Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 ZustG

Unabhängige Verwaltungssenate

25 Dokumente

Entscheidungen 1-25 von 25

TE UVS Burgenland 2005/02/07 028/10/05001

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See den von *** als Sachwalter für Frau *** eingebrachten Einspruch gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 03 01 2005, Zl 300-11728-2004, wegen verspäteter Einbringung, zurück.   In seiner rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung brachte der Sachwalter *** vor, dass er sich auf Grund der Advent- und Weihnachtstage mit dem Einspruch verspätet habe. Diese Tage seien für... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 07.02.2005

RS UVS Burgenland 2005/02/07 028/10/05001

Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 Zustellgesetz, der nach der bisherigen - auch weiterhin mangels diesbezüglich relevanter gesetzlichen Änderungen - anwendbaren Judikatur auch auf Fälle einer gesetzlichen Vertretung anzuwenden ist (vgl die in Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, Band I, 2 Aufl, § 9 ZustG, E 1, enthaltenen Judikaturhinweise), hätte die Bezirkshauptmannschaft als Empfänger der Postsendung den Sachwalter der Berufungswerberin zu bezeichnen gehabt. Dies erfolgte jedoch ni... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 07.02.2005

TE UVS Wien 2003/12/10 03/P/34/7637/2003

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf vom 1.9.2003, GZ S 95435/Fd/03, ist der Berufungswerber als Masseverwalter der B-KEG wegen unterlassener Lenkerauskunft bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben als Masseverwalter und somit zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kfz mit dem Kennz. WB-8, der Fa. B-KEG nach außen Berufener unterlassen, der Behörde auf Ihr schriftliches Verla... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.12.2003

RS UVS Wien 2003/12/10 03/P/34/7637/2003

Rechtssatz: Eine fälschlich an den Gemeinschuldner gerichtete Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG 1967, die infolge ?Postsperre" an den Masseverwalter weitergeleitet und dort zugestellt wird, kann deswegen nicht im Sinne des § 9 Abs 1 zweiter Satz Zustellgesetz ?heilen" (wie sonst bei Weiterleitung eines Schriftstückes an den nicht formell als Empfänger bezeichneten Zustellungsbevollmächtigten bzw. gesetzlichen Vertreter), weil es nicht Sache des Masseverwalters sein kann, darüber zu entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.12.2003

TE UVS Steiermark 2003/03/07 32.5-1/2003

Mit dem im Spruch: angeführten Teilzahlungsbescheid wurde W J S   gemäß § 54 b Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) auf Antrag eine Teilzahlung des Betrages von insgesamt ? 1.449,60, zu welchem er mit Bescheid vom 19.12.2002, GZ: 15.1 2002/1337 verpflichtet worden sei, bewilligt. Dagegen wurde die Berufung vom 20.1.2002 erhoben mit dem Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Die Berufung wird im Wesentlichen damit begründet, das Straferkenntnis sei beim dargestellten Sachverhalt nicht ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.03.2003

RS UVS Steiermark 2003/03/07 32.5-1/2003

Rechtssatz: Da gemäß § 54b Abs 1 VStG nur rechtskräftig verhängte Geldstrafen zu vollstrecken sind, ist ein in Berufung gezogener Teilzahlungsbescheid zu beheben, wenn das zugrundeliegende Straferkenntnis entgegen § 9 Abs 1 ZustG dem Beschuldigten und nicht dem ausgewiesenen Zustellungsbevollmächtigten zugestellt wurde, sodass sich die Berufung gegen das Straferkenntnis als rechtzeitig erweist, weil sie eine Woche nach der Heilung des Zustellmangels eingebracht wurde. Somit war auch der An... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.03.2003

TE UVS Wien 2001/08/24 03/M/36/3270/2001

Aus dem von der Erstbehörde vorgelegten erstinstanzlichen Verwaltungsstrafakt (dieser besteht zum Großteil aus Kopien des erstinstanzlichen Aktes zur Zl MBA 2 - S 12178/00) ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Schreiben vom 27.9.2000 übermittelte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk dem MBA 2 eine Reihe von Akten (zuständigkeitshalber), weil - so heißt es in einem Vermerk - laut tel Auskunft Aufsteller der Werbeständer die Verlagsgruppe N, Wien, P... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.08.2001

RS UVS Wien 2001/08/24 03/M/36/3270/2001

Rechtssatz: Dem Bw wurde in dem von der Erstbehörde zu dem unter einer bestimmten GZ geführten Verwaltungsstrafverfahren eine Übertretung des § 82 Abs 1 iVm § 99 Abs 3 lit d StVO zur Last gelegt, wobei die Strafverfügung (und auch die Aufforderung zur Rechtfertigung und das Straferkenntnis) eine bestimmte Tatzeit, einen ausreichend konkretisierten Tatort und sämtliche Tatbestandselemente der durch die angelastete Tat verletzten Verwaltungsvorschrift enthielt. Die Frage der Verantwortlichke... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.08.2001

