Norm: StVO §3 B4aStVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Das eingeschaltete Abblendlicht gibt zur Erwartung Anlass, dass sich das betreffende Fahrzeug mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit nähert. Entscheidungstexte 8 Ob 106/71 Entscheidungstext OGH 07.09.1971 8 Ob 106/71 Veröff: ZVR 1972/6 S 15 11 Os 112/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDcStVO §20 Abs1 IC
Rechtssatz:
Der Fahrzeuglenker darf nicht wegen der bloßen Möglichkeit des Auftauchens von Fußgängern oder um bessere Sicht zu haben, einen größeren als den unbedingt erforderlichen Abstand vom Fahrbahnrand einhalten. Den daraus resultierenden Gefahren ist durch entsprechende Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.
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Norm: EKHG §9 GStVO §20 Abs1 IB1 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Der Lenker hat bei der Wahl seiner Geschwindigkeit darauf zu achten, daß die Räder seines Kraftfahrzeuges nicht Steine oder Schlackenteile wegschleudern.
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Norm: StVO §20 Abs1 IA1
Rechtssatz:
Der Lenker, dessen Kraftfahrzeug nach einem Wechsel zwei typenverschiedene Reifen trägt, muß seine Geschwindigkeit entsprechend vorsichtig wählen, bis er volle Kenntnis von den Fahreigenschaften seines Personenkraftwagen erlangt hat.
Entscheidungstexte 11 Os 227/70 Entscheidungstext OGH 24.03.1971 11 Os 227/70 Veröff: ZVR 1972/38... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB1StVO §20 IC1
Rechtssatz:
Ein etwas abseits von der Straße gelegenes Gasthaus (Gebäude) ist allein kein Anlaß, die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern.
Entscheidungstexte 2 Ob 45/71 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 2 Ob 45/71 Veröff: ZVR 1972/24 S 46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz:
Der Kraftfahrer kann nicht darauf vertrauen, daß sich nur Personen in auch bei Dunkelheit gut erkennbarer Kleidung auf der Straße befinden.
Entscheidungstexte 2 Ob 38/71 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 2 Ob 38/71 Veröff: ZVR 1972/32 S 54 2 Ob 75/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §19 AIIb1StVO §20 Abs1 IA11StVO §20 Abs1 IE ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Die bloß zahlenmäßige Gegenüberstellung einzelner Verstöße der an einem Unfall beteiligten Personen gegen Verkehrsvorschriften bildet keine brauchbare Grundl... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Der Kraftfahrer hat stets seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass er bei Auftauchen eines auf der Fahrbahn befindlichen Hindernisses erforderlichenfalls sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann. Bei Durchfahren eines Nebelgebietes muss der Fahrzeuglenker immer mit der Verschärfung der Nebellage rechnen und sein Fahrverhalten und seine... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §20 Abs1 IA6
Rechtssatz:
Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, so liegt eine unklare Verkehrslage vor, die zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Vorsicht verpflichtet und eine Beibehaltung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zuläßt.
Entscheidungstexte 11 Os 182/70 Entscheidungstext OGH 11.12.1970 11 Os 182/70 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz:
Pflicht des Kraftfahrzeuglenkers, seine Geschwindigkeit an einem Februarnachmittag so zu wählen, daß er eine Vereisung rechtzeitig erkennen und sich auf sie einstellen kann.
Entscheidungstexte 11 Os 215/68 Entscheidungstext OGH 30.11.1970 11 Os 215/68 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIcStVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz:
Einbiegen nach links von einem Parkplatz in eine zufolge des fließenden Verkehrs den Vorrang genießenden Straße, ist nach sorgfältiger Beobachtung des fließenden Verkehrs möglichst rasch durchzuführen.
Entscheidungstexte 11 Os 112/70 Entscheidungstext OGH 22.10.1970 11 Os 112/70 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz:
Auch bei geraden Straßenstücken kommt der aus dem § 20 Abs 1 StVO abgeleitete Grundsatz des Fahrens auf halbe Sicht zur Anwendung, wenn die Möglichkeit zu einem ausreichenden Ausweichen fehlt. Auch bei geraden Straßenstücken kommt der aus dem Paragraph 20, Absatz eins, StVO abgeleitete Grundsatz des Fahrens auf halbe Sicht zur Anwendung, wenn die Möglichkeit zu einem ausreichenden Ausweichen fehlt. ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIBStVO §7 Abs2 DStVO §20 Abs1 IAStVO §20 Abs1 IB
Rechtssatz:
Bewegt sich an beiden Fahrbahnrändern Fußgänger und ist überdies die Straße schmal, so bedeutet dies ein Gefahrenmoment von links und rechts, dem durch entsprechende Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit begegnet werden muß.
