Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 241-270 von 318

RS UVS Kärnten 1993/11/03 KUVS-K1-1425/3/93

Rechtssatz: Legt die erste Instanz ihre Entscheidung zu unrecht einem Erschwerungsgrund der Strafbemessung zugrunde (vorliegend ein bereits getilgtes Straferkenntnis), so kann der Unabhängige Verwaltungssenat dies bei der Strafbemessung entsprechend berücksichtigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.11.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/10/20 VwSen-101323/8/Weg/Ri

Rechtssatz: Bloß leicht gerötete Augenbindehäute sind - bei selbst von geschulten Organen nicht feststellbaren sonstigen Alkoholisierungssymptomen - für die Vermutung der Alkoholisierung nicht ausreichend. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.10.1993

RS UVS Kärnten 1993/10/07 KUVS-K2-1227/3/93

Rechtssatz: Die Aufforderung zur Vornahme des Alkotests ist auch dann gesetzmäßig, wenn zwar das Sicherheitsorgan das relevante Verhalten - vorliegend das Lenken eines Fahrzeuges - nicht selbst wahrgenommen hat, aber der Beweis erbracht wird, daß der Beschuldigte vor erfolgter Aufforderung ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.10.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/10/05 1-429/93

Rechtssatz: Die Angaben der Zeugen, der Berufungswerber sei alkoholisiert bzw. alkoholbeeinträchtigt gewesen, lassen keinen Schluß dahingehend zu, der Berufungswerber habe sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand im Sinne des §5 Abs1 StVO befunden. Insbesondere konnten die Zeugen keine konkreten Alkoholisierungssymptome nennen, aufgrund derer mit ausreichender Sicherheit auf eine Alkoholisierung geschlossen werden kann. Dasselbe gilt für die vom Berufungswerber zugegebene "Fahr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 05.10.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/09/20 VwSen-100900/23/Sch/Rd

Rechtssatz: Grobschlägiger Nystagmus von 13 Sekunden rechtfertigt die Annahme eines Blutalkoholgehaltes von mindestens 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Keine Unschlüssigkeit des Gutachtens des Amtssachverständigen. Herabsetzung der Geldstrafe angesichts der bloß geringfügigen Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes, des Umstandes, daß von einem alkoholisierten Radfahrer nicht die gleiche Gefahr wie von einem Kraftfahrzeuglenker ausgeht, sowie der Nichtberücksichtigung der bisherigen Unb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/14 KUVS-K2-1139/3/93

Rechtssatz: Als einziges Beweismittel zur Entkräftung des Ergebnisses einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät im Sinne des § 5 Abs 2a lit b StVO ist die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/26 KUVS-K2-1201/4/93

Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO kommt auch zum Tragen, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf den Alkoholgenuß zurückzuführen ist. Eine Person, die ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, obwohl sie vorher Alkohol getrunken hat, verantwortet daher den Tatbestand nach § 5 Abs 1 StVO auch dann, wenn ihre Fahruntüchtigkeit, unabhängig von der Menge des genossenen Alkohols, aufgrund irgendwelcher zusätzlicher anderer Komponenten (wie zB die Einnahme von Medikamenten) eingetreten ist. Selbst we... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/24 KUVS-1115/4/93

Rechtssatz: Wird der Alko-Test am Beschuldigten durchgeführt, obwohl er wegen eines Selbstunfalles die dritte Rippe links gebrochen und eine Trümmerfraktur des Nasenbeines erlitt, und war die Beatmung des Alkomaten aus medizinischen Gründen durchaus möglich, und brachte der Alkomaten-Test auch ein verwertbares Ergebnis von 0,84 mg/Liter, so verantwortet der Beschuldigte die Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/07/19 KUVS-641/3/93

Rechtssatz: Beihilfe gemäß § 7 VStG kann nur vorsätzlich begangen werden, wobei bedingter Vorsatz genügt. § 7 VStG setzt voraus, daß der Täter (Gehilfe) wenigstens die Verwirklichung des verwaltungsstrafrechtlich maßgeblichen Sachverhaltes ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet, also vorliegend den Umstand der Inbetriebnahme oder/und Lenkung eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand durch den Haupttäter in seine Erwägungen einbezogen hatte. Dies ist dann der Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.07.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/07/09 VwSen-101199/7/Sch/Rd

Rechtssatz: Erläßt die belangte Behörde eine sich explizit nur auf einen Teil des angefochtenen Straferkenntnisses beziehende Berufungsvorentscheidung, so ist Gegenstand des Verfahrens vor dem UVS über eine ursprüngliche Vollberufung nur jener verbleibende Teil des angefochtenen Straferkenntnisses, der durch die Berufungsvorentscheidung nicht erledigt wurde, und zwar ohne daß es hiefür eines Vorlageantrages des Berufungswerbers iSd § 51b zweiter Satz VStG bedarf. Eine Verpflichtung zur Blu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.07.1993

