Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Hat der Lenker eines KFZ zugestanden, sein Fahrzeug vor dem Standort eines eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigenden Vorschriftszeichens abgebremst zu haben, so darf die Behörde davon ausgehen, daß er am knapp vorher gelegenen Tatort mit einer höheren Geschwindi... mehr lesen...
Von der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Tirol wurde der Beschwerdeführer der Behörde angezeigt, weil er am 6. Juli 1988 um 20.25 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 bei km 95,5 im Gemeindegebiet von Pettnau in Fahrtrichtung Zirl fahrend die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 48 km/h überschritten habe. Die Geschwindigkeitsüberschreitung sei durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand mit einem Zivilstreifenwagen festgestellt worden. Die Gesc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Wird die Geschwindigkeit eines verfolgten Fahrzeuges durch Nachfahren in etwa gleichbleibendem Abstand und Ablesen vom Tachometer festgestellt, so handelt es sich nicht um eine Geschwindigkeitsmessung mittels Radargerätes sondern um eine durch eine Tachometerangabe gestützte Schätzung der Geschwindi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1976/412 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0058 4 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Bew... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Art der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 20 Abs 2 StVO. Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030133.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0123 1 Stammrechtssatz Zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO gehört lediglich der Umstand der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Rücksicht auf das Ausmaß einer Überschreitung (Hinweis E 11.7.1990, 89/03/0264). D... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 10. September 1989 gegen 10,40 Uhr als Lenker eines dem (deutschen) Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf einer näher bezeichneten, im Land Niederösterreich gelegenen, 1,5 km langen Strecke auf der Westautobahn A 1 schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h (nämlich 180 km/h) gefahren und sei in diesem Zusammenhang auf einer (ebenfalls näher bezeichneten) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in einem näher angeführten Zeitpunkt in Perchtoldsdorf, Gauguschgasse vor dem Haus Nr. 24, Fahrtrichtung Mühlgasse, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und infolge der gefahrenen Geschwindigkeit von 52 km/h die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 11.5.1989 um 22.20 Uhr in Wien 1., Franz Josefs Kai Höhe Heinrichsgasse in Richtung Urania das Krad W ......... gelenkt und dabei ....... die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten und dabei unter besonders gefährlichen Verhältnissen mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gegen Vorschriften dieses Bu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §25 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0056 3 Stammrechtssatz Gründet sich das Vorbringen des Besch betreffend die Aufstellung und Bedienung des Radarmeßgerätes auf bloße Vermutungen, denen keine konkreten Anhalts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0144 E 27. Mai 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die abstrakte Behauptung, es könne ein Messfehler des Radars vorgelegen sein, vermag keine Ermittlungspflicht der Behörde in Richtung auf insoweit unbestimmte Fehler des Gerätes auszulösen, weil es nicht um di... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Zum Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung muß noch ein weiteres, die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse begründendes Sachverhaltselement hinzutreten. Als solches kommen insb beeinträchtigte Sichtverhältnisse, ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit und starkes Verkehrsaufkommen in Betracht, ferner der Verla... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Für eine verläßliche Schätzung der Fahrgeschwindigkeit von einem in gleicher Geschwindigkeit nachfahrenden Dienstfahrzeug aus ist eine Beobachtungsstrecke von 100 m erforderlich (Hinweis E 31.10.1991, 90/02/0122, und 19.12.1990, 90/02/0156).(gilt auch bei Vorausfahren) Schlagworte Feststellen der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1976/412 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0061 1 Stammrechtssatz Gründen sich die Einwendungen des Beschuldigten auf bloße Vermutungen, ohne daß der Beschuldigte das Vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0123 1 Stammrechtssatz Zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO gehört lediglich der Umstand der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Rücksicht auf das Ausmaß einer Überschreitung (Hinweis E 11.7.1990, 89/03/0264). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 11. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 1. Jänner 1989 gegen 1,20 Uhr mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Ortsgebiet von Grainbrunn auf der Landeshauptststraße 76 in Höhe des Hauses Nr. 30 in Richtung Sallingberg "im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren" zu sein und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. November 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 9. Mai 1985 um 20.13 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in Wien 23., "A 2 bei Lichtmast Q 15 Richtung Süden" die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach der genannten Gesetzes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0310 E 9. Mai 1984 RS 3 Stammrechtssatz Eine Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren hat zur Voraussetzung, dass der Tachometer entsprechend geeicht ist oder durch (entsprechend nachgewiesene) sonstige taugliche Überprüfungen sichergestellt ist, welche Abweichungen tatsächlich vorliegen ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0063 E 20. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der Verwaltungsübertretung des § 20 Abs 2 StVO ist bei jeder noch so geringfügigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt, sodass das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung iSd § 44 a lit a VStG 1950 im
Spruch: des angefochtenen Besche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Nur tatsächliche - und nicht bloß denkbare oder mögliche - Irrtümer des Meldungslegers bei der Handhabung des Radargerätes sind im Hinblick auf eine Beeinflussung des Meßergebnisses wesentlich (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0093). Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0226 E 9. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ist auf Grund der zeugenschaftlichen Aussage des Meldungslegers und eines weiteren Polizeibeamten davon auszugehen, dass die Geschwindigkeit des im Tatzeitpunkt mit 80 km/h fahrenden Streifenkraftwagens ... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 8. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Oktober 1989 um 20.22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 im Gemeindegebiet von Langkampfen bei km 11 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Fahrtrichtung Kufstein gelenkt und dabei die ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Eine gravierende (hier: 50 km/h) Geschwindigkeitsüberschreitung wirkt erschwerend bei der Strafbemessung. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Überschreiten der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030014... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Bei Einhaltung einer Geschwindigkeit von (hier) 180 km/h, also einer Überschreitung der derzeit überhaupt in Österreich zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einem derartigen Ausmaß, wird die Verkehrssicherheit ganz erheblich reduziert. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind immer wieder Ursache schwerer Verke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §19 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung bringt eine erhöhte Umweltbelastung (hier: durch Lärm) mit sich, was eine nachteilige Folge iSd § 19 Abs 1 VStG darstellt. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Überschreiten der Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0123 1 Stammrechtssatz Zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO gehört lediglich der Umstand der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Rücksicht auf das Ausmaß einer Überschreitung (Hinweis E 11.7.1990, 89/03/0264). D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Der Eintritt eines Schadens ist kein Tatbestandsmerkmal des § 20 Abs 2 StVO; daher ist es kein Milderungsgrund, wenn trotz Vollendung der Tat kein Schaden herbeigeführt worden ist. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Überschreiten der Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 19. Juni 1989 um 15.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Ortsgebiet von Karlstift auf einer näher bezeichneten Straßenstelle "schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren"; seine Fahrgeschwindigkeit habe 70 km/h betragen. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Für eine verläßliche Geschwindigkeitsschätzung eines (lediglich) herannahenden Fahrzeuges ist es erforderlich, daß besondere Umstände hinzutreten, wie etwa eine wesentlich längere ("mehrere hundert Meter") Beobachtungsstrecke (Hinweis E 9.4.1987, 86/02/0180) oder eine wesentli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Für eine verläßliche Geschwindigkeitsschätzung sind bestimmte äußere Bedingungen erforderlich. Neben einwandfreien Sichtbedingungen steht dabei im Vordergrund, daß das Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit geschätzt wird, am schätzenden Straßenaufsichtsorgan vorbeifährt, sodaß das ... mehr lesen...