RS Vwgh 1996/3/22 95/17/0423

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Veröffentlicht am 22.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/04 Sonstige Rechtspflege
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
GebAG 1975 §19 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist der Inhalt der vom Zeugen gem § 19 Abs 2 GebAG zur Bescheinigung seines Verdienstentganges vorgelegten Urkunde unklar bzw läßt sie zumindest verschiedene Interpretationen offen, so ist die Behörde im Rahmen ihrer Pflicht zur Feststellung des für die Erledigung maßgebenden Sachverhaltes zu ergänzenden Erhebungen verpflichtet.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170423.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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