Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 1995 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes abgewiesen. Der Beschwerdeführerin sei eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Gültigkeit bis 15. Juni 1994 erteilt worden. Von diesem Tag an gerechnet ergebe sich als letzter Tag der für einen Verlänger... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 21. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. Mai 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 15. Juni 1994 gehabt habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 8. September 1994 wurde der am 9. Juni 1993 gestellte, gemäß § 7 Abs. 7 FrG als Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gewertete Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, daß der dem Beschwerdeführer zuletzt ert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210113.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210612.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210613.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. Februar 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 22. November 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 9. Dezember 1994 habe; Anträge auf Verlängerung seien spätestens vier Wochen vor... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Juni 1994 auf Verlängerung von dessen Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführer habe sich zwar zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, jedoch den Verlängerungsantrag nicht rechtzeitig geste... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 30. Juni 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, die Beschwerdeführerin habe eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 1. Juli 1994; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen v... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 31. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 12. April 1994 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß den §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer einer Bewil... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 7. April 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. November 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 30. November 1994 habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablau... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 7. November 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 24. November 1994 habe; Anträge auf Verlängerung seien spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180818.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180789.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §6 Abs2;AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180971.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995181092.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;B-VG Art140;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 95/18/1024 1 Stammrechtssatz Der Ansicht des Fremden, die Bestimmung des § 6 Abs 3 erster Satz zweiter Halbsatz AufenthaltsG 1992 idF vor der Nov 1995/351 lasse die Grundbedingung der... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 28. Februar 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 27. April 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 15. Mai 1994 habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der bis 1. Februar 1995 erteilten Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. abgewiesen. Nach der insoweit vom Beschwerdeführer nicht bestrittenen Begründung: habe er die nach der genannten Bestimmung vorgeschriebene Frist zur Antragstellung versäumt, weil er den Verlängerungsantrag erst am 25. Jänner 1995 eingebracht habe. Als letzter Tag für eine re... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 19. Februar 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz - AufG, BGBl. Nr. 466/1992, gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. nicht stattgegeben. Dem Beschwerdeführer sei am 13. Oktober 1994 eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Geltungsdauer bis zum 30. September 1994 erteilt worden. Von diesem Tag an gerechnet ergebe sich als letz... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 19. Februar 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Mai 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 31. Mai 1994 habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der am 22. Juli 1994 gestellte Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 351/1995) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der beschwerdeführenden Partei eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Geltungsdauer bis zum 9. August 1994 erteilt worden sei. Mit der erst am 22. Juli 1... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 15. März 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 18. November 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 2. Dezember 1994 habe; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablau... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einbringung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, die in § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz angeführte vierwöchige Frist zur Einbringung eines Verlängerungsantrages stelle eine verfahrensre... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 15. Juli 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, die Beschwerdeführerin habe eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 9. August 1994 gehabt; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdaue... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der am 1. Juni 1994 gestellte Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen seien. Der Beschwerdeführerin sei eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 30. Mai 1994 erteilt worde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/21/0758 2 Stammrechtssatz Auf die
Gründe: , warum der Fremde die Frist des § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 versäumt hat, kommt es nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210789.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210591.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...