RS OGH 1970/6/18 11Os42/70

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Veröffentlicht am 18.06.1970
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Norm

StVO §20 Abs1 ID

Rechtssatz

Auch bei geraden Straßenstücken kommt der aus dem § 20 Abs 1 StVO abgeleitete Grundsatz des Fahrens auf halbe Sicht zur Anwendung, wenn die Möglichkeit zu einem ausreichenden Ausweichen fehlt.Auch bei geraden Straßenstücken kommt der aus dem Paragraph 20, Absatz eins, StVO abgeleitete Grundsatz des Fahrens auf halbe Sicht zur Anwendung, wenn die Möglichkeit zu einem ausreichenden Ausweichen fehlt.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 42/70
    Entscheidungstext OGH 18.06.1970 11 Os 42/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074686

Dokumentnummer

JJR_19700618_OGH0002_0110OS00042_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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