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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX vom 21.06.2007 wurde über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 60 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 1 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen diesen Bescheid ausgeschlossen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Berufungsbescheid der XXXX vom 13.12.2007 abgewiesen. Di... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 17.07.2018, Zl. XXXX -BMI-BFA-AST Leoben, wurde dem Beschwerdeführer, einem Staatsangehörigen der Türkei, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, die belangte Behörde möge ihr Werk "Das Grammatikkarussell - Leseleicht 1, Lesetexte mit grammatischem Schwerpunkt für DaZ-Erstleser" als für den Unterrichtsgebrauch geeignet erklären. 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß Paragraph 14, Absatz 5, SchUG den Antrag, die belangte ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (im Folgenden: belangte Behörde) möge ihr Werk „Das Grammatikkarussell – Vario 1, Arbeitsheft, 25 Texte zum Lesen, Nachspielen und zur Bildung von Paralleltexten mit Einsatz der Wortschatzkarten, jeweils passende Grammatikübungen“ al... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 15. Jänner 2022 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 14 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz (SchUG), dass ihr Werk „Das Grammatikkarussell - Die Bilderlesebuchsammlung 1, 10 A5-Büchlein mit Alltagsgeschichten, entlastete Texte mit erklärendem Bildmaterial. Für das erste Lesen. BNR 210.627“ von der belangten Behörde für den Unterrichtsgebrauch als geeignet erklärt werde. 1. Am 15. Jänner 2022 beantragte d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (im Folgenden: belangte Behörde) möge ihr Werk "Das Grammatikkarussell – Die Wörterbuchblätter 4, Gesamtwortschatz“ als für den Unterrichtsgebrauch geeignet erklären. 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß Paragraph 14... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 10.06.2020 übermittelte der Rechnungshof dem unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS, im Folgenden: belangte Behörde) eine Mitteilung vom 05.06.2020 zum Rechenschaftsbericht 2018 der politischen Partei „ XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin). Die Mitteilung umfasste ua. Ausführungen zur möglichen Annahme von Spenden durch Kostenübernahmen Dritter im Zusammenhang mit dem Ve... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die belangte Behörde, wurde mit Schriftsatz der Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien vom 26.09.2016 gemäß § 55 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ersucht, eine mögliche Aufenthaltsbeendigung zu prüfen, da die frühere slowakische Ehefrau des Beschwerdeführers das Bundesgebiet im Jänner 2015 verlassen habe und die Ehe im Mai 2... mehr lesen...