Mit dem angefochtenen, nicht nach § 57 AVG erlassenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gegen den damals in der Justizanstalt Wien-Simmering in vom Gericht angeordneter Haft (Verurteilung durch das Landesgericht für Strafsachen Wien vom 27. September 2005 wegen der §§ 142 Abs. 2, 241e Abs. 1, 83 Abs. 1, 15 und 105 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 20 Monate bedingt nachgesehen) befindlichen Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §57 impl;AVG §59 Abs1;FrG 1997 §61 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0148 B 30. Jänner 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Spruchteil des, nicht nach § 57 AVG erlassenen angefochtenen Bescheides "Die Rechtsfolgen treten nach Ihrer Entlassung aus der Gerichtshaft ein" ist im Sinne des Bestimmtheitse... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, nicht nach § 57 AVG erlassenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gegen den damals seit 31. August 2004 in der Justizanstalt Innsbruck wegen der §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2, 130 2. Satz 2. Fall und 229 StGB in gerichtlicher Haft befindlichen Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland, gemäß § 61 Abs. 1 und 2 des Fremdengesetzes 1997 - FrG "ab dem unmittelbaren Anschluss an die Gerichtshaft die Festnahme und An... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §57 impl;AVG §59 Abs1;FrG 1997 §61 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0148 B 30. Jänner 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Spruchteil des, nicht nach § 57 AVG erlassenen angefochtenen Bescheides "Die Rechtsfolgen treten nach Ihrer Entlassung aus der Gerichtshaft ein" ist im Sinne des Bestimmtheitse... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein richtete an den Beschwerdeführer folgenden mit 24. Oktober 2005 datierten Bescheid: "Spruch: I. Entziehung der Lenkberechtigung hinsichtlich sämtlicher Klassen (§ 2 FSG) römisch eins. Entziehung der Lenkberechtigung hinsichtlich sämtlicher Klassen (Paragraph 2, FSG) Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein entzieht Ihnen gemäß den §§ 3 Abs. 1 Zif. 2, 7 Abs. 3 Zif. 4, 24 Abs. 1 Zif. 1, 26 Abs. 3, 29 und 35 des Führerscheingesetzes (FSG) unter A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einem (zulässiger Weise) mehrere Spruchpunkte umfassenden Bescheid (Spruchpunkt I. Entziehung der Lenkberechtigung für zwei Wochen, Spruchpunkt II. Mopedfahrverbot und Spruchpunkt III. Aberkennung des Rechtes von ausländischen Lenkberechtigungen Gebrauch ... mehr lesen...
den Aufwandersatz orientiert sich dem Grunde nach daran, dass die Beschwerde die belangte Behörde zu Unrecht von der rechtskräftigen "negativen" Beendigung des Asylverfahrens des Beschwerdeführers ausgegangen - bei ihrer inhaltlichen Behandlung Erfolg gehabt hätte. Zur Höhe des Kostenzuspruches ist auf die VwGH-Aufwandersatzverordnung 2003 zu verweisen. Wien, am 31. August 2006 Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §57 impl;AVG §59 Abs1;FrG 1997 §61 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0148 B 30. Jänner 2004 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Der Spruchteil des, nicht nach § 57 AVG erlassenen angefochtenen Bescheides "Die Rechtsfolgen treten nach Ihrer Entlassung aus der Gerichtshaft ein" is... mehr lesen...
