Entscheidungen zu § 24 Abs. 5 StVO 1960

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE UVS Wien 2005/04/26 05/K/42/9389/2004

Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-49 am 1.) 21.4.2004 um 15.14 Uhr in Wien, Pe-gasse 14, 2.) 22.4.2004 um 15.52 Uhr in Wien, L-gasse 15, 3.) 23.4.2004 um 13.52 Uhr in Wien, Pe-gasse 13, 4.) 27.4.2004 um 12.09 Uhr in Wien, Pe-gasse 15, 5.) 28.4.2004 um 10.47 Uhr in Wien, Pe-gasse 15, jeweils in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine K... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.04.2005

RS UVS Wien 2005/04/26 05/K/42/9389/2004

Rechtssatz: Naturgemäß muss der Arzt, welcher in einem derartigen Fall das Schild ?Arzt im Dienst" verwendet, in der Lage sein, der Behörde nachzuweisen, dass die Fahrzeugabstellung aufgrund einer konkreten und unvorhergesehenen ärztlichen Hilfeleistung erfolgt ist. Ein derartiger Nachweis wurde vom Berufungswerber in den gegenständlichen Verfahren aber nicht erbracht. Zu den vorliegenden Zeitpunkten, nämlich am 21.4.2004, 23.4.2004 und 28.4.2004 war der Berufungswerber jedes Mal in der W-... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.04.2005

TE UVS Tirol 2005/02/21 2005/23/0412-1

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehend wiedergegebener Sachverhalt vorgeworfen:   Tatzeit: 08.04.2004, von 13.30 bis 14.21 Uhr Tatort: Gemeinde Kitzbühel, auf der Franz-Reisch-Straße, vor dem Sporthotel Reisch Fahrzeug: PKW, XY   Sie haben als Lenker das Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens ?Parken verboten? geparkt.?   Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung gemäß § 24 Abs 3 lit a und § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 begangen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 21.02.2005

RS UVS Kärnten 2004/02/06 KUVS-548-549/4/2003

Rechtssatz: Wird ein Kraftfahrzeug mit vier Rädern auf dem Gehsteig einer Straße abgestellt, wobei dabei die Tafel ?Arzt im Dienst" verwendet wurde, obwohl das Abstellen des Pkw  nicht dem Zweck einer ärztlichen Hilfeleistung diente, sondern dem Beschuldigten eine Parkmöglichkeit bot, weil der ihm zugewiesene Ärzteparkplatz besetzt gewesen war und der Beschuldigte seine Nachmittagstermine in der Ordination wahrnehmen musste, so fällt diese Vorgangsweise nicht unter die begünstigende Bestim... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.02.2004

RS UVS Kärnten 2003/11/20 KUVS-1091/7/2003

Rechtssatz: § 24 Abs. 5 StVO stellt eindeutig das Interesse des einzelnen Kranken oder Verletzten an der ärztlichen Hilfe in den Vordergrund. Maßgebend ist daher, dass der Arzt das Fahrzeug in der Annahme abstellt, er müsse einem Kranken oder einem Verletzten Hilfe leisten. Es muss sich daher immer um einen konkreten Fall der Leistung ärztlicher Hilfe handeln, weshalb die Fahrt in die gewöhnliche Ordination oder den gewöhnlichen Dienst in Krankenhäusern, ohne dass ein Hilferuf dorthin erf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.11.2003

RS UVS Oberösterreich 2002/02/18 VwSen-108046/10/Br/Ni

Rechtssatz: Die Nachfahrt mit Blaulicht alleine indiziert nicht das Gebot nach § 97 Abs.5 StVO (Anhaltegebot nach Anhaltezeichen), vielmehr ist eine Weiterfahrt auf § 24 Abs.5 StVO zu stützen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.02.2002

TE UVS Wien 1997/04/22 05/K/01/25/97

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 13.11.1996 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen VB-VE am 6.10.1995 um 14.18 Uhr in Wien, F-straße in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.04.1997

