Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs2;B-VG Art130 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0679/50 B 18. Februar 1952 VwSlg 2454 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung fehlt von vornherein der Bescheidcharakter. Dieser Mangel kann auc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Dezember 1988 versagte der Bürgermeister der Stadt X der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für die Errichtung einer Plakatwand auf dem Grundstück 606/4, KG XY. Zur Begründung: wurde ausgeführt, daß die 15,30 m lange und 3,50 m hohe Plakattafel bereits konsenslos in einem Abstand von ca. 1,50 m parallel zur J-Straße errichtet worden sei. Der Erteilung einer Baubewilligung stehe der rechtswirksame Flächenwidmungsplan der Stadt X entgegen, in welchem die Grundfläc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs3;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat die Zulässigkeit einer vervielfältigten Bescheidausfertigung nicht von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht, sondern es der Beh überlassen, wann sie eine Bescheidausfertigung vervielfältigt (Hinweis E VS 20.12.1985, 85/18/0004, VwSlg 11983 A/1985). Schlagworte Vervielfält... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, Geschwister, äthiopischer Staatsangehörigkeit aus Eritrea, erhoben Berufung gegen die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 29. Dezember 1988, mit welchen festgestellt worden war, daß bei den Beschwerdeführern die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtlinge nicht vorliegen. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde die Berufungen gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ab und führte in beiden angefochtenen B... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 16 Abs. 1 lit. a StVO 1960, einer Übertretung nach § 22 Abs. 2 StVO 1960 und einer Übertretung nach § 102 Abs. 4 KFG 1967 für schuldig erkannt. Über ihn wurden drei Geldstrafen (Ersatzarreststrafen) verhängt. In der seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nur dann, wenn sich einer gemeinsamen Ausfertigung zweier Behörden nicht entnehmen läßt, welche Beh welchen in der Ausfertigung enthaltenen Abspruch erlassen hat, sind in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangene Entscheidungen gem § 42 Abs 2 Z 2 VwGG aufzuheben (Hinweis E 12.5.1982, 81/03/0243; E 8.11.198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Der Eintritt von Rechtswirkungen auf Grund einer Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG setzt voraus, daß die Aufforderung der Bestimmung des § 18 Abs 4 AVG entspricht. Weist die Urschrift der Aufforderung eine "DVR"-Zahl auf, so ergibt sich daraus, daß die Ausfertigung mittels automationsunterstützter Datenverarbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0242 B 4. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt wurde, ist nicht etwa nur aus der DVR-Nummer, sondern ua auch aus Art und Form, in der Schriftstücke ausgedruckt werden, zu erkennen. Ist es für den VwGH of... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 26. September 1988 auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 109 Abs. 1 lit. c und d KFG 1967 abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 21. Juni 1989, Zl. B 368/89, die Behandlung der zunächst an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925;
Rechtssatz: In der Ausfertigung bedarf es keiner Dartuung, daß die den Beglaubigungsvermerk unterfertigende Person hiezu ermächtigt ist. Schlagworte Beglaubigung der Kanzlei European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989110187.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Eine kopierte Bescheidausfertigung, die auch die Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk nur in kopierter Form aufweist, genügt dem G, weil gem § 18 Abs 4 letzter Satz AVG vervielfältigte Ausfertigungen überhaupt keiner Unterschrift bedürfen. Schlagworte Vervielfältigung von Ausfertigungen European Case La... mehr lesen...
