Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol, mit dem dieser im Instanzenzug einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck betreffend Waldfeststellung gemäß § 5 des Forstgesetzes 1975 (FG) bestätigt hat. Die Beschwerde erweist sich als unzulässig: Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann - nach Erschöpfung des Instanzenzuges - gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben, wer durch den B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung über den Instanzenzug kann in einem Verfahren betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 71 Abs 1 lit b AVG von Bedeutung sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990100163.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. November 1988 hat das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland (LIA) den Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) begünstigten Behinderten abgewiesen. Diesen Bescheid begründete das LIA im wesentlichen damit, daß nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Beschwerdeführers weniger als 50 % betrage. Zu diesem Ergebnis ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 2 Stammrechtssatz Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem § 61 Abs 1 AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Abs 5 dieser Paragraphe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine formalistische Auslegung der Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd, doch muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 22. Jänner 1986 einer Verwaltungsübertretung gemäß § 367 Z. 5 GewO 1973 schuldig erkannt. Diese Strafverfügung hat der Beschwerdeführer am 1. März 1986 eigenhändig übernommen. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Einspruch wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 20. Mai 1986 gemäß § 49 Abs. 1 VStG 1950 als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentliche... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1;B-VG Art8;VStG §48 Abs1 Z7;VStG §49 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelung über die Rechtsmittelbelehrung einer Strafverfügung nach § 61 Abs 1 AVG in Verbindung mit § 48 Abs 1 Z 7 und § 49 VStG ist als die spezielle Vorschrift im Verhältnis zu § 13a AVG anzusehen. Widerspricht die Rechtsmittelbelehrung der Strafverfügung der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39a Abs1;AVG §61 Abs1;B-VG Art8;MRK Art6 Abs3 lite;VolksgruppenG 1976 §16 idF 1976/575; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0187 E 11. Jänner 1989 VwSlg 12836 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Durch § 39a AVG wird nur der mündliche Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien geregelt. Ein Anspruch ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5 idF 1982/199;AVG §63 Abs3;B-VG Art8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0292 E 20. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz § 39 a AVG regelt lediglich den mündlichen Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien (Hinweis E 11.1.1989, 88/01/0187). Aus § 61 Abs 5 AVG idF BGBl 1982/199 ergibt s... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hatte der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 14. März 1989 Berufung erhoben. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 zurück und führte begründend aus, diese habe trotz eines im erstinstanzlichen Bescheid enthaltenen Hinweises auf das Erfordernis eines begründeten ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5 idF 1982/199;AVG §63 Abs3;B-VG Art8;
Rechtssatz: § 39 a AVG regelt lediglich den mündlichen Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien (Hinweis E 11.1.1989, 88/01/0187). Aus § 61 Abs 5 AVG idF BGBl 1982/199 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die mangelnde Beherrschung der deutschen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erf... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Berufung des Beschwerdeführers gegen das wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 gegen ihn ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. Oktober 1988 mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 23. März 1989 mit der Begründung: als unzulässig zurückgewiesen worden ist, daß dieses Rechtsmittel keinen begründeten Berufungsantrag enthalten habe. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0099 E 19. Juni 1984 RS 1 Stammrechtssatz Enthält ein erstinstanzlicher Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, liegt bei Fehlen eines solchen Antrages ein Formgebrechen iSd §§ 13 Abs 3 und 61 Abs 5 AVG nicht vor. Eine nicht begründete Beruf... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §61 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs9;DVG 1958 §10;GehG 1956 §12 impl;
Rechtssatz: Aus der mit § 145 Abs 9 Krnt DienstrechtsG wortgleichen Bestimmung des § 12 Abs 9 GehG ergibt sich, dass die Feststellung des Vorrückungsstichtages nich... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 20. April 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 3a Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes schuldig erkannt; es wurde eine Geld- und eine Ersatzarreststrafe verhängt. Dieses Straferkenntnis, welches eine Rechtsmittelbelehrung im Sinne der §§ 58 Abs. 1, 61 Abs. 1 AVG 1950 sowie § 51 Abs. 3 VStG 1950 enthielt, wurde dem Beschwerdeführer am 28. April 1988 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages enthielt, gilt das Fehlen eines solchen als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 18. August 1987 wurde der Beschwerdeführer zu a) der Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. n, zu b) der Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 3 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) schuldig erkannt; es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen verhängt. Die Zustellung dieses Straferkenntnisses erfolgte durch Hinterlegung; der erste Tag der Abholfrist war der 28. August 1987. Am 15. September 1987 langte bei der Ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine bloße "Berufung wegen Rechtswidrigkeit" ohne eine weitere Ausführung entspricht nicht dem Mindesterfordernis des § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 27.6.1980, 1244/80, 10.9.1982, 81/08/0057, 11.2.1984, 83/03/0123, 19.2.1988, 88/18/0016). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...
Der Beschwerde und den dieser angeschlossenen Urkunden ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Baden (BH) vom 29. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, binnen vier Wochen sechs im einzelnen aufgezählte Rechnungen über einen Gesamtbetrag von S 236.088,50 für im Zuge von der Wasserrechtsbehörde gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 durchgeführte Sofortmaßnahmen zu bezahlen, widrigens beabsichtigt sei, den Beschwerdeführer zu dieser Bezahlung i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine formalistische Auslegung der Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd, doch muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen,... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. Mai 1985 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin eine Wasseranschlußabgabe in Höhe von insgesamt S 3.672,54 festgesetzt. Mit Bescheid vom 10. März 1986 wies der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde die dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 17. März 1986 erhob die damals durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter nicht vertretene Beschwerdeführerin „gegen den Besche... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;GdO NÖ 1973 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein begründeter Vorstellungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste in Wien vom 27. November 1986 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 9. Oktober 1986 auf Gewährung der Notstandshilfe gemäß § 33 Abs. 2 lit. c AlVG 1977 mangels Notlage keine Folge gegeben. Dies mit der Begründung: , daß das anrechenbare Einkommen der Ehegattin des Beschwerdeführers trotz Berücksichtigung der Freigrenze die dem Beschwerdeführer an sich gebührende Notstandshilfe übersteige. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0183 E 30. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der § 61 Abs 1 zweiter Satz AVG in Verbindung mit § 61 As 5 AVG ist als die spezielle Vorschrift im Verhältnis zu § 13a AVG anzusehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/03/0353, VwSlg 11279 A/1984). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0100/47 B 29. März 1947 VwSlg 71 A/1947 RS 3 Stammrechtssatz Unkenntnis des Gesetzes ist kein Wiedereinsetzungsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988050200.X03 Im RIS seit 03.11.2006 mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0108 E 4. November 1986 VwSlg 12288 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine Rechtsmittelbelehrung zum Berufungsbescheid eines Gemei... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0108 E 4. November 1986 VwSlg 12288 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Über den Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Frist zur Einbr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Gem § 63 Abs 3 AVG hat die Berufung den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Der Berufungsantrag stellt einen wesentlichen sachlichen Bestandteil der Berufung dar. Anbringen, welche trotz des Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis eines begründeten Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter der Schulabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Mit dem an ihn adressierten Bescheid vom 1. September 1986 stellte das Landesgendarmeriekommando für Kärnten gemäß § 2 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes (DVG) in Verbindung mit § 1 Z. 24 der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 fest, daß die von ihm am 11. und 12. Jänner 1986 erbrachten Stunden nicht als Überst... mehr lesen...