Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;
Rechtssatz: Das ZustG sieht zwar die Adressierung einer Sendung an verschiedene Adressaten nicht vor, doch hindert eine derartige Vorgangsweise noch nicht von Haus aus die Wirksamkeit der Zustellung an eine der in der Anschrift genannten Personen (Hinweis E 10.10.1991, 91/06/0090, E 27.6.1995, 94/04/0206; und E 24.5.1996, 94/17/0320). Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;
Rechtssatz: Der Erhalt einer Kopie eines Bescheides heilt einen Zustellmangel noch nicht. Umso weniger belegen weitere Verfahrenshandlungen des Empfängers (Antragstellung um Benützungsbewilligung, Bemühen um Einverleibung des Wohnungseigentums) zwingend eine wirksame Zustellung des in Rede stehenden Bescheides. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §56;AVG §62 Abs1;ZustG §1;ZustG §7;
Rechtssatz: Der Umstand, daß jemand in den Besitz einer Kopie eines ihm nicht wirksam zugestellten Bescheides kommt, ist von einer Zustellung nach dem ZustG zu unterscheiden (hier: nach den Angaben in der Beschwerde gelangte der bf Bauwerber aufgrund einer Akteneinsicht seines Vertreters in den Besitz einer Kopie des ersti... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 21. März 1995 wurde dem Beschwerdeführer als Miteigentümer des Grundstückes Nr. .584, S-Straße 195, inneliegend der Liegenschaft EZ 435, KG X, gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien aufgetragen, binnen zwölf Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides das ohne baubehördliche Bewilligung erweiterte bzw. umgebaute Gasthaus im Gesamtausmaß von ca. 400 m2 zu beseitigen. Im die Zustellung dieses Bescheides dokumen... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 4. April 1995 beantragten die Zweitmitbeteiligten als Miteigentümer des Grundstückes Nr. nn1, X-Platz 65, der Liegenschaft EZ n1, KG Wels, die Baubewilligung für den Umbau und die Generalsanierung des Wohn- und Geschäftsgebäudes X-Platz 65 mit Dachausbau und Einbau eines hydraulischen Personenaufzuges. Entsprechend den Einreichunterlagen ist geplant, das bestehende Objekt X-Platz 65 generalzusanieren und insgesamt 10 Wohnungen einzubauen. Die beantragten Maßnahmen bezi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0349 E 4. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §16 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Da eine Ersatzzustellung nur unter den im § 16 Abs 2 ZustG normierten Voraussetzungen zulässig ist (Hinweis E 27.8.1996, 96/05/0054), bedarf es zur Klärung der Frage der rechtswirksamen Zustellung eines Bescheides, wenn der Empfänger die Voraussetzungen der Ersatzzustellung ausdrücklich bestritten hat, noch entsprechender Ergänzun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Ist die Berufungsfrist - mangels wirksamer Erlassung des Bescheides infolge nicht ordnungsgemäßer Zustellung - nicht in Gang gesetzt worden, fehlt es gem § 71 Abs 1 AVG an einer wesentlichen Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Hinweis E 22.12.1987, 84/07/0292). Eu... mehr lesen...
Mit. der als Abgabenbescheid intendierten Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 3. März 1993 wurde "Dr. Karl und Dr. Elisabeth F" gemäß "§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 in der derzeit geltenden Fassung, und der geltenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde" für den Anschluß einer näher bezeichneten Liegenschaft an die Öffentliche Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlußabgabe im Gesamtbetrag von S 49.519,80 vorgeschrieben. Mit der ebenf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: Die Hinterlegung eines an zwei Adressaten gemeinsam gerichteten Rsb-Briefes nach einem Zustellversuch an deren, wenn auch identer, Adresse gilt gegenüber keinem der beiden Adressaten als Zustellung iSd § 17 Abs 3 dritter Satz ZustG ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 8. März 1994, zugestellt am 17. März 1994, innerhalb der Frist von zwei Wochen darüber Auskunft zu erteilen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kfz am 18. Dezember 1993 um 10.50 Uhr an einer näher bezeichneten Kreuzung in Niederösterreich gelenkt habe. Er habe hiedurch e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: War der Bf an dem von der belBeh angenommenen Tag der Zustellung der Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG bereits in Untersuchungshaft und daher zwangsläufig von der Abgabestelle in Anbetracht der Haftdauer nicht nur vorübergehend abwesend, so war auch die durch Hinterlegung er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 1. Februar 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (in der Folge: BH) vom 12. Februar 1992, betreffend Anordnung der Ersatzvornahme und Vorauszahlung der Kosten als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Überdies wurde der Antrag, der Berufung aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, als unzulässig zurückgewiesen. H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Bescheid von der Behörde an die Bf "alle vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr X" adressiert worden, ist davon auszugehen, daß der Bescheid auch für die Bf und nicht nur für Dr X iSd § 7 ZustG "bestimmt" ist (Hinweis E 2.12.1983, 83/04/0205, VwSlg 11245 A/1983 und B 7.11.1989, 88/11/0243). Kommt der Bescheid den Bf "... mehr lesen...
