Entscheidungen zu § 5 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-136 von 136

RS Vwgh 1992/2/27 91/02/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/25 89/07/0077

Mit Bescheid vom 17. August 1988 verpflichtete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 19 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40/1970, in Verbindung mit den §§ 2, 12, 17 und 19 der Satzung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Bringungsgemeinschaft aufgrund des Antrages von deren Obmann auf Eintreibung von Leistungsrückständen die Beschwerdeführer zur ungeteilten Hand, insgesamt S 8... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1992

RS Vwgh 1992/2/25 89/07/0077

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §5;
Rechtssatz: Ein an mehr als eine Person gerichtetes Schriftstück gilt nur an die Person zugestellt, die es übernommen hat (Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens4, 1990,S 1171 f zu § 5 ZustG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070077.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/23 91/06/0194

Mit dem am 28. September 1990 beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangten Ansuchen beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung einer Planänderungsbewilligung für einen Zubau bzw. die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. n1, EZ n2, KG G, (Göstinger Straße Nr. n3). Nach der Eingabe umfaßt die Planänderung die Ergänzung eines Einreichplanes und die Außenanlagengestaltung samt Stützmauern und Garage. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1990 wurde den Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.1992

RS Vwgh 1992/1/23 91/06/0194

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §5;
Rechtssatz: Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer Parteien, die behördliche Erledigung in einer gemeinsamen Sendung an diese Parteien adressiert war, es sei denn, daß ihnen die Sendung nachweislich tatsächlich zugegangen ist (Hinweis E 6.5.1986, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/10 91/06/0090

Der Zweitmitbeteiligte beantragte am 10. April 1987 beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde unter Vorlage des rechtskräftigen Widmungsbewilligungsbescheides vom 1. Dezember 1971 die Erteilung einer Baubewilligung zwecks Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Gp. Nr. nn/5 der KG G. Der Bürgermeister erließ eine Kundmachung zur Bauverhandlung für den 28. April 1987, die u.a. den Hinweis enthielt, daß gemäß § 42 AVG Einwendungen, die nicht spätestens am Tage vor Begi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.10.1991

RS Vwgh 1991/10/10 91/06/0090

Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §41 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;BauRallg;ZustG §17;ZustG §5;ZustG §7;
Rechtssatz: Kann nicht mehr festgestellt werden, ob die (an einen Berufungswerber und seinen Ehegatten gemeinsam gerichtete) Ladung zu einer Bauverhandlung, die postamtlich hinterlegt wurde, dem Berufungswerber tatsächlich zugekommen ist, dann ist er in Ansehung des erstinstanzlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1991

TE Vwgh Beschluss 1990/10/16 88/05/0013

Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.10.1990

RS Vwgh 1990/10/16 88/05/0013

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/7 89/18/0180

Auf Grund des Inhaltes des Verwaltungsstrafaktes im Zusammenhalt mit dem Inhalt des Handelsregisters des Handelsgerichtes Wien ergibt sich unter anderem folgendes: Laut Auskunft des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. November 1988 war an diesem Tage Zulassungsbesitzer des Kombinationskraftwagens mit dem Kennzeichen W nnn.nnn die N-GesmbH & Co KG mit dem Sitz in Wien, X-Gasse. Die Lenkeranfrage vom 15. November 1988 wurde aber nicht an diese Personalhandelsges... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 89/18/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §13;ZustG §5;ZustG §7;
Rechtssatz: Ist eine Zustellverfügung (hier: Anschrift der Lenkeranfrage) unrichtig, so wird diese Unrichtigkeit auch dadurch nicht behoben, daß das Schriftstück jener Person, an die richtigerweise zuzustellen gewesen wäre, tatsächlich zugekommen ist (Hinweis B VS 17.12.1980, 2942/79, VwSlg 10327 A/1980). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

TE Vwgh Beschluss 1990/9/7 90/14/0109

Mit dem an die Verlassenschaft nach MM gerichteten, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid, wurde von der belangten Behörde über eine Berufung der genannten Verlassenschaft entschieden. Die Ausfertigung dieser Berufungsentscheidung wurde dem Vertreter der Verlassenschaft am 13. April 1990 zugestellt. Bereits mit Beschluß des Gerichtes vom 13. März 1990 war jedoch der Nachlaß nach MM der Beschwerdeführerin eingeantwortet worden. Die Rechtskraft dieses Beschlusses war am ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 90/14/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0112

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

RS Vwgh 1987/9/15 85/04/0180

Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §62 Abs3ZustG §5
Rechtssatz: Der Umstand allein, wonach in der Zustellverfügung des erstinstanzlichen Bescheides nicht die Anschrift der Hauptniederlassung des Bfr, sondern die Adresse der Filiale genannt wird, vermag noch nicht den Mangel eines gegenüber dem Bf erlassenen erstinstanzlichen Bescheides darzustellen. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1987/9/15 85/04/0180

Die Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien stellte mit Bescheid vom 27. September 1984 gemäß § 3 a Abs. 1 BAG fest, daß der Betrieb der Beschwerdeführerin in der Filiale nn1, Wien, X-Straße 12, so eingerichtet und geführt sei, daß die für die praktische Erlernung im Lehrberuf „Drogist“ nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse dort nicht vermittelt werden könnten. Die Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien stellte mit Bescheid vom 27. Septe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.1987

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