Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde nach Vorberatung durch die gemeinderätliche Personalkommission vom Wiener Stadtsenat mit Bescheid vom 11. Juli 1989 mit Ablauf des 31. Juli 1989 gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die vom Beschwerdeführer dagegen beim Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1990, Zl. 89/12/0143, als unbegründet abgewiesen. Im Zusammenhang mit dieser Ruhestandsversetzu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Als wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines erlassenen "Bescheides" eines Kollegialorganes führen, werden von der Rechtsprechung und auch von der Lehre allgemein anerkannt: Die mangelnde Behördenqualität der "bescheiderlassenden" Stelle, die mangelnde Ermächtigung der den Akt genehmigenden Person, da... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführerin als Eigentümerin der Liegenschaft in Wien nn, N-straße Nr. 33a, ein Auftrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Niveaus im Bereich eines Fahrweges erteilt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin eine Berufung, in der die beanstandete Niveauveränderung bestritten wurde. Nach Durchführung eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens erließ die belangte Behörde den nunmehr angefochtenen Bescheid, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;VVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/06/0199 4 Stammrechtssatz In den die Erlassung von Bescheiden regelnden Bestimmungen des § 58 AVG, § 59 AVG und § 18 Abs 4 AVG ist zwar eine Pflicht der Behörde, im Bescheid den Adressaten zu nennen, nicht ausdrücklich vorgesehen, jedoch ergibt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. ... mehr lesen...
Mit im wesentlichen gleichlautenden Schreiben vom 28. August 1991 erhoben die zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung vom 21. August 1991 der belangten Behörde betreffend "Donaukraftwerk Freudenau, Detailprojekt Hauptbauwerk und Rechter Donaudamm, erste Ausbauphase" nicht geladenen Beschwerdeführer diverse Einwendungen und Forderungen. Je mit (nicht als Bescheid bezeichneter) Erledigung vom 11. September 1991 beantwortete die belangte Behörde diese Schreiben wie folgt: "... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0032 E 18. Dezember 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid ist nach der für sich allein gesehenen unabdingbaren
Norm: des § 58 Abs 1 AVG 1950 nur dann nicht wesentlich, wenn der Inhalt einer behördlichen Erledigung, also ihr Wortlaut und ihre sprachliche Gestaltung, keinen Zweifel darüb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Werden von der Behörde in einer Erledigung, die keinen als "
Spruch: " eindeutig erkennbaren rechtsgestaltenden Abspruch über den Antrag des Bf enthält, Verfahrensvorgänge mitgeteilt und näher erläutert und ist aus diesen Äußerungen nicht für jedermann zweifelsfrei zu erkennen, daß darin verbindlich - u... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH ist dann, wenn eine an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: und die Unterschrift oder auch die Beglaubigung enthält, das Fehlen der ausdrücklichen Bezeichnung als Bescheid für den Bescheidcharakter der Erledigung unerhebl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen mehrerer Übertretungen der StVO 1960 bestraft. Über die dagegen erhobene vorliegende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Der Beschwerdeführer macht unter anderem geltend, daß aus dem Straferkenntnis erster Instanz die ausstellende Behörde nicht ersichtlich sei. Die belangte Behörde hätte dieses "mangelhafte Straferkenntnis" keinesfalls bestätigen dürfen. Mit diesem Vorbrin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §46 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Fehlen der Bezeichnung der Behörde auf dem als "Straferkenntnis" bezeichneten Schriftstück bewirkt nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 5.6.1987, 85/18/0149), daß dieses Schriftstück nicht als Bescheid angesehen werden kann. Durch die... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1AVG §58 Abs2BDG 1979 §105 Z1BDG 1979 §123 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 6 Stammrechtssatz Für den Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der RM-Belehrung - einen
Spruch: und eine Beg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind ungarische Staatsangehörige. Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach richtete an sie am 7. Februar 1990 unter der Zl. 11-F/90 Schreiben mit folgendem Wortlaut: "Sehr geehrter Herr ...Ü Wie bei einer Überprüfung des Arbeitsamtes Mistelbach am 6.2.1990 festgestellt werden konnte, sind Sie mit Bauarbeiten der Firma J im Werk P beschäftigt. Laut Mitteilung des Arbeitsamtes ist für diese Tätigkeit eine Bewilligung nach § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ... mehr lesen...