Die Beschwerde wurde namens der H. C. Ges.m.b.H. von Rechtsanwalt DDr. P. eingebracht, der sich in der Beschwerde aber weder auf eine ihm erteilte Vollmacht berief noch eine solche vorlegte. Vom Verwaltungsgerichtshof aufgefordert, bekanntzugeben, ob er zum Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde zu deren Einbringung bevollmächtigt gewesen sei, antwortete Rechtsanwalt DDr. P., er sei vor Einbringung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde von den beiden Gesellschaftern der H. C. Ges.m.b.H.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;VwGG §34 Abs1;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 93/17/0075 2 Stammrechtssatz Die Zustellung einer Erledigung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Dr. Richard F. Die Verlassenschaft wurde den Beschwerdeführern am 12. April 1988 eingeantwortet. Mit einem Schriftsatz vom 13. Februar 1987 hatte der Erblasser gegen einen Bescheid, mit dem vorläufige Umsatzsteuerbescheide für 1979 bis 1983 endgültig erklärt wurden, Berufung erhoben. Diese Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Juni 198 als unbegründet abgewiesen. Im Zusammenhang m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Ein Zustellungsmangel bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund, weil bei mangelhafter Zustellung die (versäumte) Frist nicht zu laufen beginnt (Hinweis E 12.12.1968, 1292/67). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Jänner 1992 setzte der geschäftsführende Ausschuß des Milchwirtschaftsfonds gegenüber der Beschwerdeführerin "gemäß den §§ 5, 17 Abs. 1 und 2 und § 68 Abs. 2 MOG 1985, BGBl. Nr. 210, in Verbindung mit den sich auf § 5 MOG 1985 stützenden Bestimmungen betreffend das Neue Abrechnungssystem ... und der zu § 17 MOG 1985 ergangenen Verordnung" den Gesamtzuschuß für das Jahr 1986 mit S 22,038.147,45 abzüglich des Betrages von S 115.337,75 für den von der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin (vom 5. April 1995) gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 16. März 1995, mit dem der Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 1 Z. 2 Ärztegesetz 1984 (ÄrzteG) die Ausübung des ärztlichen Berufes bis zum Abschluß näher bezeichneter Strafverfahren untersagt worden war, als ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß der Beschwerdevertreter gleichzeitig Vertreter des Teilrechtsnachfolgers des Bf ist, kann nicht abgeleitet werden, daß der Bescheid auch als dem Teilrechtsnachfolger des Bf zugestellt gelten könne. Dies deshalb, weil die Best... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;
Rechtssatz: Die bloße Kenntnis vom Bescheidinhalt (im vorliegenden Fall durch Übermittlung einer Telekopie durch die von der Behörde verständigte gesetzliche Standesvertretung) ist kein Zukommen des Schriftstückes iSd § 7 ZustG, sodaß eine Heilung des Zustellmangels iS dieser Gesetzesstelle nicht eingetreten ist. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde ihm nach dem in den Verwaltungsstrafakten erliegenden Rückschein unter der Anschrift "R 8, 6... E" nach vergeblichen, am 20. Juni 1994 und 21. Juni 1994 unternommenen Zustellversuchen durch Hinterlegung beim Postamt mit Beginn der Abholfrist am 21. Juni 1994 zugestellt. Die gegen dieses Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030200.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aufgrund der von einer Gendarmeriedienststelle erstatteten Anzeige einer vom Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen n1 begangenen Übertretung nach § 52 (lit. a) Z. 10a StVO 1960 ersuchte die Bezirkshauptmannschaft Lienz die Bundespolizeidirektion Salzburg um Bekanntgabe des Zulassungsbesitzers des betreffenden Fahrzeuges. In der Beantwortung dieser Anfrage wurde ihr mitgeteilt, daß der Zulassungsbesitzer in der Zulassungskartei der Bundespolizeidirektion Salzburg wie folgt vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;ZustG §13 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die unrichtige Bezeichnung des Besch als Empfänger durch Fortlassung des akademischen Grades kann, zumal kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, daß sich eine andere Person des sonst gleichen Namens an derselben Anschrift aufgehalten hatte, mangels einer konkreten Verwechslungsmöglichkeit keine ernsten Zweifel bewirk... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 31. Jänner 1994 hatte die Erstbehörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 29. September 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes abgewiesen. 2. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) mit Bescheid vom 20. Februar 1995 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Begründet wurde diese Entscheidung wie folgt: "Berufungen sin... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer der "XY-GesmbH", der Aufstellerin, bis zum 3. Februar 1994 unterlassen, die Vergnügungssteuer für den Monat Februar 1994, für den im Betrieb in W, F-Gasse 1, aufgestellten Unterhaltungsspielapparat (Dart), in der Höhe von S 3.000,-- einzubekennen und zu entrichten. Er habe dadurch die Vergnügungssteuer in der Zeit vom 2. Februar 1994 bi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, für welche Person das Schriftstück "bestimmt ist", wer also "Empfänger" im Sinne des § 7 Zustellgesetz sein soll, ist allein der in einer bestimmten Weise (etwa durch Anführung des Adressaten oder durch die Zustellverfügung) geäußerte ... mehr lesen...