Der Beschwerdeführer ist nach dem Vorbringen der Beschwerde Untermieter eines Geschäftslokals im Hause G, L-straße, kraft des mit der Mieterin AG im Februar 1941 auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossenen Vertrages. Mit dem Bescheid vom 12. April 1946, Zl. A 8-239/I-46, verfügte der Stadtmagistrat Graz gemäß § 5 Reichsleistungsgesetz die Beschlagnahme dieses untervermieteten Raumes und wies ihn dem AM für Zwecke seines Gewerbebetriebes zu. Vorstellungen dagegen blieben erfolglos... mehr lesen...