Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §883;ABGB §886;AVG §13 Abs3;AVG §14 Abs3;AVG §16 Abs2;AVG §18 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/12, S 680;
Rechtssatz: Es geht zu Lasten des Unterfertigers, wenn dieser ein Schriftstück unterschreibt, ohne sich von dessen Inhalt zu vergewissern (Hinweis auf E 2.7.1986, 85/03/0093). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;HDG 1985 §14;HDG 1985 §15;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Fehlt bei der in Beschwerde gezogenen Erledigung die Zeichnung des Organs (der Disziplinarbehörde), das die Entscheidung getroffenen hat, so ändert daran auch der Umstand nichts, dass in der Kopfbezeichnung der als Bescheid bezeichneten Erledigung "F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;HDG 1985 §24;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0156 B 22. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines mittels EDV erstellten Zahlungs- und Verrechnungsauftrages (hier: des Arbeitsamtes) muss die Urschrift nicht mit der Ausfertigung völlig übereinstimmen, sondern es genügt vielmehr die Unterschrift des Genehmigenden auf dem Zahlungs- und Verrechnungsauftrag, damit ein Bescheid iSd § 58 AVG vorliegt. ... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 19. Dezember 1985, Zl. I-267.538-FrB/85, gab die belangte Behörde einem Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin vom 25. März 1985 auf Aufhebung eines gegen sie bis zum 30. Juni 1994 bestehenden Aufenthaltsverbotes gemäß § 8 FrPG keine Folge. Diese Erledigung wurde dem Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin am 20. Dezember 1985 zugestellt (vgl. den Rückschein bei Seite 91 der Akten der belangten Behörde). Mit Erledigung vom 19. Dezember 1985, Zl. I-267.538-FrB/85, ga... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0214 E 18. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Bescheides gehört die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Fehlt dieses wesentliche Erfordernis eines Bescheides, dann mangelt dem betreffenden Schriftstück die Bescheidqualität schlechthin. (Hinweis auf E vom 3... mehr lesen...
Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 23. Oktober 1987 war die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen einen sein Ansuchen um Erteilung einer Gebrauchserlaubnis nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 abweisenden Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Herzogenburg gemäß § 61 der NÖ Gemeindeordnung 1973 als unbegründet abgewiesen worden, wobei die Einleitung vor dem Spruch: dieses Bescheides nachstehenden Wortlaut hatte: Mit Bescheid der Ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3884/80 E 29. Oktober 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Kopfbezeichnung eines Bescheides (hier: Magistrat Graz Baurechtsamt) sagt nichts darüber aus, von welcher Behörde der LH Graz der Bescheid ausgeht, da der Magistrat lediglich ein Hilfsorgan ist. Maßgebend ist die Art der Unterfertigung. Da diese "Für den Gemeindera... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/02 Ämter der Landesregierungen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4;BauO NÖ 1976 §116 Abs1;BauO NÖ 1976 §116 Abs2;GdO NÖ 1973 §61; Rechts... mehr lesen...
Mit - im Instanzenzug bestätigten - Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Schmelz - vom 9. Oktober 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. Februar 1986 von 10.05 bis 10.15 Uhr in Wien 6, Millergasse 29, als Lenker „des Pkw …“ diesen in zweiter Spur, also nicht am Fahrbahnrand, abgestellt. Er habe hiedurch eine Übertretung nach § 23 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 begangen; es wurden eine Geld- und eine Ersatzarres... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestimmung, derzufolge alle schriftlichen Ausfertigungen die Bezeichnung der Behörde zu enthalten haben, besagt nicht, dass in Bescheiden von Kollegialbehörden auch deren Zusammensetzung anzugeben ist. Dies ist nur dann erforderlich, wenn es sich aus den Verwaltungsvorschriften ergibt. Schlagworte Behördenbezeichnung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §886;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;StPO 1975 §270 Abs1;VStG §47 Abs2 idF 1983/176;VwGG §43 Abs3;ZPO §294;ZPO §418 Abs1; Beachte Siehe:
86/02/0123 E 11. Dezember 1986 VwSlg 12333 A/1986 RS 1
86/02/0123 E 11. Dezember 1986 VwSlg 12333 A/1986 RS 2
86/02/0123 E 11. Dezember 1986 Vw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/10/0085 E 19. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz § 4 Beglaubigungsverordnung verlangt die eigenhändige Unterfertigung des Beglaubigungsvermerkes. Auf die Leserlichkeit des Namens des Beglaubigenden kommt es nicht an (Hinweis auf E 26.6.1985, 85/11/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beurteilung des Zustellvorganges eines Bescheides an eine Partei des Verfahrens, der den anderen Parteien gegenüber bereits erlassen ist, als Erlassung ungeachtet des Umstandes, dass die nunmehrige Zustellung auf einem nicht unterschriebenen, begleitenden Kurzbrief als Übermittlung "zur Kenntnisnahme" bezeichnet wird. ... mehr lesen...
