Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210579.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210466.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210611.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210453.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210570.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210497.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. Juli 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführer habe eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 31. Juli 1994 gehabt; gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer ein... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 19. Oktober 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer einer Bewilligung zu stellen. Als letzter Tag der vierwöchigen F... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Juni 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführer habe eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 14. Juni 1994 gehabt und es wäre gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes der Antrag auf Verlängerung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Geltungs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (idF vor der Novelle BGBl. Nr. 359/1995) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Geltungsdauer bis zum 2. Dezember 1994 erteilt worden sei. Da er den Verlängerungsantrag erst am 8. November 1994 eingebracht habe, habe er ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, der Beschwerdeführerin sei eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit Gültigkeit bis 1. Jänner 1994 erteilt worden. Gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes seien Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung spätestens vier ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §13a;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180901.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180945.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180756.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994181103.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §13a;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180931.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (idF. vor der Novelle BGBl. Nr. 351/1995) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Geltungsdauer bis zum 11. Juli 1994 erteilt worden sei. Da der Beschwerdeführer den Verlängerungsantrag erst am 6. Juli 1994 eingebracht ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180898.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des mit der Beschwerde vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Vom Magistrat Salzburg erging am 7. Jänner 1994 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, welches dem Beschwerdevertreter am 12. Jänner 1994 zugestellt wurde. Die Frist für die Erhebung einer Berufung gegen dieses Straferkenntnis lief damit am 26. Jänner 1994 ab. Der Beschwerdevertreter brachte erst am 27. Jänner 1994 die Berufung ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995090080.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der am 31. Oktober 1994 in Wien gestellte Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner Aufenthaltsberechtigung gemäß §§ 6 Abs. 2 und 13 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der dem Beschwerdeführer zuletzt erteilte Sichtvermerk bis 26. Oktober 1994 gültig gewesen sei. Mit der am 31. Oktober 1994 erfolgten Antragstellung sei die Frist des § 13 Abs. 1 Aufent... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 1. Februar 1995 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes - AufG, BGBl. Nr. 466/1992, abgewiesen. Die Beschwerdeführerin sei im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung mit Gültigkeitsdauer bis zum 25. Oktober 1994 gewesen. Der letzte Tag der für die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantra... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §13 Abs1;AVG §71;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0666 1 Stammrechtssatz Die Stellung eines Antrages nach § 13 Abs 1 zweiter Satz AufenthaltsG 1992 dient der Durchsetzung des materiell-rechtlichen Anspruches des Fremden auf Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes. Die dafür v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995180847.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 1. Februar 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG), BGBl. Nr. 466/1992, gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes nicht stattgegeben. Nach der Begründung: im angefochtenen Bescheid sei dem Beschwerdeführer eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 2. Dezember 1994 erteilt wo... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 3. März 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG) BGBl. Nr. 466/1992, gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. nicht stattgegeben. Dem Beschwerdeführer sei eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 25. Mai 1994 erteilt worden. Von diesem Tag an gerechnet ergebe sich als letzter Tag der für einen ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 19. Februar 1995 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG), BGBl. Nr. 466/1992, gemäß § 6 Abs. 3 dieses Gesetzes nicht stattgegeben. Nach der Begründung: im angefochtenen Bescheid sei dem Beschwerdeführer eine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 2. Dezember 1994 erteilt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der bis 31. Jänner 1994 erteilten Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. abgewiesen. Nach der insoweit von der Beschwerdeführerin auch nicht bestrittenen Begründung: habe sie die nach der genannten Bestimmung vorgeschriebene Frist zur Antragstellung versäumt, weil sie den Verlängerungsantrag erst am 5. Jänner 1994 eingebracht habe. Als letzter Ta... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 24. Februar 1995 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der bis 14. Juni 1994 erteilten Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. abgewiesen. Nach der Begründung: habe die Beschwerdeführerin die nach der genannten Bestimmung vorgeschriebene Frist zur Antragstellung versäumt, weil sie den Verlängerungsantrag erst am 24. Mai 1994 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §6 Abs3;AVG §71;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995210259.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...