Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0004 E VS 20. Dezember 1985 VwSlg 11983 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage der Zulässigkeit des Unterbleibens einer Beglaubigung einer Bescheidausfertigung im Falle einer Vervielfältigung ist ausschließlich das Faktum der Vervielfältigung maßgebend. Der Gesetzgeber hat die Zulässigkeit einer vervielfältigten Beschei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs4;VStG §46 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt ist ausschließlich nach OBJEKTIVEN Gesichtspunkten zu beurteilen, also danach, ob für jedermann (demnach auch für den VwGH) erkennbar ist, dass es sich um einen Bescheid handelt und daher auch, welcher Behörde da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 62 Abs 4 AVG 1950 ist auch eine Berichtigung hinsichtlich der bescheiderlassenden Behörde zulässig. (Hinweis auf B VS 10.12.1986, 86/11/0007) (hier: Bescheidentwurf mit Für die Landesregierung gefertigt, die mittels automationsunterstützte Datenverarbeitung erstellte Ausfertigung wurde mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Weist der Bescheid einen die Identität des Unterfertigenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug mit trotz seiner Unleserlichkeit charakteristischen Merkmalen auf, und ist der Name des Genehmigenden in Maschineschrift beigefügt, kann kein Zweifel bestehen, wer die Erledigung genehmigt hat. Der Vorschrift des § 18 Abs 4 ist diesfalls... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0054 B 11. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Forderung des Gesetzes, wonach die Identität des eine verwaltungsbehördliche Erledigung Genehmigenden für die Verfahrensparteien erkennbar sein muss, wurde durch die Novelle BGBl Nr 199/1982 insofern noch verdeutlicht un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Bei Bestrafung wegen Übertretung von Halteverboten kommt es nicht darauf an, ob bei der "Lenkererhebung" die Vorschrift des § 18 Abs 4 AVG eingehalten wurde, da es nicht um die Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG 1967 geht (hier: Übertretung nach 1.) § 24 Abs 1 lit c, 2.) § 24 Abs 1 lit d StVO). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0144 E 12. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Weist die Erledigung einen eigenhändigen Schriftzug auf, dem der Name des Genehmigenden in Maschinschrift beigefügt ist, so ist § 18 Abs 4 AVG Genüge getan, zumal kein Zweifel besteht, wer die Erledigung genehmigt hat (Hinweis E 5.6.1985, 84/11/0178; E 2.5.1980, 17/80). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §102 Abs3; Beachte Besprechung in:
AnwBl 12/1989, 744;
Rechtssatz: Mangelt es der von der Behörde an den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges gerichteten Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers iSd § 102 Abs 3 KFG 1967 an der Unterschrift des genehmigenden Organes, so besteht für den Zulassungsbesitzer keine ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):B 11.2.1987, 85/01/0287 B 11.2.1987, 86/01/0058 B 11.2.1987, 86/01/0141 B 11.2.1987, 86/01/0229 B 11.2.1987, 86/01/0159 B 11.2.1987, 86/01/0171 B 11.2.1987, 86/01/0158
Rechtssatz: Die Forderung des Gesetzes, won... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0278 E 20. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Urschrift einer Aufforderung im Sinne des § 103 Abs 2 KFG muss mit der Unterschrift des Genehmigenden versehen sein (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029). Schlagworte Unterschrift des Genehm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Die sofortige Eruierbarkeit der Behörde und des Organwalters, der das Straferkenntnis erlassen hat, ändert nichts daran, dass keine Urschrift genehmigt worden ist, welche mit dem in der Folge ausgefertigten "Straferkenntnis" übereinstimmt und sohin alle für ein solches wesentlichen Bestandteile aufweise, wenn die Unterfertigung der Urschrift... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde eine Sachentscheidung gefällt, obwohl sie die Berufung als unzulässig hätte zurückweisen müssen, weil der Erledigung der Behörde erster Instanz der Bescheidcharakter fehlte (hier: keine Unterfertigung einer Urschrift des Straferke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde darf aus der Tatsache der Nichtbeantwortung einer Lenkeranfrage im Sinne des § 103 Abs 2 KFG 1967 keine Schlüsse ziehen, wenn diese Lenkeranfrage mangels Unterfertigung der Urschrift unwirksam war (Hinweis E 17.3.1982, 81/03/0021, E 20.3.1986, 85/02/0278). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Wieden, vom 5. Dezember 1985 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 16. Mai 1985 um 8.45 Uhr in Wien 4, Rainergasse 9A, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges "das Fahrzeug verwendet" zu haben, ohne daß eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette angebracht gewesen sei, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 36 lit. e KFG 1967 begangen zu haben... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4AVG §66 Abs4VStG §24VStG §49 Abs1VStG §51 Abs1
