Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , zugestellt am 13.07.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG neben der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 1.000,-- auferlegt, unter gleichzeitiger Andr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , zugestellt am 06.08.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG neben der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 2.000,-- auferlegt, unter gleichzeitiger Andr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit der zu hg. Zl. W107 2106585-1 protokollierten Beschwerde bekämpft die Antragstellerin (in Folge: AS) den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 13.03.2015 mit folgendem
Spruch: " 1. Die XXXX, ZVR-Zahl XXXX, Zustellanschrift XXXX (in der Folge XXXX) hat binnen sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt I.1. Mit Bescheid vom 24.10.2014, GZ FMA-BV27 1007/0012-INV/2014, der antragstellenden Gesellschaft (in Folge: die AS) nachweislich zugestellt am 29.10.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der AS die Zahlung von Zinsen gemäß § 43 Abs.1 Z 2 BMSVG in Höhe von EUR 1.697.260,27 aufgetragen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: römisch eins.1.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die FMA erließ am 11.08.2014 den oben angeführten Bescheid zu FMA-UB0001.300/0005-BUG/2014 gegen die antragstellende Gesellschaft, dieXXXX. In diesem wurde der antragstellenden Gesellschaft aufgetragen, bis spätestens 25.08.2014 Kopien aller bisher abgeschlossenen Verträge über Darlehen mit Gewinnbeteiligung vorzulegen. Bei Nichtentsprechung wurde die Verhängung einer Zwangsstrafe iHv € 10.000 mittels separatem Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Mit Bescheid der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 09.09.2014, GZ FMA-UB0001.200/0008-BUG/2014, wurde der Antragstellerin (im Folgenden: AS) aufgetragen, binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage in Österreich nach zielgerichtetem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschwerdevorentscheidung vom 01.10.2014, Zl. FMA-UB0001-300/0005-BUG/2014 wies die Finanzmarktaufsicht als belangte Behörde die Beschwerde der nunmehr antragstellenden Partei, eingebracht am 15.09.2013, gegen den Bescheid der Finanzmarkaufsicht Österreich vom 11.08.2014, Zl. FMA-UB0001.300/0005-BUG/2014, zugestellt am 13.08.2014, als verspätet zurück. Die Beschwerdevorentscheidung wurde der antragstellend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Beschwerdevorentscheidung vom XXXX, der Beschwerdeführerin (in Folge: die BF) am selben Tag nachweislich per Boten zugestellt, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) den
Spruch: ihres Bescheides vom XXXX, wie folgt abgeändert: 1. Mit Beschwerdevorentscheidung vom römisch 40 , der Beschwerdeführerin (in Folge: die BF) am selben Tag nachweislich per Bot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Beschwerdevorentscheidung vom XXXX, der Beschwerdeführerin (in Folge: die BF) am selben Tag nachweislich per Boten zugestellt, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) den
Spruch: ihres Bescheides vom XXXX, wie folgt abgeändert: 1. Mit Beschwerdevorentscheidung vom römisch 40 , der Beschwerdeführerin (in Folge: die BF) am selben Tag nachweislich per Bot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Bescheid vom 12.06.2014, GZ FMA-KI29 0631/0008-DEZ/2014, der Beschwerdeführerin nachweislich zugestellt am 16.06.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der antragstellenden Beschwerdeführerin (in Folge: BF) aufgetragen den gesetzmäßigen Zustand gemäß § 27a BWG herzustellen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: 1. Mit Bescheid vom 12.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Bescheid vom 12.06.2014, GZ FMA-KI29 0933/0005-DEZ/2014, der Beschwerdeführerin nachweislich zugestellt am 16.06.2014, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) der antragstellenden Beschwerdeführerin (in Folge: BF) aufgetragen den gesetzmäßigen Zustand gemäß § 27a BWG herzustellen. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: 1. Mit Bescheid vom 12.0... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom 30.11.2012, GZ: FMA-UB001.200/0017-BUG/2012 (Titelbescheid), der Antragstellerin (in Folge: AS) aufgetragen, binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Die Antragstellerin war bis zur Kündigung des Prüfungsauftrages mit sofortiger Wirkung durch ein Schreiben vom 6. März 2014 Bankprüferin der xxxxAG, einem konzessionierten Kreditinstitut mit Sitz in xxxx, und war bis zu diesem Zeitpunkt mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 beauftragt. römisch eins.1. Die Antragstellerin war bis zur Kündigung des Prüfungsauftrages mit sofortiger Wirkung durch ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 21.02.2014, GZ: FMA-RK0001.020/0001-FIN/2013, wurde die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), ermächtigt und beauftragt, unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des RL-KG und unter Beachtung der Prüfungsschwerpunkte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 21.02.2014, GZ: FMA-RK0001.020/0001-FIN/2013, wurde die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), ermächtigt und beauftragt, unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des RL-KG und unter Beachtung der Prüfungsschwerpunkte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 21.02.2014, GZ: FMA-RK0001.020/0001-FIN/2013, wurde die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) gem. § 1 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, BGBl. I Nr. 21/2013 (RL-KG), ermächtigt und beauftragt, unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des RL-KG und unter Beachtung der Prüfungsschwerpunkte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013, AZ WPDLU/8013/20130710/1, dem Antragsteller (AS) den Betrag von EUR 250,00 als Anteil an den Kosten für das FMA-Geschäftsjahr 2012 (vom 01.01.2012 bis 31.12.2012) vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat der AS mit Schreiben vom 15.12.2013 fristgerecht Vorstellung erhoben. Diese begründet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bescheid vom 05.02.2014, GZ FMA-WL00658.150/0001-LAW/2013, der Antragstellerin (AS) den auf sie entfallenden Kostenanteil für das FMA-Geschäftsjahr 2012 in der Höhe von 2401,00 Euro vorgeschrieben. Davor hatte die FMA am 02.12.2013 bereits mit einem (Mandats)Bescheid, GZ WPDLU/17820/20130710/1, den Betrag vorgeschrieben, wogegen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit ihrer zur hg. Zl. W107 2003275-1/2 protokollierten Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 14.01.2014 mit folgendem
Spruch: "Folgende Kundmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in gemäß § 4 Abs. 11 VAG vom 07.06.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage der FMA ist rechtmäßig: "... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bescheid vom 05.02..2014, GZ FMA-WL00658.150/0001-LAW/2013 der Antragstellerin (AS) den auf sie entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2014 in der Höhe von 3187,00 Euro vorgeschrieben. Davor hatte die FMA am 02.12.2013 bereits einen (Mandats)Bescheid, zu GZ WPDLU/17820/20130710/2 den Betrag vorgeschrieben... mehr lesen...