Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 für schuldig erkannt. Über sie wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: Der Unterschrift des Genehmigenden auf einem Aktenexemplar muß nicht in lesbarer Form der gesamte Name des Genehmigenden entnehmbar sein. Schlagworte Ausfertigung mittels EDV
Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen
Unterschrift des Genehmigenden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990... mehr lesen...
1.0. Die Landesstelle Graz der Beschwerdeführerin hat am 2. Mai 1985 mit dem damaligen Prior des mitbeteiligten Dominikaner-Konvents eine Niederschrift folgendes Inhaltes aufgenommen: "Ich spreche heute vor in der Angelegenheit R (geboren 11.2.1941). Er hilft seit Jahren bei diversen anfallenden Arbeiten im Kloster (im Sommer z.B. Holzhacken für Kloster, im Winter Heizarbeiten). Diese Tätigkeit erfolgt durchschnittlich ein- bis zweimal in der Woche, jeweils ein paar Stunden. Dafür... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit den vorgelegten Bescheidkopien wurde mit für den Landeshauptmann von Wien gezeichnetem Bescheid vom 27. Februar 1989, in dessen Kopf: die Bezeichnung "Amt der Wiener Landesregierung" aufscheint, wie folgt erkannt: "Das Amt der Wiener Landesregierung verweigert gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 der N Gesellschaft m.b.H. die Konzession für das Rauchfangkehrergewerbe gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1973 unter Beschränkung der Ausführung von Kehrarbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Die Kopfbezeichnung eines Bescheides (Amt der Landesregierung) sagt allein nichts darüber aus, von welcher Behörde der Bescheid ausgeht, wenn im übrigen im Zusammenhalt mit dem Bescheidabspruch aus dem weiteren Bescheidinhalt - so insbesondere auch aus dessen Fertigungsklausel - die bescheiderlassende Behörde eindeutig zu entnehmen ist (Hinw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §409;ASVG §410 Abs1;ASVG §418 Abs2;ASVG §418 Abs5;ASVG §7 Z3 lita;AVG §18 Abs4;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zur Ausfertigung einer bescheidmäßigen Feststellung über die Versicherungspflicht bzw die Ablehnung einer Anmeldung zur Versicherung gem § 7 Z 3 lit a ASVG ist zufolge § 418 Abs 2... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 22. März 1989, mit dem ihr Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in Angelegenheit Entziehung ihrer Lenkerberechtigung zurückgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 66 Abs. 4 erster Satz AVG... mehr lesen...
Index: 10/02 Ämter der Landesregierungen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925 §3 Abs3;AVG §18 Abs4;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 89/11/0201 1 Stammrechtssatz Ist der LH als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in der Einleitung des Bescheides genannt, so ist die Zurechenbarkeit des Bescheides an den LH trotz der Fertigungsklausel: "Im Auftrag: Dr. ..." zu bejahen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen zu haben, auf schriftliches Verlangen der Behörde vom 10. November 1988, zugestellt am 15. November 1988, binnen zwei Wochen ab Zustellung bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug an einem bestimmten Ort in Wien abgestellt hat, sodaß dieses dort am 25. Oktober 1988 um 16.23 Uh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen zu haben, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 12. Oktober 1988, zugestellt am 31. Oktober 1988, innerhalb der Frist von 2 Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien 1, Bognergasse 6, abgestellt habe, sodaß es dort am 12. Septemb... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;Dienstanweisung KFG BPolDion Wien 1986;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Punkt 2 der Dienstanweisung der BPolDion Wien vom 13.11.1986 stellt eine Anweisung über die Handhabung von Formularen dar, nicht jedoch eine Regelung der Approbationsbefugnis. Die erforderliche Approbationsbefugnis "jenes Kanzleibediensteten, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §18 Abs2;AVG §18 Abs4;Dienstanweisung KFG BPolDion Wien 1986;KFG 1967 §103 Abs2;Organisations- und Geschäftsplan BPolDion Wien 1988 §16 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 16 Abs 1 des Organisationsplanes und Geschäf... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 20. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 44 Abs. 4 KFG 1967 verpflichtet, die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein für ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug abzuliefern. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 wurde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausgeschlossen. Mit Bescheid vom 6. Juni 1989 gab der Landeshauptmann von Oberösterreich der gegen beide Aussprüche erhobenen Berufung des Beschwerdeführers keine Fo... mehr lesen...
