Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19 Abs2;
Rechtssatz: Die Tätigkeiten, die während der versäumten Zeit ausgeübt worden wären und dem selbständig Erwerbstätigen Einkommen gebracht hätten, können in der Regel bezeichnet, beschrieben und erforderlichenfalls durch Urkunden oder Aussagen bescheinigt werden. Auf Grund der für diese Tätigkeiten üblichen ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §19 Abs2;GebAG 1975 §20 Abs2;
Rechtssatz: Tätigkeiten, die dem Zeugen Einkommen gebracht hätten, welches ihm aufgrund der Erfüllung der Zeugenpflicht verlorenging, können in der Regel bezeichnet, beschrieben und erforderlichenfalls durch Urkunden oder Aussagen bescheinigt werden. Aufgrund der für diese Tätigkeiten üblichen Entgelte und... mehr lesen...