Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...
Die Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien stellte mit Bescheid vom 27. September 1984 gemäß § 3 a Abs. 1 BAG fest, daß der Betrieb der Beschwerdeführerin in der Filiale nn1, Wien, X-Straße 12, so eingerichtet und geführt sei, daß die für die praktische Erlernung im Lehrberuf „Drogist“ nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse dort nicht vermittelt werden könnten. In der Begründung: wurde vor allem ausgeführt, daß im Hinblick auf die Größe der „eigentlichen Drogeriea... mehr lesen...
Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56AVG §62 Abs3ZustG §5
Rechtssatz: Der Umstand allein, wonach in der Zustellverfügung des erstinstanzlichen Bescheides nicht die Anschrift der Hauptniederlassung des Bfr, sondern die Adresse der Filiale genannt wird, vermag noch nicht den Mangel eines gegenüber dem Bf erlassenen erstinstanzlichen Bescheides darzustellen. Schlagworte ... mehr lesen...