Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist XXXX . Er ist als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter medizinischer Sachverständiger XXXX eingetragen. Der Beschwerdeführer (BF) ist römisch 40 . Er ist als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter medizinischer Sachverständiger römisch 40 eingetragen. Mit E-Mail vom XXXX .2024 fragte ein Referent des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) beim BF an, ob er in einem b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Pensionsservice, vom 16.04.2010, XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 01.10.2009 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 3.185,94 und eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 877,51 gebühre. 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Pensionsservice, vom 16.04.2010, römisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für das Jahr 2019. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2023, GZ. W228 2223009-1/8Z, wurde der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Dr. XXXX (in der Folge: „Antragsteller“) gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für das Jahr 2019. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.06.2023, GZ. W201 2227922-1/8Z, wurde der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Dr. XXXX (in der Folge: „Antragsteller“) gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: 1. Der Beschwerdeführer beantragte eine Rot-Weiß-Rot-Karte als Besonders Hochqualifizierter. 2. Für die mündliche Verhandlung wurde über Antrag des Beschwerdeführers ein Dolmetscher bestellt, der in der mündlichen Verhandlung dolmetschte. 3. Die vom Dolmetscher geltend gemachten Gebühren wurden dem Beschwerdeführer im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 21.08.2022 stellte der Beschwerdeführer beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Rückerstattung von Kopierkosten in der Höhe von EUR 32,--, die er am 18.08.2022 im Zuge einer Akteneinsicht gemäß § 17 AVG im Verfahren zu seinem Antrag auf internationalen Schutz entrichtet hatte. Eine bescheidmäßige Vorschreibung dieser Kopierkoste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 14.03.2024 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, zu der auf Antrag des BF Mag. XXXX als Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch hinzugezogen wurde. 1. Am 14.03.2024 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, zu der auf Antrag des BF Mag. römisch 40 als Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch hinzugezogen wurde. 2. Die Dolmetscherin legte ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: 1. Der Antragsteller beantragte die Zulassung als Schlüsselkraft gemäß § 12b Z1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, er erhob gegen die negative Entscheidung der belangten Behörde auch Beschwerde. 1. Der Antragsteller beantragte die Zulassung als Schlüsselkraft gemäß Paragraph 12 ... mehr lesen...
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Begründung: 1. Sachverhalt: 1. Das Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten, legte die Beschwerde vom 23.11.2022 gegen den Bescheid vom 07.10.2022, Zl. XXXX , betreffend Abweisung des Antrages auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz und den Bezug habenden Verwaltungsakt dem Bundesverwaltungsgericht am 24.11.2022 zur Entscheidung vor. 1. Das Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten, legte die Beschwerde vom 23.11.2022 gegen den Bescheid vom 07.10.2022... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: 1. Der Beschwerdeführer beantragte eine Rot-Weiß-Rot-Karte Fachkräfte in Mangelberufen. 2. Für die mündliche Verhandlung wurde über Antrag des Beschwerdeführers eine Dolmetscherin bestellt, deren Beziehung für die Durchführung der Verhandlung erforderlich war. 3. Die von der Dolmetscherin geltend gemach... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Landesregierung vom XXXX , GZ: XXXX (im Folgenden: Genehmigungsbescheid), wurde der XXXX im eigenen Namen und im Namen der XXXX sowie der XXXX (im Folgenden: Konsenswerberinnen, Vorstellungswerberinnen), alle vertreten durch die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH, die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „ XXXX “ erteilt. Mit Bescheid der römisch 40 Landesregierung vom ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 25. Mai 2018 die Akkreditierung der Privatuniversität „ XXXX “. 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 25. Mai 2018 die Akkreditierung der Privatuniversität „ römisch 40 “. In Folge bestellte die belangte Behörde sechs Gutachter und fixierte für den 16. und 17. Jänner 2020 den Termin eines Vor-Ort-Besuchs in XXXX mit dem Beschwerdeführer und den Gutac... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (in Folge: „belangte Behörde“) vom XXXX , GZ: XXXX , wurde der Beschwerdeführerin (in Folge: „Bf“) in der Katastralgemeinde XXXX eine Schurfberechtigung für einen Freischurf mit der Bezeichnung „ XXXX “ verliehen. 1. Mit Bescheid der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (in Folg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Für die Gutachtenerstellung wurde der im Spruchpunkt I. genannte gerichtlich beeidete Sachverständige bestellt. Im vorliegenden Fall ist zur Gewährleistung eines mängelfreien Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erforschung der materiellen Wahrheit, die Beweisaufnahme dur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Für die Gutachtenerstellung wurde der im Spruchpunkt I. genannte gerichtlich beeidete Sachverständige bestellt. Im vorliegenden Fall ist zur Gewährleistung eines mängelfreien Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erforschung der materiellen Wahrheit, die Beweisaufnahme durch Einholung des im
Spruch: genannten Sachverständigengutachtens notwendig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist seit 11.06.1991 in der Gerichtssachverständigenliste für die Fachgebiete 30.06 Feldbau, 30.04 Alpwirtschaft, Weidewirtschaft, 33.20 Jagd, 33021 Fischerei, Aquakultur, 94.01 Größere landwirtschaftliche Liegenschaften, 94.03 Kleinere landwirtschaftliche Liegenschaften, 94.05 Größere forstwirtschaftliche Liegenschaften, 94.07 Kleinere forstwirtschaftliche Liegenschaften und 94.75 Land- ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Der Verein „ XXXX “ (im Folgenden: beschwer-deführender Verein) brachte am 25. Mai 2018 bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) einen Antrag auf Akkreditierung der Privatuniversität „ XXXX ”ein. 1. Der Verein „ römisch 40 “ (im Folgenden: beschwer-deführender Verein) brachte am 25. Mai 2018 bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 BFA-VG aufgetragen, dem Bund entstandene Dolmetschkosten in der Höhe von insgesamt € 101,40 zu ersetzen. Das BFA traf soweit wesentlich folgende Feststellungen: „Dem Bund entstanden bzw. entstehen durch die gegen Sie gesetzten Maßnahmen Kosten in der Höhe von 101,40 €. Die Dolmetschleistung wurde für die Einvernah... mehr lesen...