RS UVS Kärnten 1993/07/01 KUVS-K2-919/4/93

Rechtssatz: Wird im Verfahren die Zeit der Vornahme des Alkomatentests konkret ermittelt, macht der Umstand, daß der Alkomat in der Zeitangabe noch nicht von der Sommerzeit auf die Normalzeit umgestellt und daher eine falsche Uhrzeitangabe ausgedruckt und dies dem Beschuldigten auch durch die Beamten mitgeteilt wurde, das Meßergebnis des Alkomaten nicht ungültig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/25 Senat-MI-92-027

Die Bezirkshauptmannschaft xx bestrafte den Berufungswerber H E mit Erkenntnis vom 15.4.1992, Zl 3-****-91, wegen einer Verwaltungsübertretung nach §§ 99 Abs1 lita iVm 5 Abs1 StVO mit Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage, Barauslagen gemäß §5 Abs9 StVO S 2.451,60, Verfahrenskostenbeitrag S 800,--), weil er, so der Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses, am 30. März 1991 um 20,45 Uhr im Gemeindegebiet von H auf der Bundesstraße ** von F kommend in Richtung M den PKW mit d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/25 Senat-MI-92-027

Rechtssatz: Der Anflutungsreiz des in die Gehirnzellen einströmenden Alkohols bewirkt wegen einer zunächst mangelhaften Anpassung der Gehirnzellen bedeutend schwerere Ausfälle der Gehirnleistung als die gleiche Alkoholkonzentration während der Ausscheidungsphase. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 25.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/25 VwSen-101107/13/Fra/Ka

Rechtssatz: Behauptung eines Nachtrunkes unglaubwürdig, wenn dieser anläßlich der ersten Einvernahme durch das erhebende Sicherheitsorgan ausdrücklich verneint wurde und ein derartiger Einwand in der Folge erstmals mit der Berufung vorgebracht wird. Sachverständigengutachten, das bei einem um 6.20 Uhr gemessenen Atemalkoholgehalt von 0,58 mg/l bezüglich der erforderlichen Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt um 2.00 Uhr mit 1,8 (gegenüber den in der Literatur auch vertretenen Werten bis zu 2,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/14 Senat-NK-92-017

Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 12. Februar 1992, Zl 3-*****-91, wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs1 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß 99 Abs1 lita StVO eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 9 Tage) verhängt, weil er am 23. August 1991, gegen 21,45 Uhr im Ortsgebiet von N********** auf der K********gasse, vor dem Haus K********gasse Nr *, in Fahrtrichtung Bahnhof, das Motorfahrrad mit dem behördlichen Kennzeichen ** ** *... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/14 Senat-NK-92-017

Rechtssatz: In der Anflutungsphase liegt Fahrunfähigkeit auch bei einem knapp unter 0,8 Promille gelegenen Blutalkoholgehalt vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.05.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/05/05 1-113/93

Rechtssatz: Der beim Beschuldigten durchgeführte Alkomattest ergab einen Wert von 0,43 mg/l Atemalkoholgehalt (niedriger Wert). Die Gendarmeriebeamten waren aufgrund des Umstandes, daß der Unfallgegner des Beschuldigten eine schwere Körperverletzung erlitten hat, nicht verpflichtet, beim Beschuldigten eine Blutabnahme vornehmen zu lassen. Dies deshalb, da eine Blutabnahme nach §5 Abs6 StVO - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - lediglich im Rahmen einer Untersuchung einer im Sinne ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 05.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/24 VwSen-100783/11/Bi/La

Rechtssatz: Überschreitung des gesetzlich zulässigen Grenzwertes an Atemluftalkohol um beinahe 100% läßt den Schluß zu, daß der Berufungswerber ohne Rücksicht darauf, daß er noch werde heimfahren müssen, Alkohol konsumiert hat und ist ebenso als erschwerend zu werten wie der Umstand, daß er zwei weitere Personen in seinem KFZ befördert und damit deren körperliche Integrität gefährdet hat. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/11 VwSen-100532/11/Weg/Gr

Beachte Ersatzbescheid aus Anlaß VwGH v. 20.1.1993, Zl.92/02/0208. Rechtssatz: Nicht nur die Unbescholtenheit und die geringe Überschreitung des Alkoholgrenzwertes, sondern auch die Umstände, daß die Tat keine nachteiligen Folgen nach sich zog und daß der Berufungswerber lediglich bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und in keinen Verkehrsunfall verwickelt war, stellen Milderungsgründe dar, die insgesamt eine Anwendung des § 20 VStG rechtfertigen. Herabsetzung der verhängten ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.03.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/18 KUVS-K3-63/5/93

Rechtssatz: Wird der Alkotest ca eine Stunde nach dem Unfallsgeschehen durchgeführt und liefert er ein positives Ergebnis, so ist davon auszugehen, daß der Beschuldigte - wenn nicht andere Beweiselemente hinzukommen - das Fahrzeug im alkoholisierten Zustand lenkte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/02/01 VwSen-100669/5/sch/Rd