Entscheidungstexte 11 Os 69/70 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 Abs2 IIDaStVO §7 Abs2 IIIC StVO 1960 §10 Abs2StVO §20 Abs1 IA4StVO §20 Abs1 IB1 StVO 1960 § 7 heute StVO 1960 § 7 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 7 gültig von 01.10.1994 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §20 Abs1 IC
Rechtssatz: 1. Auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Kindern, und zwar auch von kleineren Schulkindern, darf kein Verkehrsteilnehmer vertrauen. 2. Bei Annäherung an auf dem Straßenrand gehende Kinder muß die Geschwindigkeit nahe an Schrittempo herabgesetzt und in ständiger Bremsbereitschaft gefahren werden. 3. Die Einhaltung einer Geschwindigkeit von 40 km/h ist in einer solchen Situation überhöht. ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §20 Abs1 IA11 StVO 1960 § 20 heute StVO 1960 § 20 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 1960 § 20 gültig von 22.07.1998 bis 30.06.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO 1960 § 20 gültig v... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA10StVO §20 Abs1 IB2
Rechtssatz:
Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die Überschreitung der angemessenen niedrigen Geschwindigkeit als Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO 1960 erscheinen lassen. Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfa... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1StVO §52 Z10a
Rechtssatz:
Die gestaffelte Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im Zusammenhalt mit der Vorschrift des § 20 Abs 1 StVO soll vor allem auch die Notwendigkeit eines plötzlichen Bremsmanövers und damit den mit einem solchen Manöver verbundenen Gefahren vorbeugen. Die gestaffelte Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im Zusammenhalt mit der Vorschrift des Paragraph 20, Absatz eins, StVO soll vor allem... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 IDStVO §20 Abs1 IA4
Rechtssatz: Fahren auf halbe Sicht ist zu fordern, wenn die zur Verfügung stehende Fahrbahn nicht nur unübersichtlich, sondern auch so schmal ist, daß eine Begegnung voraussichtlich kaum möglich sein wird. Entscheidungstexte 2 Ob 277/69 Entscheidungstext OGH 20.11.1969 2 Ob 277/69 Veröff: ZVR 1970/129 S 183 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §19 Abs4 AIIb2StVO §20 Abs1 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 1 zwischen einem Personenkraftwagen - Lenker, der aus einer benachrangten Zufahrtsstraße zu langsam in eine gut ausgebaute Durchzugsstraße einbie... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §20 Abs1 IC1
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 20 Abs 1 StVO ergibt sich im Zusammenhalt mit § 3 leg cit die Verpflichtung des Kraftfahrers, bei Wahrnehmung von Kindern am Straßenrand die Geschwindigkeit so weit zu vermindern, daß er bei einem allfälligen Versuch der Kinder, die Straße zu überqueren, einen Unfall verhindern kann. Aus der Bestimmung des Paragraph 20, Absatz eins, StVO ergibt sich im Zusammenhalt ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1hStVO §19 Abs7StVO §20 Abs1 IBStVO §20 Abs1 IC. StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz:
Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber noch nicht e... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1StVO §76 Abs5
Rechtssatz:
Die Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels ist ein Ort, dem Fahrzeuglenker stets ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und in deren Bereich sie ihr Verhalten so einzurichten haben, daß sie in der Lage sind, vor Fahrgästen, die die Fahrbahn unvorsichtig überschreiten, anhalten zu können (so schon ZVR 1969/113 und 175).
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Norm: StVO §20 Abs1 IA1
Rechtssatz:
Bei der Wahl der Geschwindigkeit ist auf den Reifenzustand Rücksicht zu nehmen.
Entscheidungstexte 11 Os 64/69 Entscheidungstext OGH 30.10.1969 11 Os 64/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0074581 Dokumentnummer JJR_19691030_OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §20 Abs1 IcStVO §76 Abs1 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers, der bei Dunkelheit, starkem Schneetreiben und Gegenverkehr mit dem Fünffachen der zulässigen Geschwindi... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC1StVO §20 Abs1 EStVO §50 Z13b
Rechtssatz:
Bei Fehlen des Zeichens nach § 50 Z 13 b StVO braucht der Kraftfahrer bei völliger Dunkelheit seine Fahrweise nicht auf die Möglichkeit einzurichten, daß ein Reh plötzlich die Fahrbahn übersetzen könnte. Bei Fehlen des Zeichens nach Paragraph 50, Ziffer 13, b StVO braucht der Kraftfahrer bei völliger Dunkelheit seine Fahrweise nicht auf die Möglichkeit einzurichten, daß ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IaStVO §20 Abs1 IA3StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz:
Nach § 20 Abs 1 StVO ist der Lenker verpflichtet, bei der Wahl seiner Geschwindigkeit auch auf die Möglichkeit, den Fahrbahnverlauf jederzeit rechtzeitig zu erkennen, Bedacht zu nehmen. Nach Paragraph 20, Absatz eins, StVO ist der Lenker verpflichtet, bei der Wahl seiner Geschwindigkeit auch auf die Möglichkeit, den Fahrbahnverlauf jederzeit rechtzeitig zu erkennen, ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IC2StVO §20 Abs3 IIIStVO §49 Abs1StVO §50 Z4
Rechtssatz:
Das Gefahrenzeichen "Kreuzung mit Straße ohne Vorrang" (§ 50 Z 4 StVO) verpflichtet den Fahrzeuglenker im Sinne der Vorschrift des § 49 Abs 1 StVO jedenfalls, sein erhöhtes Augenmerk darauf zu richten, ob die Fahrbahn im Bereiche der ihm als Gefahrenstelle angekündigten Kreuzung frei sei, es verhält ihn aber, weil es auch die Ankündigung enthält, daß die ein... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §20 Abs1 ID StVO 1960 §76 StVO 1960 § 20 heute StVO 1960 § 20 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 1960 § 20 gültig von 22.07.1998 bis 30.06.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO 1960 ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA6StVO §20 Abs1 B
Rechtssatz:
Bei Annäherung an eine durch Straßenglätte, sowie durch anhaltende und im Schritt fahrende Kraftfahrzeuge verkehrsbehindernde Situation muß der Fahrzeuglenker damit rechnen, daß sich Personen auf der Fahrbahn befinden, die durch Anschieben oder dergleichen bei der Bereinigung dieser Verkehrslage behilflich sind.
Entscheidungstexte 2... mehr lesen...