Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;VStG §25 Abs2;VStG §51g Abs1;
Rechtssatz: Aus § 25 Abs 2 VStG - der auch für den Unabhängigen Verwaltungssenat gilt - ergibt sich, daß im Strafverfahren die Behörde auch ohne förmlichen Beweisantrag verpflichtet ist, einen ihr nach der Aktenlage bekannten möglichen Entlastungszeugen zu vernehmen (Hinweis E 15.2.1979, 2721/77). Schlagw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §64 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0013
92/03/0023
Rechtssatz: Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Sicherheitsorgan muß zugebilligt werden, daß er eine ihm bekannte Person verläßlich identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52a Z10a;VStG §24;
Rechtssatz: Die - vom Landesgendarmeriekommando vor der Anzeigeerstattung veranlaßte - Auswertung der Diagrammscheibe des Einsatzfahrzeuges durch einen Gendarmeriebeamten, der die Qualifikation als gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Gebiet Fahrtenschreiber - Diagrammauswe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §104 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0183 6 (hier wurde das Beweisverwertungsverbot verneint, obwohl die Bestellung der Person, die die Abwaage nach dem KFG vorgenommen hat, entgegen § 3 des Gesetzes RGBl 85/1866 nicht von der Gewerbebehörde bestätigt worden war)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §101 lita;MEG 1950;VStG §25 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Einholung einer Stellungnahme des Bundesamtes für Eichwesen und Vermessungswesen, allenfalls die Eichscheine selbst, wie dies vom Besch beantragt wurde, hätten objektiv zur Klarstellung des Sachverhalte... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bügermeisters der Stadtgemeinde B vom 17. Jänner 1991 wurde wie folgt abgesprochen: "Die Sperrzeit für den Betrieb des Kaffeerestaurants in B, N-Gasse 4 - genehmigt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 11.8.1980, Ge-133-1980 v. 22.7.1980, Pächtergenehmigung ab 3.5.1989 -, wird für die Zeit von 02.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgelegt. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Schreiben vom 19. Mai 1989 habe Dr. H ein Ansuchen um Einschränkung der Betriebszeit de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;GewO 1973 §198 Abs5 idF 1988/399;
Rechtssatz: Bei Beurteilung einer Störung durch Lärm ist auf die örtlichen Verhältnisse als Ausgangspunkt abzustellen und es ist ferner zu ermitteln, in welcher Weise ein auf die Ausübung eines Gastgewerbes zurückzuführender - den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 198 Abs 5 GewO 1973 e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe sich am 27. Dezember 1990 um 23.15 Uhr in einem bestimmten Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt mittels Alkomaten messen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Bes... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 15. Mai 1991, Zl. 91/02/0021, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich schuldig erkannt, er habe am 10. Juli 1990 um 19.25 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW, für welchen der Besitz der Lenkerberechtigung der Gruppe "B" vorgeschrieben sei, vor der Wiederausfolgung des vorläufig abgenommenen Führerscheine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 15. Februar 1989 gegen 18.30 Uhr auf dem Gendarmerieposten H. gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl habe vermutet werden können, daß die Beschwerdeführerin einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am selb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §76 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0021 4 Stammrechtssatz Es steht der Behörde infolge des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel frei, bei der Lösung der Frage, ob der Zulassungsbesitzer im konkreten Fall auch als Lenker anzusehen ist, das Verhalten des Zulassungsbesitzers zugrunde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0091 1 Stammrechtssatz Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründenden KONKRETEN Leidenszustand behauptet, ist die belBeh nicht verpflichtet, den B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0091 1 Stammrechtssatz Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründenden KONKRETEN Leidenszustand behauptet, ist die belBeh nicht verpflichtet, den B... mehr lesen...
Die Finanzstrafbehörde erster Instanz erkannte den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Geschäftsführer der H. AutohandelsgmbH vorsätzlich 1. die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt, daß er für die Jahre 1976 und 1977 Umsätze in Höhe von S 300.000,-- nicht erklärt und für 1978 versucht habe, Umsätze in Höhe von S 150.000,-- nicht zu erklären, und dadurch eine Abgabenverkürzung um S 202.983,-- bewirkt bzw. zu bewirken versucht habe und 2. unter Verle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;BAO §166;BAO §183 Abs3;FinStrG §114 Abs2;FinStrG §98 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beweisantrag auf Aktenbeischaffung ist untauglich, weil die Berufung auf einen Akt schlechthin kein zulässiges Beweisanbot darstellt (Hinweis E 13.9.1991, 91/18/0088). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfest... mehr lesen...