Index: 10/02 Ämter der Landesregierungen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925 §3 Abs3;AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Ist der LH als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in der Einleitung des Bescheides genannt, so ist die Zurechenbarkeit des Bescheides an den LH trotz der Fertigungsklausel: "Im Auftrag: Dr. ..." zu bejahen. Schlagworte Intimation Zurechnung von Besc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Juli 1989 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land "gemäß § 360 Abs. 2 Gewerbeordnung 1973 ... für den Betrieb der Chemisch-Reinigungsanlage in X" mehrere Maßnahmen. Im Vorspruch dieses Bescheides wird der Bescheidadressat bezeichnet wie folgt: "N-GesmbH bzw. N, Betriebsanlage für Chemisch-Reinigung X Laut der diesem Bescheid angeschlossenen Zustellverfügung in Verbindung mit den im Akt erliegenden Rückscheinen wurde dieser Bescheid sowohl der N-GesmbH als au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;
Rechtssatz: In den die Erlassung von Bescheiden regelnden Bestimmungen der §§ 58, 59 und 18 Abs 4 AVG ist zwar eine Pflicht der Behörde, im Bescheid den Adressaten zu nennen, ausdrücklich nicht geregelt. Diese Pflicht ergibt sich aber dennoch zwingend aus den sachlichen Gegebenheiten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus der Anführung beider Bf im Bescheid unter Verwendung des Wortes " beziehungsweise " ist nicht erkennbar, welchen der beiden Bf die belBeh als Bescheidadressaten in Anspruch nahm. Da aus der dem erstbehördlichen Bescheid angeschlossenen Zustellverfügung, wonach der ers... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 29. August 1988 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Obmann des Vereines 'Klub A' und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafges. 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß von diesem Verein seit März 1987 am Standort Salzburg, X-Straße 33, das Gastgewerbe in der Betriebsart 'Buffet' ausgeübt wird, ohne im Besitz einer hiefür erforde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte mit Eingabe vom 5. November 1988 (eingelangt bei der Erstbehörde am 8. November 1988) vorgebracht, er habe am 26. April 1988 den Antrag auf Erteilung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lederbekleidungserzeuger gemäß § 94 Z. 49 GewO 1973 gestellt. Dieses Ansuchen sei schließlich mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. September 1988 abgewiesen worden. Er habe ein Meisterprüfungszeugnis für das Gewerbe "Leder- Konfektions-Schneider und -be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0135 E 10. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 4 Verordnung der Bundesregierung vom 28.12.1925, BGBl 445, über die Beglaubigung der schriftlichen Ausfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei ergibt sich nicht, dass nach dem Vermerk "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" anzuführen is... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dem Bescheiddatum kommt für die Abgrenzung des Tatzeitraumes durch die Berufungsbehörde insofern Bedeutung zu, als dadurch der Zeitpunkt der " Schöpfung " des Bescheides hervorgeht, wobei maßgebend für die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides die Fassung ist, in der er der Partei zugestellt wurde (Hinweis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;VStG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Die im Datum eines Bescheides zum Ausdruck kommende Zeitangabe ist für den Eintritt der Rechtswirkung des Bescheides ohne Belang, es sei denn, daß dem Bescheiddatum im betreffenden Einzelfall aus bestimmten anderen Gründen wesentliche Bedeutung zukäme (Hinweis E 13.1.1984, 82/02/0140). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht und Umwandlung einer über ihn wegen Übertretung des § 64 Abs. 1 KFG verhängten Arreststrafe gemäß § 51 Abs. 4 VStG als verspätet zurückgewiesen. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Soweit der Beschwerdeführer unter Hinweis auf § 18 Abs. 4 AVG und die Verordnung der Bundesregierung vom 28. Dezember 1925, BGBl. Nr. 445 (Beglaubigung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. November 1988 um 20.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich kundgemachten Halte- und Parkverbot und 2.) mit zwei Rädern auf dem Gehsteig gehalten und den Gehsteig somit vorschriftswidrig benützt, und dadurch Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1.) nach § 24 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach der StVO 1960 für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Das Beschwerdevorbringen läßt sich dahin zusammenfassen, daß der Beschwerdeführer die Bescheidqualität der bekämpften Erledigung verneint, weil diese entgegen der Vorschrift des § 18 Abs. 4 AVG 1950 weder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2162/49 E 10. März 1950 VwSlg 1305 A/1950 RS 1 Stammrechtssatz Die Ausfertigung eines behördlichen Bescheides braucht nicht mit dem Amtssiegel versehen zu sein. Schlagworte Behördenbezeichnung AmtssiegelVervielfältigung der Ausfertigung European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BeglaubigungsV 1925 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0135 E 10. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 4 Verordnung der Bundesregierung vom 28.12.1925, BGBl 445, über die Beglaubigung der schriftlichen Ausfertigungen der Verwaltungsbehörden durch die Kanzlei ergibt sich nicht, dass nach dem Vermerk "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" anzuführen is... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;
Rechtssatz: Die Farbe der Schrift bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, daß es sich um keine Vervielfältigung handelt. Schlagworte Vervielfältigung von Ausfertigungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020083.X02 Im RIS seit 15.05.1990 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 idF 1982/199 ;
Rechtssatz: Ein im Wege des mechanischen Durchdruckverfahrens hergestelltes Vervielfältigungsstück ist als vervielfältigt im Sinne des § 18 Abs 4 vierter Satz AVG anzusehen. Schlagworte Vervielfältigung von Ausfertigungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020083.X01 ... mehr lesen...
Zu 1): Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 22. März 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Februar 1989, ihm gemäß § 2 des Auskunftspflichtgesetzes darüber Auskunft zu erteilen, wie viele Säumniserinnerungen oder Aufsichtsbeschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer gegen den Richter Dr. Karl N. von 1985 bis 1988 erhoben worden seien, wie viele davon berechtigt gewesen seien, wie groß die Zahl der unerledigt anhängig verbliebenen Akten und wie hoc... mehr lesen...