RS Vwgh 1992/1/23 91/06/0194

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Veröffentlicht am 23.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
AVG §62 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;
ZustG §5;

Rechtssatz

Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer Parteien, die behördliche Erledigung in einer gemeinsamen Sendung an diese Parteien adressiert war, es sei denn, daß ihnen die Sendung nachweislich tatsächlich zugegangen ist (Hinweis E 6.5.1986, 85/04/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060194.X01

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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