Entscheidungen zu § artikel3 EMRK

Verfassungsgerichtshof

128 Dokumente

Entscheidungen 121-128 von 128

TE Vfgh Erkenntnis 1992/11/30 B1310/90

Entscheidungsgründe: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 19. Oktober 1990 in einer Gruppe von mehreren Radfahrern über die Grünbergstraße im 12. Wiener Gemeindebezirk stadtauswärts in Richtung Graf Seilern Gasse gefahren. An einer - in der Beschwerde näher bezeichneten - Stelle sei die Gruppe von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Wien angehalten worden. Als sich der Beschwerdeführer bei einem Sicherheitswachebeam... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1310/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4VStG §35 litcEGVG ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und Anhaltung; vertretbare Annahme der Ordnungsstörung; keine Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
Rechtssatz: Der die Festnahme vornehmende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/9/29 B590/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behand... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.09.1992

RS Vfgh 1992/9/29 B590/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch die Anwendung von Körperkraft im Zuge einer Anhaltung
Rechtssatz: Nach dem übereinstimmenden und zutreffenden Vorbringen der Beschwerde und der Gegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.09.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/6/9 B820/90

Entscheidungsgründe: 1.1. Der ghanesische Staatsangehörige K K A begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, daß Beamte der Bezirkshauptmannschaft Baden A) am 25. Mai 1990 ihm die Annahme eines (schriftlichen) Asylansuchens verweigerten, B) ihn a) am 1. Juni 1990 mit Handschellen fesselten und b) festnahmen und bis... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1992

RS Vfgh 1992/6/9 B820/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8EMRK Art3FremdenpolizeiG §10 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch nicht notwendige, ungerechtfertigte Fesselung mit Handschellen; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Festn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/2/25 B1550/89, B1551/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer bekämpfen, gestützt auf Art144 Abs1 B-VG, ihre Festnahme am 8. November 1989 gegen 23.45 Uhr, ihre nachfolgende Anhaltung bis 1.45 Uhr bzw. 9.45 Uhr des folgenden Tages sowie das Vorgehen von Sicherheitswachebeamten gegen sie (Schläge und Tritte, Stoßen des Kopfes gegen eine Tischplatte, Fesselung mit Handschellen, Hinabstoßen über eine Treppe sowie Beleidigungen und Bedrohungen gegen H H, Schlag mit dem Gummiknüppel gegen den
Kopf: so... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.02.1992

RS Vfgh 1992/2/25 B1550/89, B1551/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme; vertretbare Annahme der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung; keine Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch Gewaltanwendung im Zuge einer Festnahme Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.1992

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