Der Spruch: des Bescheides des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1987 hat folgenden Wortlaut: „Das Amt der Wiener Landesregierung erklärt gemäß § 68 Abs. 4 lit. d des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950, BGBl. Nr. 172) im Zusammenhalt mit § 363 Abs. 1 Z. 3 GewO 1973 den Bescheid des magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 12. Juni 1984, MBA 1/8 - Gew 31794/1/2/84, mit dem die am 22. Mai 1984 erstattete Anzeige der M. L Gesellschaft m.b.H. betreffend ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4;
Rechtssatz: Eine Beifügung des Namens des Beglaubigenden in leserlicher Schrift ist weder im Gesetz noch in der darauf gegründeten V der Bundesregierung vom 28. Dezember 1925, BGBl Nr 445, über die Beglaubigung der schriftlichen Ausfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei vorgesehen. Schlagworte Begl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1;AgrVG §13;AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;BeglaubigungsV 1925 §4;
Rechtssatz: Durch § 13 AgrVG sind nicht die die Beglaubigung regelnden Bestimmungen ausgeschlossen worden. (§ 1 AgrVG, §§ 58 Abs 3, 18 Abs 4 AVG, Beglaubigungsverordnung) (Hinweis auf E vom 16.6.1975, 0776/75, VwSlg 08849 A/1975, E vom 30.6.1975, 0906/75, Vwslg 08870 A/1975) Schl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Ein Schreiben einer Gemeinde (hier: des Bürgermeisters nach Stellung eines Devolutionsantrages an den Gemeinderat), mit dem dem Antragsteller, der an die Gemeinde den Antrag gestellt hat, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft als Straßenverkehrsbehörde, die für eine bestimmte Straße ein Verkehrsverbot nach § 43 Abs 1 StVO er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §96 idF vor 1987/312;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: EDV-mäßigen Erledigungen des Milchwirtschaftsfonds, die weder die Unterschrift des Genehmigenden noch jene des die Ausfertigung Beglaubigenden enthalten und deren Urschriften (Konzept, Entwurf, Referatsbogen usw) ebenfalls keine Unterschr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Einspruch der Mitbeteiligten gegen den „Bescheid“ der Beschwerdeführerin vom 11. März 1985, BA/Bp 146550-4, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit den §§ 413 Abs. 1 Z. 1 und 414 ASVG als unzulässig zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, daß die Urschrift des von der Mitbeteiligten mit Einspruch bekämpften „Bescheides“ überhaupt keine Unterschrift aufweise. Es handle sich hiebei um einen Nichtbescheid, weshalb dagegen a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AHG 1949 §3;AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;BAO §96 impl;B-VG Art20 Abs1;B-VG Art23 Abs1;
Rechtssatz: Müßten behördliche Erledigungen von niemanden mehr unterschrieben und genehmigt werden, so wäre nicht mehr erkennbar, ob und allenfall... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §357 Abs1;AVG §18 Abs4;BAO §96 impl;
Rechtssatz: Bei einer mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Bescheidausfertigung muß die Urschrift des Bescheides mit der Ausfertigung nicht völlig übereinstimmen. Es genügt vielmehr die Unterschrift des Genehmigenden auf ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;VwGG §34 Abs1;WehrG 1978 §36 Abs1;
Rechtssatz: Eine automationsunterstützt hergestellte Liste von Personen, an die ein Bescheid bestimmten Inhaltes zu ergehen hat, im Verwaltungsakt, die vom Genehmigenden unterschrieben ist, ist einem unterschriebenen Konzept im Akt gleichzuhalten. Die ebenfalls automa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Handelt es sich bei einer Bescheidausfertigung nach ihrem Erscheinungsbild um eine vervielfältigte Ausfertigung und enthält sie die Beisetzung des Namens des Genehmigenden in Maschinschrift, so entspricht sie dem Erfordernis des § 18 Abs 4 vierte Satz AVG idF BGBl 1982/199 und bedarf daher weder einer Unterschrift des Genehmigenden noch der Beglaubi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 15. August 1986 an die belangte Behörde den Antrag auf Erteilung der devisenrechtlichen Bewilligung zum Verkauf und zum Ankauf von Auszahlungen in freikonvertierbaren Fremdwährungen. Mit weiterem Antrag vom 4. Dezember 1986 (bei der belangten Behörde unbestrittenermaßen eingelangt am 9. Dezember 1986) suchte sie um die Erteilung einer Devisenhändlerermächtigung an. Mit ihren beiden je am 10. Juni 1987 hg. eingelangten Säumnisbeschwerden machte die Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt. Schlagworte Unterschri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0278 E 20. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Urschrift einer Aufforderung im Sinne des § 103 Abs 2 KFG muss mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen sein (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029). Schlagworte Unterschrift des Genehmigende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Der von einem nicht approbationsbefugten Bediensteten unterschriebene Bescheid wird der Behörde, der der Bedienstete dient, nicht zugerechnet; der Bescheid ist absolut nichtig. Besitzt hingegen ein Organwalter Appro... mehr lesen...
Index: 37/03 Nationalbank40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;NBG 1984 §32;NBG 1984 §35; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Soweit die Österreichische Nationalbank behördliche Aufgaben zu erfüllen hat, ist sie nach dem Ressort-System (Ministerialsystem) organisiert, wobei das einzelne Mitglied ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0178 E 5. Juni 1985 RS 2 Stammrechtssatz Seit der Novelle 1982 (BGBl. Nr. 199/1982) ist gefordert, dass sich aus jeder Ausfertigung in leserlicher Form der Name des Genehmigenden ergeben muss; sollte daher die Unterschrift unleserlich sein, muss in anderer leserlicher Form dessen Name der Erledigung entnehmbar sein. ... mehr lesen...