Begründung: Die damals fast 13 Jahre alte Klägerin nahm in der Woche vom 18. bis zum 24. 3. 2006 mit ihrer Schulklasse an einer Schulschiwoche im Schigebiet G***** teil. Sie erwarb einen von 19. bis 23. 3. 2006 gültigen Fünftagesschipass bei der Zweitbeklagten. Am 21. 3. 2006 gegen 12:55 Uhr ereignete sich im Bereich der Mittelstation H***** bzw der Bergstation des „G*****“ Doppelsessellifts ein Unfall, bei dem die Klägerin von einem vom Erstbeklagten gelenkten und von der Zweitbekl... mehr lesen...
Begründung: Die damals 17-jährige Schwester des Klägers wurde als Fußgängerin, als sie auf Höhe einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbek... mehr lesen...
Begründung: Die Tochter der Kläger wurde als Fußgängerin, als sie von einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbeklagte hielt eine Ausgangsgeschwindig... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §29a
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker hat sich, wenn Kinder (als Fußgänger) eine Fahrbahn überqueren (wollen), so zu verhalten, als ob sie einen Schutzweg benützten („unsichtbarer Schutzweg"). Ein Kind soll an jeder Stelle der Straße denselben Schutz genießen, als ob es an einem Schutzweg die Fahrbahn überquerte beziehungsweise überqueren wollte. Entscheidungstexte 2 Ob 44/... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Die Kindern gegenüber anzuwendende besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn die konkrete Verkehrssituation eine Kontaktaufnahme zwischen Kraftfahrzeuglenker und Kind erforderlich macht. Verwendet der Kraftfahrzeuglenker dabei Worte oder Zeichen, ist auf den Empfängerhorizont des Kindes abzustellen. Die Bedeutung des Handzeichens des Kfz-Lenkers ist demnach nicht daran zu messen, was er damit... mehr lesen...
Norm: StGB §6 CStGB §80 CStGB §88 Abs1 Fall1 AStGB §88 Abs4 Fall1 AStVO §3
Rechtssatz: Ein PKW-Lenker, der im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von 48 km/h an einem im Haltestellenbereich stehenden, nicht zum Transport von Kindern (Schulkindern) gekennzeichneten Omnibus unter Einhaltung eines Seitenabstandes von 1,5 m links vorbeifährt und mit einem vor dem Omnisbus hervorkommenden, die Fahrbahn zügig querenden zwölfjährigen Kind kollidiert ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A1StVO §3 B1c
Rechtssatz: Im Sinne der herrschenden Rechtsprechung (vgl ZVR 1977/148, 182/3, 4 mwN) darf grundsätzlich darauf vertraut werden, dass ein Kraftfahrzeug, an dem bei Annäherung an eine Kreuzung der rechte Blinker eingeschaltet ist, auch tatsächlich nach rechts abbiegen werde. Zweifel, welche diesen "Vertrauensgrundsatz" ausschließen, könnten sich etwa bei Einhalten einer solchen Geschwindigkeit ergeben, die ein Abbiege... mehr lesen...