Norm
StVO §38 Abs4Rechtssatz
Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch § 38 Abs 4 StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf § 3 StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.Die Befugnis, während der Grün-Phase in eine durch Lichtzeichen geregelte Kreuzung einzufahren, wird durch Paragraph 38, Absatz 4, StVO nur nach Maßgabe der jeweils aktuellen Verkehrslage eingeräumt; diese ist unter Bedacht auf Paragraph 3, StVO aus der ex-ante-Sicht des Fahrzeuglenkers zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075357Im RIS seit
20.09.1991Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024