RS OGH 2024/5/28 16Os40/91; 2Ob87/24v

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Veröffentlicht am 20.09.1991
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Norm

StVO §38 Abs4

Rechtssatz

Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch Paragraph 38, Absatz 4, StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf Paragraph 3, StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • RS0075357">16 Os 40/91
    Entscheidungstext OGH 20.09.1991 16 Os 40/91
    Veröff: EvBl 1992/47 S 198 = JBl 1992,538 = ZVR 1992/63 S 164
  • RS0075357">2 Ob 87/24v
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.05.2024 2 Ob 87/24v

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075357

Im RIS seit

20.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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