RS Vwgh 1991/2/15 87/18/0006

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Veröffentlicht am 15.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs2;

Rechtssatz

Nur tatsächliche - und nicht bloß denkbare oder mögliche - Irrtümer des Meldungslegers bei der Handhabung des Radargerätes sind im Hinblick auf eine Beeinflussung des Meßergebnisses wesentlich (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0093).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987180006.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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