Mit den insgesamt vier im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Wien vom 15. und vom 17. März 1989 wurde der Beschwerdeführer jeweils schuldig erkannt, es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen zu haben, auf die jeweiligen (näher konkretisierten) schriftlichen Verlangen der Behörde binnen zwei Wochen ab Zustellung bekannt zu geben, wer dieses Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher umschriebene... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0088 89/18/0090 89/18/0089
Rechtssatz: Ein von der Kanzlei einer Beh ausgefertigtes Schriftstück bildet nur dann eine Amtshandlung, wenn ein entsprechendes Geschäftsstück, das eine gem § 18 Abs 4 AVG eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist, besteht (Hinwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0088 89/18/0090 89/18/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0018 E 19. Juni 1985 VwSlg 11801 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Zur Genehmigung einer Erledigung ist berufen, wer nach den Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden hat. Im monokr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Ämter der Landesregierungen10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;B-VG Art103 Abs2;B-VG Art83 Abs2;VwGG §42 Abs2 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0088 89/18/0090 89/18/0089
Rechtssatz: Besitz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/18/0088 89/18/0090 89/18/0089
Rechtssatz: Bei der BPolDion W handelt es sich um eine monokratisch organisierte Beh, deren Leiter der Präsident ist. Es können daher dieser Beh nur solche Schriftstücke zugerechnet werden, wel... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt und zu diesem Zeitpunkt mit einer Österreicherin verheiratet war, am 13. Oktober 1987 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien die Ausstellung eines (neuen) Befreiungsscheines mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren gemäß § 15 Abs. 1 lit. b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), beantragt. Mit Bescheid des genannten Arbeitsamtes vom 20. Juni 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die vorliegende Beschwerde steht sachverhaltsmäßig im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. April 1987, Zl. 86/12/0262, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird. Entsprechend den Ausführungen im genannten Erkenntnis beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. Juni 1987 sinngemäß die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. Juni 1989 wurde die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 für schuldig befunden, weil sie es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens unterlassen habe, auf das am 11. November 1988 zugestellte schriftliche Verlangen der Behörde vom 25. Oktober 1988, binnen zwei Wochen ab Zustellung bekanntzugeben, wer diese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 19. Juli 1989 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, „der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 9. 9. 1988 (Zustelldatum) bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug am 25. 8. 1988, um 08.05 Uhr, in Wien 23., Altmannsdo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 18 Abs 4 AVG gelten ausdrücklich für "schriftliche Ausfertigungen", also für die zur Zustellung oder Ausfolgung bestimmten Schriftstücke, und nicht für die Urschrift (Konzept, Entwurf, Referatsbogen etc). Die Genehmigung der Urschrift vermag also die Anwendung der Re... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0036 E 26. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Weist die vorliegende "Aktkopie" der dem Besch zugestellten Aufforderung (hier nach § 103 Abs 2 KFG) neben dem Wort "genehmigt" eine deutlich lesbare Unterschrift auf, dann ist vom Vorliegen einer genehmigten Urschrift auszugehen (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0144 E 12. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Weist die Erledigung einen eigenhändigen Schriftzug auf, dem der Name des Genehmigenden in Maschinschrift beigefügt ist, so ist § 18 Abs 4 AVG Genüge getan, zumal kein Zweifel besteht, wer die Erledigung genehmigt hat (Hinweis E 5.6.1985, 84/11/0178; E 2.5.1980, 17/80). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0171 E 30. Jänner 1987 VwSlg 12390 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Hat die Berufungsbehörde eine Sachentscheidung gefällt, obwohl sie die Berufung als unzulässig hätte zurückweisen müssen, weil der Erledigung der Behörde erster Inst... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Juni 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. März 1989 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen das Straferkenntnis vom 16. August 1988 gemäß § 71 Abs. 1 lit. a AVG 1950 abgewiesen. Nach der Begründung: wurde das Straferkenntnis vom 16. August 1988 dem Beschwerdeführer nach dem im Akt befindlichen Rückschein am 13. September 19... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 18. Dezember 1988 als Betriebsinhaber beim Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage in Wien 10, M Platz X, nach 21.00 Uhr die gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt zu haben, weil 9 Gästen bis 22.10 Uhr und 2 Gästen bis 22.20 Uhr das Verweilen in der Betriebsanlage gestattet worden sei, da diese Personen erst zu den vorgenannten Zeiten die gewerblic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §18 Abs4;VwGG §24 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Es ist nicht zu verlangen, dass die Unterschrift lesbar ist (Hinweis E 2.5.1980, 0017/80). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1817/78 E 31. Oktober 1979 VwSlg 5423 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Es ist nicht zu verlangen, daß die Unterschrift lesbar ist. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0242 B 4. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ob eine Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt wurde, ist nicht etwa nur aus der DVR-Nummer, sondern ua auch aus Art und Form, in der Schriftstücke ausgedruckt werden, zu erkennen. Ist es für den VwGH of... mehr lesen...