprobe zu unterziehen, ist allein maßgebend, ob das Straßenaufsichtsorgan im Zuge der Amtshandlung zu Recht vermuten kann, daß sich der Beanstandete im Zeitpunkt des Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet. Voraussetzung für ein Verlangen um Ablegen der Atemluftprobe ist unter anderem die bloße Vermutung des Vorlie... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.05.1995

RS UVS Kärnten 1995/05/24 KUVS-K1-462/3/95

Rechtssatz: War beim ersten Fehlversuch beim Alkomatentest die zur kurze Blaszeit die Ursache, war dies beim zweiten Fehlversuch ebenfalls der Fall, obwohl der Beschuldigte zwei Sekunden lang blies, ist beim dritten Fehlversuch die Ursache nicht die Blaszeit sondern das Blasvolumen und wirft der Beschuldigte danach das Blasröhrchen mit der Erklärung "Ich blase nicht mehr" neben den Alkomaten hin, so verantwortet er die Verwaltungsübertretung der Alkotestverweigerung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.05.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/05/19 VwSen-102381/8/Weg/Ri

Rechtssatz: Zunächst war zu prüfen, ob im Hinblick auf den Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses am 17.10.1994 die ab 1.10.1994 geltende neue Rechtslage (19. StVO Novelle) Anwendung findet oder die Rechtslage zuvor. Nach § 1 Abs.2 VStG richtet sich die Strafe nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, daß das zur Zeit der Fällung des Bescheides in erster Instanz geltende Recht für den Täter günstiger wäre. Der diesbezügliche Vergleich der Gesetzesstellen hat erbracht,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.05.1995

RS UVS Vorarlberg 1995/05/09 1-0431/95

Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Aufforderung zu einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt lagen vor. Aufgrund des Eingeständnisses des Beschuldigten, wenige Minuten vor dem Erscheinen auf dem Gendarmerieposten F einen Pkw gelenkt zu haben und aufgrund der beim Beschuldigten wahrgenommenen Alkoholisierungssymptome wurde dieser zu Recht zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt im Sinne des § 5 Abs. 2 zweiter Satz StVO aufgefordert. Dem - nach der Aufforderung zum Alkot... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 09.05.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/05/09 VwSen-102796/2/Ki/Shn

Rechtssatz: Zufolge eines anonymen Anrufes am 7. Jänner 1995 um 6.25 Uhr, wonach der Lenker des PKW XX-XX seit 04.15 Uhr mit laufendem Motor auf dem verfahrensgegenständlichen Gasthausparkplatz stehe, fanden Gendarmeriebeamte den Berufungswerber um etwa 6.50 Uhr im bezeichneten Fahrzeug schlafend vor. Der PKW stand etwas abseits am Gasthausparkplatz mit laufendem Motor, welcher eine überhöhte Drehzahl aufwies. Die Motorhaube war heiß. Der Berufungswerber befand sich auf dem Fahrersitz und ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.05.1995

RS UVS Kärnten 1995/04/24 KUVS-K2-68/3/95

Rechtssatz: Wird der Beschuldigte vor Durchführung des Alkotests belehrt, daß er so lange hineinblasen muß, bis der Beamte Stop sagt, führte dann der Beschuldigte das Mundstück des Alkomaten nur kurz zum Munde, blies hinein und zog dann das Mundstück sofort wieder zurück, so daß bei insgesamt sechs Beatmungsversuchen infolge zu kurzer Blaszeit kein verwertbares Ergebnis erzielt wurde, liegt eine Alkotestverweigerung vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.04.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/04/03 VwSen-102567/10/Gu/Atz

Rechtssatz: Die Strafnorm des § 99 Abs.1 lit.b StVO 1960 enthält drei strafbare Tatbestände. Aus den Strafnormen des § 99 Abs.1 lit.b und c StVO 1960 ergibt sich weiters, daß es sich bei der Weigerung, sich vorführen zu lassen und der Weigerung, sich bei Vorliegen der in § 5 bezeichneten Voraussetzungen Blut abnehmen zu lassen, um zwei gesonderte Straftatbestände handelt. Sowohl die Verfolgungshandlung als auch das Straferkenntnis beschreiben im
Spruch: , daß sich der Beschuldigte unter Beru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.04.1995

TE UVS Burgenland 1995/03/29 02/05/95057

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Rechtsmittelwerber zu Punkt 1 mit einer Geldstrafe von S 10 000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) gemäß § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO 1960 und zu Punkt 2 mit einer Geldstrafe von S 2 000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) gemäß § 4 Abs 5 StVO iVm § 99 Abs 3 lit b StVO belegt.   Gegen dieses Straferkenntnis richtet sich die fristgerecht eingebrachte Berufung. Zu Punkt 1 des gegenständlichen Straferkenntnisses führt der Berufungsw... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 29.03.1995

