Entscheidungsgründe: Am 15. September 2005 ereignete sich in Wien 23 im Bereich der ampelgeregelten Kreuzung der Breitenfurter Straße mit der Zufahrt zu einer Tankstelle auf Höhe der ON 164 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und Gerald M***** als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger begehrte 9.374,13 EUR sA und brachte vor, der Lenker des PKW habe den Vorrang des Klägers verletzt und so den Verkehrsunfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 2006 ereignete sich im Ortsgebiet von T***** im Bereich der Kreuzung der R*****straße mit dem K*****weg ein Verkehrsunfall. An diesem Unfall waren der Kläger als Lenker eines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf dem - rechts neben dem (Haupt-)Fahrstreifen befindlichen, durch strichlierte Bodenmarkierungen getrennten, 1,5 Met... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. Dezember 2005 ereignete sich in Graz ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und ein bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherter, von der Zweitbeklagten gehaltener LKW beteiligt waren. Der Kläger erlitt bei diesem Verkehrsunfall schwere Verletzungen, der Eintritt von Spät- und Dauerfolgen ist nicht ausgeschlossen. Die Unfallstelle befindet sich an der Kreuzung der Keplerstraße mit der Mariengasse. Die Keplerstraße führt in West-Ost-Richtun... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs4 Satz3
Rechtssatz: Den Fußgängern und Radfahrern erwächst aus der Bestimmung des § 38 Abs 4 Satz 3 StVO das Recht auf ungehinderte und ungefährdete Überquerung der Fahrbahn bei Grünlicht der für sie geltenden Lichtsignale auf einem vorhandenen Schutzweg beziehungsweise einer Radfahrerüberfahrt, dem das vom einbiegenden Fahrzeuglenker zu beachtende Behinderungs- und Gefährdungsverbot gegenübersteht. E... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs4 Satz3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 38 Abs 4 Satz 3 StVO enthält keine Vorrang-, sondern eine allgemeine Verhaltensregel, die sowohl beim Rechtseinbiegen als auch beim Linkseinbiegen zu beachten ist. Aus diesem Grund kommt auch kein Vorrangverzicht in Betracht. Entscheidungstexte 2 Ob 86/08y Entscheidungstext OGH 30.10.2008 2 Ob 86/08y ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Auch Vorrangverletzungen gemäß § 38 Abs 4 StVO sind in der Regel als schwerer wiegend als andere Verkehrsverstöße anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 35/06w Entscheidungstext OGH 12.04.2007 2 Ob 35/06w 2 Ob 31/09m Entscheidungstext OGH 05.03.2009 2 Ob 31/09m ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3aStVO §38 Abs4
Rechtssatz: Das Gebot des § 38 Abs 4 StPO, bei grünem Licht nur dann weiterzufahren oder einzubiegen, wenn es die Verkehrslage zuläßt, gilt nicht bloß für das Einfahren, sondern für das Passieren der Kreuzung überhaupt. Daher genügt es nicht, daß sich der Lenker eines Kraftfahrzeuges lediglich vor dem Einfahren in die für ihn freigegebene Kreuzung davon überzeugt, ob dies die Verkehrslage zuläßt; er hat vielmehr a... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen. Entscheidungstexte 16 Os 40/91 Entscheidungstext OGH 20.09.1991 16 O... mehr lesen...
Gründe: I. Im Verfahren zum AZ 8 U 5/90 des Strafbezirksgerichtes Wien wurde Georg S***** mit Urteil vom 26.Februar 1990, ON 25, von der Anklage, er habe am 5.Februar 1989 in Wien mit seinem PKW einen die Fahrbahn des Franz-Josefs-Kais überquerenden Fußgänger aus Unachtsamkeit niedergestoßen und schwer verletzt (sowie hiedurch das Vergehen nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB begangen), gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Das Gericht nahm als erwiesen an, daß sich der Bes... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Bei der Annäherung an eine ampelgeregelte Kreuzung mit einem "fliegenden Start" muss ein Fahrzeuglenker, dessen Sicht auf einen die Fahrbahn querenden Schutzweg beeinträchtigt ist, vor dem Erlangen einer ausreichenden Sichtmöglichkeit auf diesen und vor dessen vollständiger Blockierung durch andere Fahrzeuge damit rechnen, dass seine Fahrbahn trotz der mittlerweile für ihn aktuellen Grün-Phase no... mehr lesen...
