RS OGH 1983/5/19 8Ob115/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1983
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Norm

StVO §38 Abs4

Rechtssatz

Kein Verstoß gegen § 38 Abs 4 StVO, wenn der grüne Abbiegepfeil der Zusatzampel erst nach Fassung des Bremsentschlusses aufleuchtet, sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Aufleuchtens der Zusatzampel nur mehr 1/2 Meter von der Haltelinie entfernt befindet und unmittelbar die vorher eingeleitete Bremsung bereits wirksam wird.Kein Verstoß gegen Paragraph 38, Absatz 4, StVO, wenn der grüne Abbiegepfeil der Zusatzampel erst nach Fassung des Bremsentschlusses aufleuchtet, sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Aufleuchtens der Zusatzampel nur mehr 1/2 Meter von der Haltelinie entfernt befindet und unmittelbar die vorher eingeleitete Bremsung bereits wirksam wird.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 115/83
    Entscheidungstext OGH 19.05.1983 8 Ob 115/83

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0075382

Dokumentnummer

JJR_19830519_OGH0002_0080OB00115_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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