Wie der Begründung: eines in den Akten erliegenden Beschlusses der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. Jänner 1986, 26 a Vr 6829/85, entnommen werden kann, hatte der am 31.8.1981 verstorbene Hans B. eine Vielzahl von Gesellschaften mbH gegründet, über welche er an Interessenten "in großem Stil" Scheinfakturen zum Zwecke der Abgabenhinterziehung vertrieb. Zu diesen Gesellschaften mbH gehörten die Pc GmbH und die Ch GmbH. Bei einer Vernehmung als Beschuldigter... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;BAO §166;EStG 1972;StPO 1975 §485;StPO 1975 §486;UStG 1972;
Rechtssatz: Gemäß § 166 BAO kommt im Abgabenverfahren als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach der Lage de... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 18. Juni 1991 wurde die Maßnahmenbeschwerde des Beschwerdeführers, betreffend die vorläufige Abnahme seines Führerscheines am 21. März 1991 um 17.35 Uhr durch einen Beamten des Gendarmeriepostens F, als unbegründet abgewiesen und festgestellt, daß diese Maßnahme nicht rechtswidrig war. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs1;
Rechtssatz: In einem auf Grund der gem § 67a Abs 1 Z 2, § 67c Abs 1 AVG eingebrachten Beschwerde anhängigen Verfahren kommt iSd § 46 AVG als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist, weshalb die belangte Behörde auch die in einem and... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 3 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz schuldig erkannt, weil er es als handelsrechtlicher Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen Berufener einer bestimmten, als Arbeitgeber fungierenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß die Vorschriften des Arbeitsruhegesetzes, wonach die Wochenendruhe für alle Arbeitnehmer spätestens Samstag um 13... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/18/0001 E 6. April 1992 92/18/0002 E 6. April 1992 92/18/0003 E 6. April 1992 92/18/0004 E 6. April 1992 92/18/0011 E 6. April 1992 92/18/0008 E 6. April 1992 92/18/0009 E 6. April 1992 92/18/0010 E 6. April 1992 92/18/0005 E 6. April 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz G... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 20. April 1990 wurden über den Beschwerdeführer u.a. (soweit es für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist) wegen als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 16. Februar 1990 gegen 1,35 Uhr in Salzburg auf der Strecke Griesgasse, Staatsbrücke, Schwarzstraße, Theatergasse und Makartplatz begangener Verwaltungsübertretungen nach a) § 99 Abs. 1 KFG, d) § 11 Abs. 2 StVO, h) § 53 Abs. 1 Z. 24 StVO, j)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 26. September 1989 um 4.00 Uhr in Wien 9, Alserbachstraße 37, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. den Vorrang eines im Fließverkehr befindlichen Lenkers eines ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht beachtet zu haben, sondern derart aus der Parkstellung ausgebogen zu sein, daß er diesen Lenker ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 14. November 1989 um 20.57 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien ein Kraftfahrzeug gelenkt und dabei die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 km/h, somit erheblich, überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stunden) verhängt. Hie... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 6. Juni 1990, 89/13/0262, 0263, 0264, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die von der damaligen Zweitbeschwerdeführerin angefochtenen Bescheide, soweit sie die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 1976 und Haftung für Kapitalertragsteuer 1976 betrafen, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvors... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 9. August 1988 gegen 8.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und habe 1) ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, links überholt und 2) dabei die Sperrfläche befahren. Der Beschwerdeführer habe dad... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 28. August 1983 kündigte Dkfm. Dolores C., die damalige Geschäftsführerin der beschwerdeführenden GmbH, das Dienstverhältnis mit Gerhard L. mit Wirkung vom 31. März 1984. Im Kündigungsschreiben wurde bemerkt, daß die Geschäftsführerin - die zusammen mit der Verlassenschaft nach ihrem verstorbenen Ehegatten über alle Geschäftsanteile der GmbH verfügte - den Betrieb der GmbH nach dem Ableben ihres Ehegatten nicht fortsetzen möchte. Mit Abtretungsvertrag vom 18. April 1... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer unterlassen, der schriftlichen Aufforderung der Behörde vom 31. Juli 1990 (datiert mit 3. Juli 1990) innerhalb von zwei Wochen Folge zu leisten, und innerhalb dieser Frist keine (richtige) Auskunft darüber erteilt, wer das genannte Kraftfahrzeug am 2. Mai 1990 um 23,56 an einem bestimmten Ort in Graz gelenkt bzw. zuletzt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. April 1991 um 7.45 Uhr in Innsbruck, Mühlauer-Hauptplatz, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw ohne Lenkerberechtigung gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Gemäß § 134 leg. cit. wurde gegen den Beschwerdeführer eine Primärarreststrafe von drei Tagen verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §76 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 91/02/0021 4 Stammrechtssatz Es steht der Behörde infolge des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel frei, bei der Lösung der Frage, ob der Zulassungsbesitzer im konkreten Fall auch als Lenker anzusehen ist, das Verhalten des Zulassungsbesitzers zugrunde... mehr lesen...