Der Beschwerdeführer wurde in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien für den 18. Februar 2004, 12:00 Uhr, als Zeuge geladen. Er kam dieser Zeugenladung nach und sprach - neben Reisekosten und Aufenthaltskosten - unter Vorlage eines Schriftstückes, in dem er erklärte, als Detektiv selbständig erwerbstätig zu sein und in seinem Betrieb mitzuarbeiten, als Entschädigung für Zeitversäumnis einen Verdienst- oder Einkommensentgang von 8 Stunden zu je EUR 12,10, somit für ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien für den 26. Februar 2004, 9:00 Uhr, als Zeuge geladen. Er kam dieser Zeugenladung nach und sprach - neben Reisekosten und Aufenthaltskosten - unter Vorlage eines Schriftstückes, in dem er erklärte, als Detektiv selbständig erwerbstätig zu sein und in seinem Betrieb mitzuarbeiten, als Entschädigung für Zeitversäumnis einen Verdienst- oder Einkommensentgang von 8 Stunden zu je EUR 12,10, somit für Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde zur Einvernahme als Zeugin in der für 22. November 2006, 9.00 Uhr, anberaumten öffentlichen mündlichen Verhandlung in einer Verwaltungsstrafsache vor der belangten Behörde geladen. Die Beschwerdeführerin erschien ladungsgemäß und beantragte für die Zeit ihrer Abwesenheit in der von ihr geführten Parfümerie für die Kosten eines Stellvertreters Zeugengebühren in der Höhe von EUR 300,--. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2006 forderte die belangte Behörde die Zeu... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litc;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2;GebAG 1975 §20 Abs2;GebAG 1975 §3 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof zu § 18 Abs. 1 Z 2 lit. c GebAG ausgesprochen hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 28. April 2003, Zl. 99/17/0207, und vom 7. Oktober 2005, Zl. 2005/17/0207), ist unter einem Stellvertreter nach der genannten Bestimmung eine Pe... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis vom 15. April 1997 wurde Frau S. schuldig erkannt, die Straßenverkehrsordnung 1960 übertreten zu haben. Dieses Straferkenntnis wurde mit einem durch den Beschwerdeführer als rechtsfreundlichen Vertreter von Frau S. eingebrachten Berufungsschriftsatz bekämpft. 2. Da der Beschwerdeführer sich bereits im erstinstanzlichen Verfahren als Entlastungszeuge angeboten hatte, wurde er von der belangten Behörde zur mündlichen Berufungsverhandlung am 28. A... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litc;GebAG 1975 §19 Abs2;GebAG 1975 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0048 E 4. Juli 1997 RS 2 Stammrechtssatz Als Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Stellvertreter iSd § 18 Abs 1 Z 2 lit c GebAG können auch Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Substituten durch einen RECHTSANWALT, um einer Verpflichtung als Z... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 3. März 1999 in einem vor dem Bezirksgericht Linz-Land geführten Zivilprozess als Zeuge vernommen. Er beantragte als Zeugengebühren Reisekosten in der Höhe von S 176,40 (36 km a 4,90 S) und Kosten für einen Stellvertreter von S 2.800,--, insgesamt somit S 2.976,40. Der Beschwerdeführer wurde mit Note der Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 17. März 1999 aufgefordert "im Rahmen der in § 18 Abs. 3 GebAG 1975 festgelegten Bescheinigungspfli... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0357 E 22. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann von einem tatsächlichen Einkommensentgang bei einem selbständig Erwerbstätigen nur dann gesprochen werden, wenn während der durch die Erfüllung der Zeugenpflicht versäumten Zeit Tätigkeiten angefal... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, wurde am 31. Juli 1997 in einer Finanzstrafsache als Zeuge vernommen. Nach dem Inhalt des Protokolles wurde (unter anderem) gemäß § 108 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) darauf hingewiesen, dass er Anspruch auf Ersatz von Reise- und Aufenthaltskosten und auf Entschädigung für Zeitversäumnis habe und diesen Anspruch bei sonstigem Verlust binnen zwei Wochen nach der Vernehmung geltend zu machen habe. Mit Schreiben vom 6. August... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0357 E 22. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kann von einem tatsächlichen Einkommensentgang bei einem selbständig Erwerbstätigen nur dann gesprochen werden, wenn während der durch die Erfüllung der Zeugenpflicht versäumten Zeit Tätigkeiten angefal... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0329 E 15. April 1994 RS 10 Stammrechtssatz Die Tätigkeiten, die während der versäumten Zeit ausgeübt worden wären und dem selbständig Erwerbstätigen Einkommen gebracht hätten, können in der Regel bezeichnet, beschrieben und erforderlichenfalls durch Urkunden oder Aus... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer war als Zeuge zu einem Zivilprozess vor dem Landesgericht Leoben für den 14. März 2000, Beginn 13.30 Uhr, geladen worden. Er wurde dort vernommen, wobei nach der diesbezüglichen Bestätigung des Gerichts die unmittelbare Vernehmung wie auch die Anwesenheit des Zeugen bis 14.30 Uhr erforderlich war. 1.2. Mit Schreiben vom 15. März 2000 machte der Beschwerdeführer einen Gebührenanspruch in der Höhe von S 8.872,37 (Reisekosten S 1.672,37 und Kosten für ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2;