RS UVS Burgenland 1995/03/29 02/05/95057

Rechtssatz: Eine Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt zu untersuchen, liegt nur dann vor, wenn aufgrund des Verhaltens des Probanden keine Meßergebnisse erzielt werden. Werden zwei gültige Meßergebnisse erzielt, ist keine Alkotestverweigerung gegeben, selbst wenn diese beiden Messungen wegen der mehr als 10 prozentigen Probendifferenz im Sinne der einschlägigen Bedienungs- bzw Verwendungsrichtlinien für Alkomaten nicht verwertbar sind. Schlagworte Alkomat; Alkotestverweigerung, k... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 29.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/21 KUVS-214/1/95

Rechtssatz: Dem
Spruch: eines Straferkenntnisses kommt im Hinblick auf § 44a VStG besondere Bedeutung zu. Der Beschuldigte hat ein Recht darauf, schon dem
Spruch: unzweifelhaft entnehmen zu können, welcher konkrete Tatbestand als erwiesen angenommen, worunter die Tat subsumiert und welche Strafe in Anwendung welcher Bestimmung über ihn verhängt wurde. Die Tat muß daher hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau umschrieben sein, daß die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/13 KUVS-K2-1707/3/94

Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO muß der
Spruch: des Bescheides Zeit und Ort der Verweigerung des Alkotests enthalten. Bei einer mehrmaligen Aufforderung zum Alkotest ist bereits im Hinblick auf die genaue Bezeichnung des Tatortes und der Tatzeit im
Spruch: des Bescheides festzustellen, wo und wann die diesbezügliche Amtshandlung abgeschlossen war (vgl VwGH 19.9.1984, 83/03/0042). Der genaue Tatort und die Tatzeitangabe ist daher in Ansehung der in Rede stehende... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/02/22 KUVS-K1-3/4/95

Rechtssatz: Fordert der Gendarmeriebeamte nach Wahrnehmung von Alkoholisierungssymtomen den Beschuldigten vor einem Cafehaus zum Alkotest auf, wurde dieser vom Beschuldigten verweigert, erklärte der Gendarmeriebeamte danach, der Beschuldigte solle auf den Gendarmerieposten kommen ..."und könne er es sich bis dorthin überlegen, ob er den Alkomatentest machen wolle oder nicht ...", wobei der Beschuldigte am Gendarmerieposten nach Aufforderung wiederum den Alkomatentest verweigerte, so ist Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.02.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/02/09 VwSen-102325/11/Sch/Rd

Rechtssatz: Rückenwirbelgelenksblockierungen und allfällige damit in Zusammenhang stehende Schmerzen hindern die ordnungsgemäße Durchführung des Alkomattestes nicht. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.02.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/01/09 VwSen-102346/15/Weg/Ri

Rechtssatz: Eine bestehende und sich im Verfahren erweisende objektive Unfähigkeit, eine Alkomatbeblasung durchzuführen, bewirkt, daß eine Verweigerung des Alkotestes den Tatbestand des § 99 Abs. 1 lit. b i. V.m. § 5 Abs. 2 StVO nicht erfüllt. Dies auch dann nicht, wenn der Beschuldigte anläßlich der Verweigerung noch nicht auf den Umstand der medizinischen Unfähigkeit hingewiesen hat, weil dem Gesetz nicht entnommen werden kann, daß diese
Gründe: (bei sonstiger Strafbarkeit) schon während ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.01.1995

RS UVS Vorarlberg 1994/12/16 1-0030/94

Rechtssatz: Dennoch ist der Beschuldigte der ihm durch Gesetz auferlegten Pflicht nicht nachgekommen, indem er sich unberechtigt von den Gendarmeriebeamten entfernt hat. Es war ihm zu diesem Zeitpunkt bewußt, daß er zur Durchführung eines Alkotests zum Gendarmerieposten geführt werde. Daß er ein dringendes Bedürfnis zur Verrichtung der Notdurft habe, hat er den Gendarmeriebeamten zum damaligen Zeitpunkt nicht mitgeteilt. Auch die Verantwortung des Beschuldigten, wonach er Insp. L. nicht na... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 16.12.1994

RS UVS Kärnten 1994/12/15 KUVS-K2-1536/6/94

Rechtssatz: Für das Entstehen der Verpflichtung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, ist einerseits das Lenken, die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges oder ein derartiger Versuch Voraussetzung, andererseits die Vermutung, daß das umschriebene Verhalten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand erfolgt ist. Dabei ist es nicht erforderlich, daß das relevante Verhalten zum Zeitpunkt des Einschreitens des später die Aufforderung zum Alkotest stellenden Straßenaufsichtsorga... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.12.1994

RS UVS Steiermark 1994/12/14 303.14-22/94

Rechtssatz: Der Tatort einer Alkoholtestverweigerung nach § 5 Abs 2 StVO ist mit -Gendarmerieposten Gratwein-, der im 2. Stock des Hauses Bahnhofstraße 22 untergebracht ist, auch dann nicht zutreffend bezeichnet, wenn der tatsächliche Tat- und Anhalteort nur 20 - 30 m entfernt ist, sich jedoch im Freien auf einem Parkplatz (auf Höhe der Häuser 11-14) befindet. Hiezu kommt, daß dieser Tatort im gesamten erstinstanzlichen Verfahren nicht vorgehalten wurde. Schlagworte Straßenverkehrsord... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.12.1994

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