Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die Ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ursula S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Ö***** GmbH, *****, und 2. U***** AG, *****, beide vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und Dr... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs2 2StVO §12 Abs5 5StVO §13 Abs1 I
Rechtssatz:
Das Zufahren zum rechten Fahrbahnrand stellt kein Einbiegen (§§ 12, 13 StVO) dar. Das Zufahren zum rechten Fahrbahnrand stellt kein Einbiegen (Paragraphen 12, 13, StVO) dar.
Entscheidungstexte 2 Ob 262/05a Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 262/05a Eur... mehr lesen...
Begründung: Am 22. Mai 1989 fuhr der von Erwin S* gelenkte, vom Erstbeklagten gehaltene und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte Sattelzug Mercedes, der eine Breite von 2,6 m (nach dem Sachverständigen wohl richtig 2,5 m) aufweist, mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h etwa in Fahrbahnmitte der 4,5 bis 4,6 m breiten S*straße. Bei einem Blick in den linken Rückspiegel bemerkte er hinter sich zwei Buben auf Fahrrädern, die auffallend heftig in die Pedale tretend hinter d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 31.10.1987 lenkte Peter G*** den Mähdrescher des Klägers bei Tageslicht auf der 7,8 m breiten Asphaltfahrbahn (Fahrbahnbreite zwischen den weißen Randlinien 7 m) der Bundesstraße 1. Er hielt mit dem 3,14 m breiten und 10,3 m langen Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 25 km/h ein, die linke Fahrbahnbegrenzung befand sich höchstens 40 bis 50 cm links der durch eine Leitlinie gekennzeichneten Fahrbahnmitte. Peter G*** beabsichtigte, nach rechts in eine Feldzuf... mehr lesen...
Begründung: Am 18. Mai 1984 gegen 18.45 Uhr ereignete sich im Ortsgebiet von Friesach ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger mit seinem Motorroller Vespa Kennzeichen-Nr. K 166.318, gegen den vom Zweitbeklagten gelenkten LKW-Zug der Drittbeklagten, Kennzeichen-Nr. St 15.397, der bei der Erstbeklagten haftpflichtversichert war, stieß, zum Sturz kam und schwer verletzt wurde. Der Zweitbeklagte wurde mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 25. Juli... mehr lesen...
Begründung: Am 25. Juli 1985 ereignete sich in Wien 9. an der Kreuzung Währingerstraße - Rooseveltplatz ein Verkehrsunfall, an dem Hussain I*** als Lenker des der Klägerin gehörigen Taxis Mercedes (W 40.649) und Herbert W*** als Lenker des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Omnibusses MAN (W 770.678) beteiligt waren. Dabei wurde das Taxi der Klägerin beschädigt. Die Klägerin forderte an Schadenersatz den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 21.320,-- s.A. un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. Februar 1977 ereignete sich gegen 16.10 Uhr auf der Bundesstraße 83 im Ortsgebiet von M***** ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen ***** und Fritz R***** als Lenker eines LKW-Zuges, bestehend aus dem Zugwagen mit dem Kennzeichen ***** und dem Anhänger mit dem Kennzeichen *****, beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses LKW-Zuges. R***** fuhr mit dem LKW-Zug in Richtung *****... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §2 Abs1 Z5StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1StVO §19 AIIaStVO §52 litc Z23
Rechtssatz:
Wird eine Straße, die in eine andere (von rechts) einmündet, auf eine längere Strecke in einem eigenen Fahrstreifen weitergeführt, der parallel zu den (für dieselbe Fahrtrichtung vorgesehenen) Fahrstreifen der anderen Straße verläuft (zuerst durch eine Sperrlinie, dann durch eine Leitlinie getrennt), so w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 1983 gegen 13 Uhr ereignete sich auf der Salzburger Schnellstraße (Berchtesgadener Bundesstraße) kurz nach der Autobahnüberführung in Fahrtrichtung Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem Helga P*****, die Tochter der Klägerin, mit deren PKW Colt 1200 (S *****) und der Erstbeklagte mit dem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW der Zweitbeklagten VW-Variant (S *****) beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Der Schaden am Fahrze... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs2 2StVO §15 Abs1
Rechtssatz:
Überwiegendes Verschulden (3 : 1) des aus dem zweiten Fahrstreifen ohne Zeichengebung, ohne Einordnen und ohne Beachtung des Nachfolgeverkehrs nach rechts in einen Parkplatz abbiegenden Lastkraftwagenlenkers im Verhältnis zu rechts überholendem, gegen § 15 Abs 1 StVO verstoßendem anderen Lastkraftwagenlenker, (daß ein Rechtseinbiegen aus dem ersten Fahrstreifen nicht möglich gewesen wäre... mehr lesen...