Norm: StGB §6 DStVO §20 Abs1 IC2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Fährt ein Fahrzeuglenker in eine Kreuzung zu Beginn der Grün-Phase mit "fliegendem Start" gleichsam blindlings und mit überhöhter Geschwindigkeit ein, dann steht sein darin gelegener Sorgfaltsverstoß mit der dadurch verursachten Verletzung eines die Fahrbahn auf dem Schutzweg überquerenden Fußgängers auch dann im Risikozusammenhang, wenn sich jener dabei vorschriftswidrig verhalten hat. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15.Juli 1988 ereignete sich um 11.50 Uhr in Bregenz-Vorkloster auf der Kreuzung der Rheinstraße (B 202) mit der Heldendankstraße im Ortsgebiet ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte als Lenker des dem Zweitbeklagten gehörigen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW der Marke MAN beteiligt waren. Wegen dieses Unfalls, bei dem die Klägerin schwer verletzt wurde, wurde der Erstbeklagte des Vergehens der fahrlä... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z7StVO §38 Abs4StVO §68 Abs2
Rechtssatz: Ein Radfahrer, der von einem gekennzeichneten Radfahrstreifen (§ 2 Abs 1 Z 7 StVO) bei Grünlicht in die Kreuzung einfährt, darf als "Benützer des freigegebenen Fahrstreifens" von dem Lenker eines gleichzeitig in die Kreuzung in der Absicht, nach rechts einzubiegen, einfahrenden Kraftfahrzeuges weder behindert noch gefährdet werden (§ 38 Abs 4 zweiter Satz, zweiter Halbsatz StVO idF der... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen § 38 Abs 4 StVO, wenn der grüne Abbiegepfeil der Zusatzampel erst nach Fassung des Bremsentschlusses aufleuchtet, sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Aufleuchtens der Zusatzampel nur mehr 1/2 Meter von der Haltelinie entfernt befindet und unmittelbar die vorher eingeleitete Bremsung bereits wirksam wird. Entscheidungstexte 8 Ob 115/83 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §38 Abs2StVO 1960 §38 Abs4
Rechtssatz: Der ganz allgemein gefaßte gleichlautende letzte Satz der Absätze 2 und 4 des § 38 StVO zeigt, daß auch bei ampelgeregelten Kreuzungen der Eigenschaft einer Fahrbahn als Nebenfahrbahn Bedeutung zukommt und daß der aus einer derartigen Fahrbahn kommende Verkehrsteilnehmer trotz Grünlichtes wartepflichtig sein kann und zwar selbst dann, wenn für die Benützer der Nebenfahrbahn durch eine zusät... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs1StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Aus den Vorschriften des § 38 Abs 1, Abs 2, und Abs 4 StVO ergibt sich, dass ein Fahrzeuglenker Fahrzeuge, die im Querverkehr noch deshalb (berechtigt) in die Kreuzung einfahren, weil sie bei Erscheinen des Gelblichtes in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr vor der Kreuzung angehalten werden können, nicht zu behindern und ihnen das Übersetzen der Kreuzung zu ermöglichen hat (hier: Alleinversc... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Zur Verpflichtung eines bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden nach links abbiegenden, jedoch in der Kreuzung aufgehaltenen Fahrzeuglenkers, nach dem Phasenwechsel entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu behindern. Entscheidungstexte 8 Ob 100/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 8 Ob 100/82 Schlagw... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BVStVO §19 Abs7 BVIIStVO §38 Abs4
Rechtssatz: Wenn ein Linkseinbieger auf ampelgeregelter Kreuzung bei Grünlicht den entgegenkommenden Rechtseinbieger noch während dessen Rechtseinbiegevorgangs anfährt, verletzt er dessen Vorrang nach § 38 Abs 4 StVO. Entscheidungstexte 8 Ob 110/81 Entscheidungstext OGH 04.06.1981 8 Ob 110/81 ... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Das Gebot des § 38 Abs 4 StVO 1960 zum Weiterfahren dient nicht nur der Leichtigkeit und Flüssigkeit, sondern auch der Sicherheit des Verkehrs (§ 36 Abs 1 und 2 StVO), weil bei Einsetzen des Verkehrsstroms in der freigegebenen Richtung und dem damit gewöhnlich verbundenen Kolonnenverkehr und Massenverkehr auch ein nicht jähes Anhalten eine besondere Gefährdung der nachkommenden, hiedurch überraschten Fahrzeuglenk... mehr lesen...