RS Vwgh 1996/8/27 96/05/0055

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Veröffentlicht am 27.08.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §71 Abs1;
ZustG §7;

Rechtssatz

Ist die Berufungsfrist - mangels wirksamer Erlassung des Bescheides infolge nicht ordnungsgemäßer Zustellung - nicht in Gang gesetzt worden, fehlt es gem § 71 Abs 1 AVG an einer wesentlichen Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Hinweis E 22.12.1987, 84/07/0292).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050055.X03

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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