RS UVS Wien 1997/04/22 05/K/01/25/97

Rechtssatz: In § 3 Abs 1 lit c Parkometergesetz ist ausdrücklich von einer "Tafel entsprechend den Vorschriften der Staßenverkehrsordnung" die Rede; die bezughabende Bestimmung des § 24 Abs 5 StVO 1960 regelt (ua), daß eine solche Tafel die Aufschrift "Arzt im Dienst" und das Amtssiegel der Ärztekammer, welcher der Arzt angehört, tragen muß. Es ist sohin die Befassung der Ärztekammer dahingehend erforderlich, daß jene Ärztekammer, welcher der Arzt angehört, auf der Tafel ihr Amtssiegel anb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.04.1997

TE UVS Wien 1996/08/02 03/M/03/857/95

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 15.12.1994 um 17.38 Uhr in Wien, R-Platz ggü ONr 4 als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-N folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges mit allen Rädern auf dem Gehsteig, welcher hierdurch vorschriftswidrig benützt wurde. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 8 Abs 4 StVO 1960, BGBl Nr 159/1960 idgF Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 wird gegen Sie eine ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.08.1996

RS UVS Kärnten 1992/05/11 KUVS-75-76/2/92

Rechtssatz: Das priveligierte Abstellen des Fahrzeuges in der Ladezone durch einen Arzt im Sinne von § 24 Abs 5 StVO ist nur für die Dauer der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für den konkreten Hilfeleistungsfall erlaubt. War es notwendig im Zuge einer ärztlichen Hilfeleistung kurzfristig in die Ordination zu fahren um entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen durchzuführen um danach wieder zum Patienten zurückzukehren, so ist für die Dauer dieser erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/03 KUVS-107-114/1/92

Rechtssatz: Bei der Ausnahmeregelung von § 6 Abs 3 ParkgebührenV Klagenfurt und § 24 Abs 5 StVO muß es sich immer um eine Fahrt zur Leistung einer konkreten ärztlichen Hilfe handeln. Die übliche Fahrt zur Ordination oder zum Krankenhaus fällt nicht unter die Bestimmung des § 24 Abs 5 StVO. Die bloße Wahrscheinlichkeit, das Kraftfahrzeug für die Fahrt zur Leistung einer ärztlichen Hilfe ohne Rücksicht darauf, ob und gegebenenfalls wann dieser Fall eintritt, zu benötigen, berechtigt weder zu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.03.1992

RS UVS Kärnten 1991/11/13 KUVS-216/2/91

Rechtssatz: § 24 Abs 5 StVO fordert für die Ausnahme des Halten und Parkens im Halte- oder Parkverbot für selbständig zur Berufsausübung berechtigte Ärzte, daß es sich immer um eine Fahrt zur Leistung einer konkreten ärztlichen Hilfe handeln muß. Die übliche Fahrt zur Ordination oder zum Krankenhaus fällt nicht unter die zitierte Bestimmung. Die bloß abstrakte allgemeine Möglichkeit des Notwendigwerdens einer solchen ärztlichen Hilfeleistung berechtigt weder zum Abstellen des Fahrzeuges a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/09/16 KUVS-215/1/91

Rechtssatz: Sollen die Ausnahmebestimmungen des § 6 Abs 3 ParkgebührenV Klagenfurt und des § 24 Abs 5 StVO zur Anwendung kommen, so muß es sich beim Arzt immer um eine Fahrt zur Leistung einer konkreten ärztlichen Hilfe handeln. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit der Notwendigkeit einer solchen Hilfeleistung genügt nicht und fällt die übliche Fahrt zur Ordination oder zum Krankenhaus nicht unter die Ausnahmebestimmungen. Denn die bloße Wahrscheinlichkeit, das Kraftfahrzeug für die Fahrt ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.09.1991

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