Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Juni 2007, GZ 021 Hv 97/07x-44, wurde unter anderem der - gemäß § 180 Abs 1 und 2 Z 1 und 2 StPO aF in Untersuchungshaft angehaltene - Angeklagte Darko M***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dagegen meldeten er und die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Strafe... mehr lesen...
Norm: ZustG §8AußStrG §24 Abs1, §5 Abs2 Z2 litbABGB §276
Rechtssatz: Ist eine Partei im Pflegschaftsverfahren in Kenntnis des einzigen offenen Antrages, muss sie die Änderung ihrer bisherigen Abgabestelle dem Gericht unverzüglich mitteilen, widrigens nach § 8 ZustG iVm § 24 Abs 1 AußStrG vorzugehen ist; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB ist nicht zu bestellen. Entscheidungstexte 1 R ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3ZustG §8ZustG §23
Rechtssatz: § 8 ZustG verpflichtet nicht jeden potentiellen Empfänger, stets auf eine behördliche Zustellung gefasst zu sein und deshalb Nachschau zu halten oder für eine Nachsendung oder eine Vertretung Vorsorge zu treffen, sondern nur jenen, der bereits von einem bestimmten Verfahren Kenntnis hat. Im Hinblick auf verfassungsrechtliche Überlegungen auf Grund Art 6 EMRK ist jedoch in lang andauernden ... mehr lesen...
Norm: ZustG §8ZustG §23
Rechtssatz: Die Behörde entspricht der Ausforschungspflicht, wenn sie bei natürlichen Personen eine entsprechende Anfrage an die Meldebehörde richtet. Ob eine Feststellung der neuen Abgabestelle "ohne Schwierigkeiten" möglich ist, muss nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Entscheidungstexte 9 Ob 296/00w Entscheidungstext OGH 28.03.2001 9 Ob 29... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1FBG §3 Z4GmbHG §26 Abs1ZustG §4ZustG §8ZustG §17
Rechtssatz: Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuchgericht bekanntzugeben, bewirkt nicht, dass an die noch im Firmenbuch eingetragene Adresse durch Hinterlegung in analoger Anwendung des § 8 Abs 2 ZustG ein ein Verfahren einleitender Schriftsatz wirksam zugestellt werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZustG §4ZustG §8FBG §3 Z4GmbHG §26 Abs1HGB §15
Rechtssatz: Die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift einer GmbH ist - trotz der Eintragungspflichten nach § 3 Z 4 FBG und § 26 GmbHG bzw. der Publizität nach § 15 HGB - keine taugliche Abgabestelle (§ 4 ZustG) für die Zustellung eines Konkurseröffnungsantrags, wenn der Empfänger laut Postfehlbericht verzogen ist und nach den Angaben des Antragstellers dort nie irgendeine Tätigkeit au... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift einer GmbH ist eine für gerichtliche Zustellungen verbindliche Adresse. Es ist daher möglich, dem Rechtsträger, der eine Geschäftsanschrift zur Eintragung mitgeteilt hat, unter dieser Geschäftsanschrift rechtswirksam zuzustellen, solange das Gericht nicht durch eine neue Mitteilung oder sonst wie amtlich Kenntnis von einer Änderung erlangt hat. Entscheidungstexte 7 Ra 126/97v Entscheidungstext OLG Wien 07.10.199... mehr lesen...
Norm: ZustG §4ZustG §8ZustG §18
Rechtssatz: Außerhalb des § 8 ZustG bestehen nur für gewisse Personenkreise, insbesondere für die Rechtsanwälte, weil diese immer auf eine Zustellung gefasst sein müssen, Mitteilungspflichten beziehungsweise Vorsorgepflichten bei einer Änderung ihrer Abgabestelle; sonstige potentielle Empfänger sind ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung nicht verpflichtet, stets auf eine behördliche Zustellung gefasst sein und... mehr lesen...
Norm: ZustG §8ZustG §23
Rechtssatz: Ob eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann, ist nicht nur nach dem Akteninhalt zu beurteilen. Vor Anordnung einer Hinterlegung ohne Zustellversuch im Sinn des § 8 ZustG sind daher über den Akteninhalt hinaus weitere Erkundigungen einzuholen. Als solche kommen neben Meldeauskünften bei natürlichen Personen etwa die Einholung einer Auskunft der Gewerbebehörde oder, bei protokollier... mehr lesen...
Begründung: Die beiden pflegebefohlenen Geschwister kamen als eheliche Kinder zur Welt, das Mädchen am 14.März 1976, der Knabe am 23. Februar 1977. Nach dem Tode ihrer Mutter blieben die Kinder in der Obsorge ihres Vaters. Dieser ging eine neue Ehe ein. Das Erstgericht ordnete mit dem Beschluß vom 25.April 1985 (ON 8) in Ansehung beider Kinder gemäß § 26 Abs 3 JWG als Maßnahme der gerichtlichen Erziehungshilfe die Aufnahme der Kinder in die Kinderabteilung des Landeskrankenhauses ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater ab 20.11.1980 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.600 an die Minderjährige. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Vaters als verspätet zurück. Dieser habe, nachdem er im Verfahren 6 C 35/80 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Vaterschaft anerkannt hatte und das Unterhaltsverfahren an den Außerstreitrichter überwiesen worden war, nicht mehr zu weiteren Äußerungen aufgefordert werden können, weil er verzoge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §116 IIZustG §8
Rechtssatz: Als bisherige Abgabestelle iSd § 8 Abs 1 ZustG ist jene Abgabestelle anzusehen, die nach Kenntnis der Partei vom Verfahren der Behörde als deren Abgabestelle bekannt ist. Wird die Änderung der Behörde nicht unverzüglich mitgeteilt, darf nur nach § 8 Abs 2 ZustG hinterlegt werden; die Bestellung eines Prozeßkurators ist hingegen unzulässig; seine Bestellung und an ihn bewirkte Zustellungen sind nic... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZustG §8
Rechtssatz: Die Nichtangabe des neuen Wohnsitzes der klagenden Partei hindert aber die ordnungsmäßige geschäftliche Behandlung eines Schriftsatzes (Rekurs) im Sinne des § 84 Abs 1 ZPO nicht, so daß auch kein Verbesserungsverfahren nach § 84 Abs 2 und3 ZPO nötig ist. Die Unterlassung der Mitteilung der Wohnungsänderung hätte vielmehr nur die im § 8 Abs 2 ZustG angeführten Wirkungen (Möglichkeit der Hinterlegung ohne vorau... mehr lesen...