Rechtssatz: Die Tätigkeiten, die während der versäumten Zeit ausgeübt worden wären und dem selbständig Erwerbstätigen Einkommen gebracht hätten, können in der Regel bezeichnet, beschrieben und erforderlichenfalls durch Urkunden oder Aussagen bescheinigt werden. Auf Grund der für diese Tätigkeiten üblichen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte als Zeuge am 16. September 1998 für den tatsächlichen "Verdienst-/Einkommensentgang: 7,45 Stunden a S 2.160,--" Entschädigung für Zeitversäumnis in der Höhe von S 16.092,-- geltend. Zum Nachweis des begehrten Anspruches legte er einen Auszug der "Allgemeinen Honorar-Richtlinien" der Wirtschaftstreuhänder sowie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1994 bis 1996 vor. Mit Bescheid vom 28. September 1998 bestimmte die Kostenbeamtin die Entschädigung für Z... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/15 93/17/0329 10 Stammrechtssatz Die Tätigkeiten, die während der versäumten Zeit ausgeübt worden wären und dem selbständig Erwerbstätigen Einkommen gebracht hätten, können in der Regel bezeichnet, beschrieben und erforderlichenfalls durch Urkunden oder Aussa... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann von einem tatsächlichen Einkommensentgang bei einem selbständig Erwerbstätigen nur dann gesprochen werden, wenn während der durch die Erfüllung der Zeugenpflicht versäumten Zeit Tätigkeiten angefallen wären, die dem Zeugen Einkommen gebracht hätten, welches verloren gin... mehr lesen...
Der in Deutschland ansässige Beschwerdeführer wurde in einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien für den 15. September 1997 als Zeuge geladen. Mit einem Schreiben vom 31. Mai 1997 teilte der Beschwerdeführer dem zuständigen Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien mit, daß ihm im Falle der Befolgung der Zeugenladung Kosten von DM 10.620,--, darunter an Verdienstausfall DM 9.000,--, entstehen würden. In diesem Schreiben heißt es, der Beschwerdeführer gehe von der Ers... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/15 93/17/0329 10 Stammrechtssatz Die Tätigkeiten, die während der versäumten Zeit ausgeübt worden wären und dem selbständig Erwerbstätigen Einkommen gebracht hätten, können in der Regel bezeichnet, beschrieben und erforderlichenfalls durch Urkunden oder Aussa... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, beantragte unter Vorlage einer Verdienstentgangsbestätigung einer Rechtsanwaltskammer den Ersatz des durch seine Zeugenvorladung bei Gericht erlittenen Verdiensteinganges für zwei Stunden zu je S 1.250,--, gesamt S 2.500,--. Nach Aufforderung des Kostenbeamten, den entgangenen und begehrten Einkommensverlust der Höhe nach im Sinne des § 18 Abs. 2 Gebührenans... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/15 93/17/0329 10 Stammrechtssatz Die Tätigkeiten, die während der versäumten Zeit ausgeübt worden wären und dem selbständig Erwerbstätigen Einkommen gebracht hätten, können in der Regel bezeichnet, beschrieben und erforderlichenfalls durch Urkunden oder Aussa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Rechtsanwalt mit Sitz in W, wurde von der belangten Behörde zu einer für 3. Oktober 1995 in Salzburg anberaumten öffentlichen mündlichen Verhandlung in Angelegenheit Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 durch eine näher bezeichnete Person sowohl als Zeuge als auch als Parteienvertreter dieser Person geladen. Nach dem Protokoll dieser Strafverhandlung, die um 14.00 Uhr des genannten Tages begann und um 14.35 Uhr endete, wurde der Beschwerdeführer als Zeuge ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litc;GebAG 1975 §19 Abs2;GebAG 1975 §4 Abs1;
Rechtssatz: Als Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Stellvertreter iSd § 18 Abs 1 Z 2 lit c GebAG können auch Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Substituten durch einen RECHTSANWALT, um einer Verpflichtung als Zeuge nachkommen zu können, angesehen werden (Hinweis E 4.3.1983, 8... mehr lesen...