Im vorliegenden Verwaltungsakt befindet sich ein Schriftstück mit folgendem Inhalt: "Bundespolizeidirektion Z Sachb.: Mag. F - Journaldienst - Tel.: ... (DW) Z, B- Straße 1 FAX: ... (DW) -------------------- ------------------- Z, am 20.3.2004 AZ: DVR: ... Herrn X, ... geb., römisch zehn, ... geb., Y, F-Straße 1 als Vertreter d. C (Obmann) Vom Behördenvertreter wird mir am heutigen Tag mündlich ein Bescheid über die Vorschreibung von ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung einer Berufung in Angelegenheiten der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 Oö Bauordnung 1994 als verspätet zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung einer Berufung in Angelegenheiten der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach Paragraph 25, Oö Bauordnung 1994 als verspätet zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1
(hier Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 OÖ ROG) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegende... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Oktober 2001 wurde der W.-AG gemäß § 57 AVG in Verbindung mit § 89a Abs. 7 StVO Kostenersatz vorgeschrieben. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Oktober 2001 wurde der W.-AG gemäß Paragraph 57, AVG in Verbindung mit Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO Kostenersatz vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Vorstellung vom 29. Oktober 2001 wurde mit dem an den Beschwerdeführer gerichteten Bescheid vom 12. Juni 2002 zurüc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von de... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer gehören die Grundstücke Nr. .98, KG Sonnberg, mit einem darauf befindlichen Mühlengebäude und .99, KG Sonnberg, mit einem Wohn- und Wirtschaftsgebäude (Sonnberg, Sturmweg 17). Mit Bescheid vom 5. Oktober 2000 trug der Bürgermeister der Gemeinde Sonnberg i. M. dem Beschwerdeführer (zu Handen seines Sachwalters) auf (Spruchpunkt I.), das Mühlengebäude bis zum 30. November 2000 zur Gänze bis zur Erdgleiche abzutragen und (Spruchpunkt IV.; neben anderen Aufträgen) da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0142 E 17. Dezember 1986 RS 1(hier: vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1996, Zl. 95/11/0146) Stammrechtssatz Die Erlassung eines Mandatsbescheides ist gegenüber der Erlassung eines Bescheides nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens die Ausnahme. Im Zweifel muß daher davon au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung ... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung ... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26. Februar 1997 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Vollstreckungsverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1996 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Mit der genannten Vollstreckungsverfügung habe die Bundespolizeidirektion zur "Sicherung der Leistung eines Betrags von öS 17.223,-- gemäß § 8 VVG die einstwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;VStG;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2 Z2;VVG §10 Abs2 Z3;VVG §10 Abs2;VVG §10;
Rechtssatz: Aus § 10 Abs. 1 im Zusammenhalt mit Abs. 2 VVG ergibt sich, dass - im Gegensatz zum AVG und zum VStG - eine Berufung gegen eine Vollstreckungsverfügung grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässig ist eine Berufung nur in bestimmten Fällen, die im Abs. 2 (in seinen Z. 1 bis ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 8. Juli 2003 wurde gegen den in gerichtlicher Untersuchungshaft in der Justizanstalt Klagenfurt inhaftierten Beschwerdeführer die Schubhaft angeordnet. Einen Bestandteil des Spruches bildet die Anordnung, dass die Rechtsfolgen dieses Bescheides nach der Entlassung des Beschwerdeführers aus der Gerichtshaft eintreten. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 8. Juli 2003 zugestellt. Der Beschwerdeführer wurde am 22. Juli 2003 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 26. Juni 2003 wurde gegen den in gerichtlicher Haft in der Justizanstalt Graz Karlau inhaftierten Beschwerdeführer die Schubhaft angeordnet. Einen Bestandteil des Spruches bildet die Anordnung, dass die Rechtsfolgen dieses Bescheides nach der Entlassung des Beschwerdeführers aus der Gerichtshaft eintreten. Die gegenständliche Beschwerde wurde am 2. Juli 2002 zur Post gegeben. Der Beschwerdeführer wurde am 22. Juli 2003 um 08.45 Uhr aus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Spruchteil des, nicht nach § 57 AVG erlassenen angefochtenen Bescheides "Die Rechtsfolgen treten nach Ihrer Entlassung aus der Gerichtshaft ein" ist im Sinne des Bestimmtheitserfordernisses des § 59 Abs. 1 AVG an den
Spruch: von Bescheiden nur so zu verstehen, dass der Eintritt der Rechtsfolgen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Entlassung aus der Gerichtshaft zu erfolgen hat. Wird die im Schubhaftbescheid genannte Person - aus welchen Gründen auch immer - nach... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §57;AVG §59 Abs1;FrG 1997 §61 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0148 B 30. Jänner 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Spruchteil des, nicht nach § 57 AVG erlassenen angefochtenen Bescheides "Die Rechtsfolgen treten nach Ihrer Entlassung aus der Gerichtshaft ein" ist im Sinne des Bestimmtheitserford... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 206 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 8.240,-- (netto S 8.240,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der m... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsansc... mehr lesen...