TE UVS Wien 1999/03/24 07/A/36/109/99

Begründung: Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten vom 12.4.1996 (dieser lagen zahlreiche Unterlagen bei) wurde der Berufungswerber (Bw) vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 21.5.1996 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als Inhaber der Firma H zu verantworten habe, daß von dieser als Arbeitgeber zumindest seit 26.2.1996 folgende Ausländer, nämlich 1) M Wieslaw Piotr, 2) P Jozef Gerard und 3) Pa Marek, auf der Baustelle in Wien, J-... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.03.1999

TE UVS Steiermark 1999/03/08 30.10-16/99

Auf Grundlage des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich für die gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständige Berufungsbehörde folgender Sachverhalt: Über Anzeige der Verkehrsabteilung, Außenstelle Graz-West, vom 24.3.1995 wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Berufungswerber wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO eingeleitet und ein Rechtshilfeersuchen um Einvernahme des Beschuldigten an die deutsche Verwaltung... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 08.03.1999

RS UVS Steiermark 1999/03/08 30.10-16/99

Rechtssatz: Die Zustellung des am 2.12.1996 abgefertigten Straferkenntnisses an die Rechtsanwältin D. war nicht mehr rechtswirksam, da der Erstbehörde bereits am 9.1.1996 schriftlich klar hervorgehend angezeigt wurde, daß ab diesem Zeitpunkt "nunmehr" die Rechtsanwälte R. den Berufungswerber vertraten. So ergab sich aus dieser Vertretungsanzeige mangels Enthaltens des Wortes auch nicht, daß eine Doppelvertretung mit der Anwältin D. vorlag; vielmehr deutete das Wort  "nunmehr" auf einen Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.03.1999

TE UVS Steiermark 1999/02/05 30.4-168/98

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 20.04.1998 war Frau Dr. U P als Zulassungsbesitzerin eines näher bezeichneten mehrspurigen Kraftfahrzeuges aufgefordert worden, den Namen und die Anschrift jene... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.02.1999

RS UVS Steiermark 1999/02/05 30.4-168/98

Rechtssatz: Die Strafverfügung konnte nicht rechtswirksam an die Beschuldigte persönlich zugestellt werden, da diese bei ihrer Lenkerbekanntgabe der Behörde deutlich die Bevollmächtigung eines Notares bekanntgegeben hatte, indem sie ersuchte, künftige Schreiben ihrem Machthaber Dr. L., Notar, zuzusenden". Da die persönlich zugestellte Strafverfügung nur mittels Telefax an den bevollmächtigten Notar weitergeleitet wurde, hatte auch keine rechtswirksame Zustellung nach § 9 Abs 1 zweiter Satz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.02.1999

TE UVS Burgenland 1998/05/05 02/01/98061

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber wegen Übertretung des § 52 lit a) Z 4 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1 000,-- bestraft. In der Berufung wird darauf hingewiesen, daß das Straferkenntnis dem ausgewiesenen Rechtsvertreter nicht zugegangen sei und dieser nur über eine Information des Beschuldigten vom Inhalt des Straferkenntnisses Kenntnis erlangt habe.   Hierüber hat der Verwaltungssenat erwogen:   Gemäß § 9 Abs 1 Zustellgesetz hat die Behörde, wenn eine ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 05.05.1998

RS UVS Burgenland 1998/05/05 02/01/98061

Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis dem Beschuldigten selbst zugestellt, obwohl er rechtsfreundlich vertreten ist, bewirkt die bloße Telefax-Übermittlung dieses Schriftstückes seitens des Beschuldigten an den Rechtsvertreter nicht, dass diesem das Schriftstück tatsächlich zugekommen ist. Eine Heilung des Zustellmangels ist daher nicht eingetreten. Schlagworte Tatsächliches Zukommen; Zustellmangel, Heilung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 05.05.1998

TE UVS Steiermark 1997/07/14 30.7-62/97

Mit dem oben bezeichneten Straferkenntnis wurde über Frau Renata B eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- wegen der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verhängt. Dieser Bescheid wurde Frau Renata B zu Handen Steuerberater Fritz T, zugestellt, die Zustellverfügung lautete ebenso. Dagegen erhob der Steuerberater rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung, in welcher er sich nicht auf eine ihm erteilte Vollmacht beruft. Unterschrieben ist die Berufung offensichtlich vom Steuer... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 14.07.1997

