Rechtssatz
Die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift einer GmbH ist eine für gerichtliche Zustellungen verbindliche Adresse. Es ist daher möglich, dem Rechtsträger, der eine Geschäftsanschrift zur Eintragung mitgeteilt hat, unter dieser Geschäftsanschrift rechtswirksam zuzustellen, solange das Gericht nicht durch eine neue Mitteilung oder sonst wie amtlich Kenntnis von einer Änderung erlangt hat.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13 R 118/05a. Diese ist nunmehr unter RW0000664 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000197Im RIS seit
22.11.2011Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011