Nach den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen haben die Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Kärntner Landesregierung als Abfallbehörde vom 8. März 1989 im Sinne der Kärntner Abfallordnung, LGBl. Nr. 77/1988, am 11. bzw. 14. März 1991 Berufungen erhoben. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufungen der Beschwerdeführer als unzulässig zurück. Begründend wird ausgeführt, die Landeshauptstadt Klagenfurt habe mi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Am 23.9.91 wurden die Beschwerdefälle 90/19/560 - 565 miterledigt.
Rechtssatz: Das Fehlen der Bezeichnung als Bescheid ist für den Bescheidcharakter einer Erledigung dann unerheblich, wenn sich aus dem
Spruch: eindeutig ergibt, daß die Behörde normativ, also entweder rechtsges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §14 Abs3;AVG §58 Abs1;AVG §61;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Dem Fehlen einer Rechtsbelehrung kommt gemäß § 13a AVG keine rechtliche Bedeutung zu. Die Anleitungspflicht betrifft die Vorgänge im Verfahren und ist von der "Rechtsmittelbelehrung" im Sinne des § 58 Abs 1 und § 61 AVG zu unterscheiden. Eine mündliche Belehrung der Part... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 20. Juli 1982 wurden der Beschwerdeführerin für die gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage in Wien (Groß-Garage und Reparaturwerk für die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes, der gewerbsmäßigen Übernahme von Automobilien zur Garagierung und des Verkaufes von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb einer Tankstelle) gemäß § 79 GewO 1973 und § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 u.a. folgende Auflagen vorgeschrieben:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des AVG über Inhalt und Form des Bescheides sind, was die für den Bescheid aufgestellten Merkmale anlangt, nicht für sich allein, sondern in ihrem Zusammenhang, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz innerhalb der Verwaltung und dem Rechtsschut... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die Abnahme der sich im Gewahrsame der Beschwerdeführerin befindlichen Tagesstrazzen sowie der entsprechenden Kontenentwicklungen für den Zeitraum vom 8. bis 13. September 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BAO §92;BAO §93;B-VG Art130 Abs1;FinStrG §137;
Rechtssatz: Einer Erledigung einer Verwaltungsbehörde, der die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid fehlt, kommt Bescheidcharakter nur zu, wenn sich aus dem maßgeblichen Inhalt eindeutig ergibt, daß die Behörde nicht nur ein... mehr lesen...
Im Herbst 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH, im folgenden als "XLG" bezeichnet, mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr GEGEN ENDE DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten und Pflichten der einzelnen stillen Gesellscha... mehr lesen...
Im Frühjahr 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH ("XLG"), mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Weitere unechte stille Gesellschafter nahm die XLG im Jahre 1980 auf. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr ZU BEGINN DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten un... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 10/1991, S 739; ÖStZB 1992, 394; Rechtssatz: Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoch nicht übersehen werden, daß einen Bescheid
Spruch: und
Begründung: ausmachen und die
Begründung: dann, wenn der
Spruch: für sich allein Zweifel an seinem Inhalt offen läßt, als Auslegungsbehelf des Spruches herangezogen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 90/16/0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §70 Abs1;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle ist das Allgemeine öffentliche Landeskrankenhaus B, in dem er (jedenfalls) bis 2. April 1991 Leiter der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe war. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet er sich gegen das nicht als Bescheid gekennzeichnete Schreiben der belangten Behörde vom 2. April 1991 an den ärztlichen Leiter des a.ö. Landeskrankenhauses B, von dem ihm über Wei... mehr lesen...