Rechtssatz: Kein Nachweis der Alkoholisierung, wenn der Alkomat zwei Messungen - die eine mit 0,48 mg/l, die andere mit 0,54 mg/l - mit dem Vermerk: "Probendifferenz, Messung(en) nicht verwertbar" ausweist und sich auch aus der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses nicht ergibt, wie die belangte Behörde dennoch zu der Annahme gekommen ist, daß der Berufungswerber zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/19 VwSen-100893/14/Br/La

Rechtssatz: Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand begründet die Strafbarkeit nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO (und nicht nach § 5 Abs. 1 StVO, der überdies nur auf eine Alkohol- und nicht auch auf eine Suchtgiftbeeinträchtigung Bezug nimmt). Entsprechende Spruchkorrektur, wenn sich die vorgeschriebenen Barauslagen tatsächlich nicht auf eine Alkomatuntersuchung, sondern auf eine klinische Untersuchung beziehen. Stattgabe hinsichtlich Ersatzfreiheitsstrafe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/12 VwSen-100745/10/Weg/Ri

Rechtssatz: Rückrechnung nach 10 Stunden nur dann unzulässig, wenn nicht gesichert wäre, daß mit einer durchgehenden stündlichen Abbaurate von 0,1 Promille gerechnet werden kann; dies trifft jedoch nur bei einem in die Nähe des physiologischen Wertes (ca. 0,015 Promille Blutalkoholgehalt) bzw. in die Nähe von 0,0 Promille gelangten Blutalkoholgehalt zu. Untersuchungskosten dürfen nicht vorgeschrieben werden, wenn der belangten Behörde geeignete Amtssachverständige zur Verfügung stehen, die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/08 VwSen-100561/21/Fra/Ka

Rechtssatz: Folgerung der belangten Behörde, daß die Blutprobe manipuliert wurde, nicht unschlüssig, wenn sich der Berufungswerber unmittelbar nach der Blutabnahme weigerte, die Blutampulle den wartenden Gendarmeriebeamten zu übergeben, er aber 14 Stunden später versuchte, diese am Gendarmerieposten abzugeben. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 12.000 S. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.01.1993

RS UVS Kärnten 1992/12/21 KUVS-1341/1/92

Rechtssatz: Fährt der Beschuldigte mit einem Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verantwortet er die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lita iVm § 5 Abs 1 StVO. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/12/21 KUVS-1341/1/92

Rechtssatz: Bei der Bemessung der Strafe ist stets das Ausmaß der mit der Tat verbundenen Schädigung oder Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die Strafdrohung dient und der Umstand, inwieweit die Tat sonst nachteilige Folgen nach sich gezogen hat, zu berücksichtigen. Es ist von einer erheblichen Gefährdung derjenigen Interessen zu deren Schutz die Strafdrohnung dient, dann auszugehen, wenn eine beträchtliche Alkoholisierung des Fahrradlenkers im Ausmaß von 1,03 mg/l der Atemluft... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.12.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/12/07 Senat-KO-92-011

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn E      S       das Straferkenntnis vom 5. Dezember 1991, Zl  3        , erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, er habe am 25. September 1991 gegen 21,40 Uhr im Gemeindegebiet xx auf der A    in Richtung yy beim Straßenkilometer 25,800 das Fahrzeug Ford W 1. gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten    Zustand befunden habe (1,09 mg/l) und 2. ohne die erforderliche Lenkerberechtigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.12.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/12/07 Senat-KO-92-011

Rechtssatz: Bei einem Atemluftalkoholgehalt von 1,09 mg/l und einer einschlägigen Vorstrafe in der Höhe von S 13.000,-- ist eine Geldstrafe von S 16.000,-- auch dann nicht überhöht, wenn der Berufungswerber über kein Vermögen verfügt, ein monatliches Einkommen von lediglich S 5.100,-- bezieht und für drei Kinder sorgepflichtig ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 07.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/24 KUVS-313/1/92

Rechtssatz: Gemäß Art 57 Abs 3 B-VG darf ein Mitglied des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung ohne Zustimmung des Nationalrates nur dann gerichtlich oder verwaltungsbehördlich verfolgt werden, wenn die Handlung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht. Das Lenken eines Fahrzeuges in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand steht in keinem Zusammenhang mit einer politischen Tätigkeit. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/13 Senat-ME-92-060

Der Berufungswerber hat am 31.7.1992 um 01,00 Uhr den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen         auf der B    im Ortsgebiet von  Richtung              gelenkt und war auf der Kreuzung       straße B    an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beteiligt. Gemeinsam mit der Zweitbeteiligten hat er zwecks Unfallsaufnahme den Gendarmerieposten xx aufgesucht. Im Zug der Entgegennahme der Meldung haben Gendarmeriebeamte beim Berufungswerber Alkoholisierungssymptome wahrgenommen und einen Alkomat... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.11.1992

Entscheidungen 241-270 von 318