Am 10. 8. 1977 ereignete sich auf der S-Bundesstraße in R ein Verkehrsunfall, bei welchem die Sattelschleppergarnitur des Klägers gegen den LKW-Zug der Firma L, der vom Beklagten gelenkt wurde, stieß. Der Beklagte war mit dem LKW-Zug, der mit acht PKW beladen war, aus der südlich gelegenen Parkplatzausfahrt des Gasthauses W auf die S-Bundesstraße herausgefahren, um ein Stück in Richtung V fahrend in die nördlich gelegene Parkplatzausfahrt wieder einzufahren und so einen günstigeren... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1 I
Rechtssatz:
Ein Abbiegen nach rechts aus dem zweiten Fahrstreifen und nicht in kurzem Bogen verstößt gegen die §§ 12 Abs 2 und 13 Abs 1 StVO. Ein Abbiegen nach rechts aus dem zweiten Fahrstreifen und nicht in kurzem Bogen verstößt gegen die Paragraphen 12, Absatz 2 und 13 Absatz eins, StVO.
Entscheidungstexte 8 Ob 6/82 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO §12 Abs2 2
Rechtssatz:
Aus dem Wortlaut des § 12 Abs 3 StVO ergibt sich argumento e contrario, daß der Lenker von Fahrzeugen, die nicht geradeaus zu fahren beabsichtigen, sich den Bestimmungen des § 12 Abs 1 und 2 entsprechend einzuordnen, ansonsten aber geradeaus zu fahren haben. Bei starkem Verkehr haben die Fahrzeuglenker rechtzeitig mit dem Einordnen zu beginnen. Aus dem Wortlaut des Paragraph 12, Absatz... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1 I
Rechtssatz:
Hat sich der Lenker eines Gelenksautobusses von der Möglichkeit gefahrlosen Einbiegens überzeugt, das Einbiegemanöver dementsprechend begonnen und dieses nur wegen querender Fußgänger unterbrochen, muß er nicht von vornherein in Rechnung stellen, daß sich ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug derart neben dem Autobus aufstellt, daß es bei der Fortsetzung des Einbiegemanöver... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs2 2
Rechtssatz:
Daß Schwerfuhrwerke beim Rechtseinbiegen in jedem Fall etwas nach links ausschwenken müssen, ist kein Erfahrungssatz, der einem
Rechtssatz: gleichgehalten werden müßte.
Entscheidungstexte 2 Ob 150/77 Entscheidungstext OGH 08.09.1977 2 Ob 150/77 Veröff: ZVR 1978/99 S 174 European Case La... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IaStVO §7 Abs1 IIBStVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1 I
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 7 Abs 1, 12 Abs 2, 13 Abs 1 StVO dienen insbesondere auch dem Schutz des Folgeverkehrs (Mitverschulden an Unfall mit nachfolgendem Personenkraftwagen bei Blockierung einer zwei Fahrstreifen umfassenden Fahrbahnhälfte durch eine Fahrweise zwei Meter vom rechten Fahrbahnrand). Die Bestimmungen der Paragraphen 7, Absatz eins, 12, Absatz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Mitverschulden eines Personenkraftwagen - Lenkers durch Aufstellung seines Fahrzeugs rechts neben einem die Rechtsabbiegeabsicht deutlich kundmachenden Lastkraftwagen auf de... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs2 2
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 12 Abs 2 StVO 1960 muß dahin ausgelegt werden, daß das strenge Einordnen des Fahrzeuges auf dem rechten Fahrstreifen nur für solche Fahrzeuge in Betracht kommt, die bei dieser Einordnung die fahrtechnische Möglichkeit haben, nach rechts in kurzem Bogen einzubiegen, wie dies § 13 Abs 4 StVO 1960 vorsieht (ZVR 1963/2). Die Bestimmung des Paragraph 12, Absatz 2, StVO 1960 muß dahin ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §12 Abs2 2 StVO 1960 § 12 heute StVO 1960 § 12 gültig ab 22.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO 1960 § 12 gültig von 01.03.1989 bis 21.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 86/1989 StVO 1960 § 12 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §12 Abs2 2 StVO 1960 §13 Abs1 I StVO 1960 § 12 heute StVO 1960 § 12 gültig ab 22.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO 1960 § 12 gültig von 01.03.1989 bis 21.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 86/1989 StVO 19... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §12 Abs2 StVO 1960 §13 Abs1 StVO 1960 § 12 heute StVO 1960 § 12 gültig ab 22.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/1998 StVO 1960 § 12 gültig von 01.03.1989 bis 21.07.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 86/1989 StVO 1960 §... mehr lesen...