Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3 ZustG §16 ZustG §16 Abs5 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21. März 2022 wurde der Revisionswerber als „gemäß § 9 VStG Verantwortliche/r“ einer namentlich genannten Gesellschaft einer näher umschriebenen Übertretung des „§ 28 Abs. 1 Z 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz und § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991“ für schuldig erkannt, weshalb über ihn eine Geldstrafe (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und ihm ein Beitrag zu den Kosten des S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1 ZustG §16 Abs5 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgericht) in der Sache die Anträge der Revisionswerberinnen, beide Staatsangehörige von Somalia, auf Erteilung von Einreisetiteln nach § 35 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab und sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgericht) in der Sache die Anträge der Revisionswerberinnen, beide Staatsangehörige von Somalia, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3 ZustG §16 ZustG §16 Abs5 ZustG §17 ZustG §17 Abs3 ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 ZustG §16 Abs5 ZustG §17 Abs3 ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 VwGG §26 Abs3 VwGG §34 Abs1 ZustG §16 Abs5 ZustG §17 Abs3 ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042 VwGG § 26 heute VwGG § 26 gültig ab 06.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 26 gültig von 01.01.2017 bis... mehr lesen...
I. Gegenstand römisch eins. Gegenstand 1 Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Bezirkshauptmannschaft (BH) wies mit Bescheid vom 5. Juli 2018 den Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 17 WaffG vom Verbot des Erwerbes, der Einfuhr, des Besitzes und des Führens von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schusskanales versehen sind, für näher bezeichnete Jagdwaffen ab. 1 Die vor dem Verwaltungsgericht bela... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158; ZustG §16 Abs1; ZustG §16 Abs5; ZustG § 15 heute ZustG § 15 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ZustG § 15 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. November 2016 wurde der Einspruch des Revisionswerbers gegen die Strafverfügung vom 25. Oktober 2016 als verspätet zurückgewiesen. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Verwaltungsgericht, welches die Beschwerde abwies und die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärte. 2 Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gemäß Zustellverfügung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufent... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht Wien Beschwerden der Revisionswerberin gegen vier Erledigungen der belangten Behörde jeweils vom 4. Dezember 2015 (Zl. 11311-B-0000875499 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2000, Zl. 11311-B-0000875500 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2001, Zl. 11311-B-0000875503 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2005 und Zl. 11311-B-0000875545 betreffend ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3 ZustG §16 ZustG §16 Abs5 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5; ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1; ZustG §16 Abs5; ZustG §17 Abs3 impl; ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3; ZustG §16 Abs1; ZustG §16 Abs2; ZustG §16 Abs5; ZustG §21; ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg; ZustG §16 Abs5; ZustG §17 Abs3; ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg; ZustG §16 Abs5; ZustG §17 Abs3; ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5; ZustG §17 Abs3; ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1; ZustG §16 Abs5; ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine in Gründung befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach Maßgabe des am 23. April 2001 geschlossenen Gesellschaftsvertrages sind E und S Gesellschafter mit Stammeinlagen von jeweils EUR 69.000,--. Mit einem Gesellschafterbeschluss vom 23. April 2001 wurden E und S zu kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt. Am 10. Mai 2001 beantragte die Beschwerdeführerin, vertreten durch E und S, di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/03/0011 E 24. Februar 1993 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 16 Abs 5 ZustG ergibt sich, daß, auch wenn die Ersatzzustellung wegen Abwesenheit von der Abgabestelle - etwa weil sich der Empfänger auf Urlaub befindet - zunächst unwirksam ist, die Rückkehr des Empfängers an die Abgabestelle bewirkt, daß die Zustellung ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers "auf Zustellung des Bescheides des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. August 1999 gemäß § 16 des Zustellgesetzes nicht Folge gegeben". Zur Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt: "Für die erkennende Behörde steht nach Durchführung eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens folgender Sachverhalt fest: Herr Dr. HS war am Vormittag des 24. August 1999 i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/04/0170
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufenthaltes" an der Abgabestelle zu ziehen. Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt vielme... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Juli 1998 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 70 und 73 Bauordnung für Wien die Baubewilligung erteilt, abweichend von dem mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Juli 1994 bewilligten Bauvorhaben Änderungen betreffend die Raumeinteilungen und Raumwidmungen sowie die Kanalführung und die Neigung der Garagenrampe vorzunehmen. Der erstinstanzliche Bescheid ist dem Beschwerdeführer nach dem im Akt befindlichen Zustellsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0201 E 21. Februar 1990 RS 2
(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E 21.1.1988, 87/02/0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 2. Februar 1996 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung. Sie gab als aufrechte polizeiliche Meldung und als gesicherte Unterkunft in Österreich eine Adresse in der Laxenburgerstraße im 10. Wiener Gemeindebezirk an. Dem Antrag lag ein Meldezettel der Beschwerdeführerin bei, aus dem hervorging, daß diese seit 27. Dezember 1994 an der betreffenden Adresse in der Laxenburgerstraße gemeldet war und ihren früheren Wohnsitz in der Triesterstraße auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG setzt zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, daß sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (Hinweis E 7.7.1993, 92/04/0280). Eine mehrtägige Abw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1995 erstellte die Agrarbezirksbehörde V. im Verfahren zur Regelung des Gemeinschaftsbesitzes "Nachbarschaft Sp." die Liste der Parteien. Dieser Bescheid wurde auch dem Beschwerdeführer zugestellt. Der Beschwerdeführer berief. Er wandte sich dagegen, daß er nicht als Partei des Regulierungsverfahrens anerkannt worden sei. Mit Schreiben vom 19. März 1996 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, nach Ausweis der Akten sei der erstinstanzlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ist dem Zustellorgan bekannt, daß sich der Empfänger nicht regelmäßig iSd § 16 Abs 1 ZustG an der Abgabestelle aufhält, so darf eine Zustellung an einen Ersatzempfänger nicht erfolgen. Erfolgt die Ersatzzustellung dennoch, so ist diese Zustellung unwirksam und zieht demnach auch keine Rechtswirkungen nach sich. Insbesondere ... mehr lesen...