RS UVS Steiermark 1997/07/14 30.7-62/97

Rechtssatz: Die Zustellung an einen nur vermeintlichen Zustellbevollmächtigten ist unwirksam und unheilbar (ständige Rechtsprechung). Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Verwaltungsstrafverfahren gegen beide Ehegatten zeitgleich wegen derselben Verwaltungsübertretung (illegale Ausländerbeschäftigung) durchgeführt wird und auch das gegen die Gattin (als Geschäftsführerin) erlassene Straferkenntnis an einen Steuerberater zugestellt wird, obwohl dessen vorgelegte Vollmacht nur vom Gatten aus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.07.1997

TE UVS Wien 1996/12/20 02/26/36/95

Begründung: In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wird beantragt, die Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien am 17.61.1995 (offensichtlich gemeint: 16.6.1995) gegenüber dem Beschwerdeführer insoweit für rechtswidrig zu erklären, als der Beschwerdeführer 1.) in seinem Recht auf persönliche Freiheit, 2.) seinem Recht gem Art 5 EMRK, unverzüglich über die
Gründe: der Festnahme unterrichtet zu werden, 3.) in seinem Recht gem Art 3 EMRK, 4.) im Recht gem § 6 Abs 1 Z 2 RLV, 5.) in sei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.12.1996

TE UVS Niederösterreich 1996/07/02 Senat-PL-95-294

Die Bezirkshauptmannschaft S hat gegen die Beschuldigte C R mit der Aufforderung zur Rechtfertigung vom **.**.199*, 3-*****-9*, ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung nach "§ 359 Abs. 1 Gewerbeordnung 1973 (GewO 1973) i.V.m. den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S vom **.**.199*, **-****" und wegen Übertretung nach "§ 267 Z 26 GewO 1973 i.V.m. Auflagepunkt 30 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft S vom **.**.199*, **-****", eingeleitet.   Im Zuge dieses Strafverfahrens hab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.07.1996

RS UVS Niederösterreich 1996/07/02 Senat-PL-95-294

Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis statt dem Bevollmächtigten dem Vertretenen zugestellt, dann ist die Zustellung unwirksam. Kommt das Schriftstück dem Bevollmächtigten nicht zu und erhebt der Beschuldigte selbst Berufung, dann ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.07.1996

RS UVS Steiermark 1995/01/18 30.15-232/94

Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis an eine Person zugestellt, die vom Beschuldigten nur zur Vertretung für seine behördliche Einvernahme bevollmächtigt wurde (keine entgegenstehenden aktenkundigen Hinweise, die Berufung wurde vom Beschuldigten selbst eingebracht), entfaltet es entsprechend der Zustellverfügung gegenüber der Partei auch dann keine Rechtswirkungen, wenn es ihr tatsächlich zugekommen ist. Hier liegt nämlich kein Fall des § 7 oder des § 9 Abs 1 Zustellgesetz vor (in diesem S... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.01.1995

TE UVS Wien 1994/02/24 03/21/327/94

Begründung: Mit Straferkenntnis vom 22.10.1993, Zl Pst 1659/J/93, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, den Berufungswerber einer Verwaltungsübertretung nach §23 Abs2 StVO schuldig und wurde er deshalb mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber im Postweg an dessen Wohnadresse Wien, E-straße, zugestellt und am 29.10.1993 vo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.02.1994

RS UVS Wien 1994/02/24 03/21/327/94

Rechtssatz: Bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer bestellten "mittlerweiligen Stellertreter" und dem vertretenen Anwalt, so hat der Vertreter keine Vollmacht zur Empfangnahme von Schriftstücken Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.02.1994

RS UVS Wien 1994/02/24 03/21/327/94

Rechtssatz: Die Bestellung zum "mittlerweiligen Stellertreter" durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer begründet weder ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des vertretenen Anwaltes, noch ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem vertretenen Anwalt selbst in diesen persönlich betreffenden Angelegenheiten Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.02.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/01/25 VwSen-100536/5/Sch/Rd

Rechtssatz: Wenn zwar nicht deren Sachbearbeiter, wohl aber die Behörde in Kenntnis eines Vertretungsverhältnisses ist, so kann ein Straferkenntnis rechtswirksam nur dem Rechtsanwalt als Vertreter des Beschuldigten, nicht aber diesem selbst zugestellt werden. Wurde daher im vorliegenden Fall das angefochtene Straferkenntnis wegen unmittelbarer Zustellung an den Beschuldigten nicht rechtswirksam, so war auch die dagegen erhobene Berufung mangels Anfechtungsgegenstand als unzulässig zurückzu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.01.1993

Entscheidungen 1-25 von 25

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten