Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer am 09.12.2013 durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) durchgeführten Kontrolle auf einer Baustelle wurden XXXX bei der Verrichtung von Arbeiten für XXXX betreten. In den darauf ergangenen Bescheiden der NÖGKK vom 09.03.2015 und vom 16.03.2015, Zl. jeweils VA/ED-STB-0017/2013, wurde festgestellt, dass die Betretenen aufgrund ihrer Tätigkeit als Verspachtler für die Beschwerdeführerin, in der Zeit vom 01.08.2013 bis... mehr lesen...