In der zu 17 U 478/95 des Bezirksgerichtes Linz anhängig gewesenen Strafsache wurde der Beschwerdeführer zu der für den 28. März 1995, 11.00 Uhr, anberaumten Hauptverhandlung als Zeuge geladen. Er kam dieser Ladung nach und wurde um 12.20 Uhr entlassen. Der Beschwerdeführer sprach an Entschädigung für Zeitversäumnis eine Gebühr von S 1.900,-- (zwei Stunden zu S 950,--) an. Zum Nachweis des tatsächlich entgangenen Einkommens legte er einen mit 8. März 1995 datierten Auftrag des Magistr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;EGVG Art2;GebAG 1975 §20;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit das GebAG keine nähere Regelung des Verfahrens zur Bestimmung von Zeugengebühren enthält, haben die Justizverwaltungsbehörden zwar nicht das AVG, wohl aber die darin niedergelegten allgemeinen Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens in der V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;GebAG 1975 §19 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Ist der Inhalt der vom Zeugen gem § 19 Abs 2 GebAG zur Bescheinigung seines Verdienstentganges vorgelegten Urkunde unklar bzw läßt sie zumindest verschiedene Interpretationen offen, so ist die Behörde im Rahmen ihrer Pfl... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer war für den 23. November 1994 vor dem Bezirksgericht Innsbruck als Zeuge geladen und stand als solcher dem Gericht zwischen 11.00 und 12.05 Uhr zur Verfügung. Er machte seinen Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136 in der Fassung der erweiterten Wertgrenzennovelle 1989, BGBl. Nr. 343 (im folgenden: GebAG), wie folgt geltend: ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2;GebAG 1975 §20 Abs2;
Rechtssatz: Wer gemäß § 19 Abs 2 GebAG das tatsächlich entgegangene Einkommen nach § 18 Abs 1 Z 2 lit b legcit beansprucht, hat bereits in der Bescheinigung darzutun, warum unterbliebene Werkleistungen ENDGÜLTIG unterblieben sind und zu keinem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden konnten... mehr lesen...
Aus dem vom Beschwerdeführer nicht bestrittenen Akteninhalt ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, wurde in einem vor dem Bezirksgericht Schwechat anhängigen Zivilprozeß am 16. April 1993 als Zeuge vernommen. Er ersuchte um Bestimmung seiner Gebühr und legte hiezu eine Einkommensteuererklärung für 1991 vor, in der die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit S 3,240.112,-- beziffert werden. Die Gebühr wurde vom Bedie... mehr lesen...
Wie aus dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten im Zusammenhalt mit dem unbestrittenen Beschwerdevorbringen hervorgeht, wurde der Beschwerdeführer unter Verwendung eines "StPOForm. Lad 16" als Zeuge zu der für den 23. August 1991 vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien anberaumten Hauptverhandlung gegen eine namentlich genannte Beschuldigte als Zeuge geladen. Nachträglich wurde der Termin telefonisch auf 8. August 1991, 10.00 Uhr, vorverlegt. Mit seinem an den Kostenbeamten des... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §19 Abs1;GebAG 1975 §19 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausführungen der Regierungsvorlage zum GebAG 1975, 1336 Blg NR 13 GP, wären unverständlich, wäre der Gesetzgeber von der Auffassung ausgegangen, der Zeuge könne noch nach Ablauf der in § 19 Abs 1 GebAG genannten Frist die Höhe der von ihm begehrten Entschädigung für Zeitversäumnis beliebig (und damit wohl auch beliebi... mehr lesen...