Rechtssatz: Es ist unerheblich, ob im Zusammenhang mit der Erlassung jener Strafverfügung, welche dem dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Straferkenntnis vorausgegangen ist, unter anderem gegen § 18 Abs 4 AVG verstoßen worden ist, weil die Berufungsbehörde angesichts eines rechtzeitigen Einspruches gegen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0029 E 6. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Unterschrift des Genehmigenden ist auf der Urschrift des Bescheides oder doch auf einem Referatsbogen erforderlich. Daran ändert auch nichts die Bestimmung über die vereinfachte Form der Ausfertigung nach § 18 Abs 4 letzter Satz AVG 1950 idF der Nov BGBl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §85 Abs2;BAO §96;VwGG §24 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechsprechung des VwGH (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979) ist die Unterschrift ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten kennt, diesen Namen aus dem Schr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;VStG §47 Abs2 idF 1983/176; Beachte Siehe:
87/18/0124 E 25. April 1988 VwSlg 12710 A/1988 RS 2
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:
VfGH 16. Dezember 1987, G 110/87;
Rechtssatz: Auch bei Strafverfügungen, die mittels ADV erstellt werden, muss die Urschrift wesentlich mit der Unterschrift des Genehmigenden verseh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §62 Abs2;VStG §23;VStG §47 Abs2 idF 1983/176; Beachte Siehe:
87/18/0124 E 25. April 1988 VwSlg 12710 A/1988 RS 2
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:
VfGH 16. Dezember 1987, G 110/87;
Rechtssatz: Der in § 47 Abs 2 VStG enthaltene Begriff des "Verhängens" kann nicht im Sinne des § 23 VStG dahingehend ausgeleg... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein als Bescheid bezeichnetes behördliches Schriftstück, das eine den Namen des Genehmigenden nicht erkennen lassende Unterschrift ohne leserliche Befügung des Namens des Genehmigenden aufweist, leidet an einem wesentlichen Fehler, sodass dem Schriftstück infolge dieses Mangels Bescheidqualität nicht zukommt und es als "Nichtbescheid" zu qualifizieren ist. Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0072 B 10. Dezember 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ein als Bescheid bezeichnetes behördliches Schriftstück, das eine den Namen des Genehmigenden nicht erkennen lassende Unterschrift ohne leserliche Befügung des Namens des Genehmigenden aufweist, leidet an einem wesentlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen vom 5.6.1985, 84/11/0178, und 12.3.1986, 85/03/0144 ausgesprochen hat, wurde die grundsätzliche Forderung des Gesetzgebers, für die Parteien eines Verfahrens müsse die Identität des Genehmigenden erkennbar sein, durch die Novelle BGBl Nr 199/1982 noch insofern verdeutlicht, als seither gefordert wird, dass sich aus der Ausfertigung in leserlicher Form der Name des Betreffenden ergeben muss; sollte daher eine Unterschrift unleserlich sein, so... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/01/0072 B 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen vom 5.6.1985, 84/11/0178, und 12.3.1986, 85/03/0144 ausgesprochen hat, wurde die grundsätzliche Forderung des Gesetzgebers, für die Parteien eines Verfahrens müsse die Identität des Gene... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Enthält die vervielfältige Ausfertigung eines Bescheides die Beisetzung des Namens des Genehmigenden, so entspricht dies dem Erfordernis des § 18 Abs 4, vierter Satz AVG 1950 in der Fassung der Novelle BGBl Nr 199/1982 (Hinweis E VS 20.12.1985, 85/18/0004). Schlagworte Unterschrift des Genehmigenden
Vervielfältigung von Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/02/0378
Rechtssatz: Es bleibt der Behörde überlassen, ob sie eine Bescheidausfertigung vervielfältigt. Die Fotokopien der Urschrift, die die Besetzung des Namens des Genehmigenden in Maschinschrift samt Unterschrift, welche gleichfalls vervielfältigt SIND, enthäl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VStG §47 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Zulässigkeit von Strafverfügungen, welche unter Verwendung automationsunterstützter Datenverarbeitung ausgefertigt werden. Schlagworte Ausfertigung mittels EDV European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020092.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;HDG 1985 §24;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass eine - ihrem Inhalt nach über eine Berufung gegen ein mündlich erlassenes Disziplinarerkenntnis nach dem Heeresdisziplinargesetz absprechende - Erledigung, die in der Kopfbezeichnung das "Fliegerregiment 3. Kommando", also ... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;Statut Linz 1980 §42 Abs2;Statut Linz 1980 §47 Abs1;Statut Linz 1980 §48 Abs1;Statut Linz 1980 §48 Abs5;
Rechtssatz: Die Fertigungsklausel: "Für den Bürgermeister: Der Amtsleiter: I. A...." lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass der Bescheid dem Bürgermeister (hier: Bgm der Stadt Linz) zuzurechnen ist. Die Stampiglie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ein von der Abteilung des Magistrats "Für den Bürgermeister" erlassener Bescheid ist dem Bürgermeister zuzurechnen. Die Frage welche Dienststelle einer Behörde im Einzelfall die der Behörde zukommenden Aufgaben zu versehen hat, ist nicht eine Frage der Zuständigkeit, sondern lediglich e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;StVO 1960 §94a Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Über die Berufung des Bfrs gegen den einen Einspruch als verspätet zurückweisenden Bescheid der BPD Wien hätte zufolge § 94 a Abs 1 StVO 1960 die Wr Landesregierung zu entscheiden gehabt. Dieser Bescheid wurde nicht von der Wr Landesregierung erlasse... mehr lesen...