Mit Bescheid des Reichsstatthalters in Oberdonau vom 21. Mai 1941 wurde der Gemeinde T die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme auf der Parzelle 99 der KG P und zur Errichtung einer zentralen Wasserversorgungsanlage für die Ortschaften T-D-S erteilt. Zum Schutz dieser Wasserversorgungsanlage (Brunnen I) wurde ein Schutzgebiet festgelegt, für welches ein Dünge-, Weide- und Bauverbot sowie ein Verbot für Ablagerungen von Schmutzstoffen und für Aufgrabungen besteht. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob für eine Schutzgebietsabänderung eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wird, ist keine Vorfrage für die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages. Die Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung sind daher nicht gegeben. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Auflagen eines Bescheides führt nicht zum Außerkrafttreten des Bescheides. Daher tritt ein Schutzgebietsbescheid nicht außer Kraft, weil seine Auflagen nicht eingehalten wurden. (Hinweis E 21. Februar 2002, 2001/07/0124). Schlagwor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 liegt auch dann vor, wenn gegen die Bestimmungen eines Wasserschutzgebietsbescheides verstoßen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002070092.X02 Im RIS seit 30.01.2003 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1934 §31;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Festlegung eines Schutzgebietes nach § 31 WRG 1934 (nunmehr § 34 Abs 1 WRG 1959) handelt es sich um einen Bescheid und nicht um eine Verordnung. Das Fehlen einer Kennzeichnung des Schutzgebietes ändert nichts an dessen Bestand. Au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand der eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 WRG 1959 ist bereits durch das bloße Vornehmen der rechtswidrigen Maßnahme verwirklicht, ohne dass es für die Einstufung als eigenmächtige Neuerung noch darauf ankäme, welche Auswirkungen mit diesen Maßnahmen verbunden... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei wurden mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (BH) vom 13. März 1957 und vom 14. Mai 1970 die wasserrechtlichen Bewilligungen zur Errichtung einer Wasserversorgungsanlage (M-Quelle und Quelle X) und zur Erweiterung derselben (O-Q) in der KG Z erteilt. Aus den Sachverhaltsfeststellungen des letztgenannten Bescheides ergibt sich, dass die O-Quelle auf Grundstück Nr. 1978 KG Z situiert sei und die neuen Quellleitungen die Grundparzellen 1977, 1978 u... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Juni 2001 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Z (BH) den Beschwerdeführern gemäß § 9 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage auf den Grundstücken Nr. 498/1 und 421 der KG T (Spruchabschnitt I). Unter der Überschrift "Maßnahmen" wird die Anlage im Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides wie folgt beschrieben: "Entsprechend Befund und Gutachten des wasserbautechnischen un... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Schutzanordnungen nach § 34 Abs. 1 WRG 1959 sind nicht Bestandteil der für eine Wasserversorgungsanlage zu erteilenden wasserrechtlichen Bewilligung, sondern Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden, weil eine Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich bewilligt worden ist oder aber, weil ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem eine Quelle entspringt. Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP), eine Marktgemeinde, ist Eigentümer hangaufwärts des Quellgrundstückes der Beschwerdeführerinnen gelegener Grundstücke und beabsichtigt auf ihren Grundstücken die Errichtung einer Siedlung. Nachdem die Wasserversorgungsanlage über Ersuchen der Beschwerdeführerinnen vom 4. November 1996 ins Wasserbuch eingetragen worden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Der gesetzmäßig denkmögliche Inhalt eines zum Schutz einer Wasserversorgungsanlage erlassenen Bescheides nach § 34 Abs. 1 WRG 1959 bildet für die Entscheidung über einen wasserrechtlichen Bewilligungsantrag keine Vorfrage iSd § 38 AVG. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0116 E 22. September 1992 VwSlg 13703 A/1992 RS 1(Hier: Dieser Grundsatz gilt auch gem § 34 Abs 1 WRG 1959; Die Vorschreibung von Schutzgebietsmaßnahmen, die zu einer Hintanhaltung einer Verunreinigung oder Beeinträchtigung der Ergiebigkeit einer Wasserversorgungsanlage gar nicht erforderlich sind, verstoßen ge... mehr lesen...
Im Juli 2001 teilte der Oberösterreichische Umweltanwalt der belangten Behörde mit, dass in einem Gebiet, welches als Wasserschutzgebiet für eine Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde T ausgewiesen sei, Arbeiten zur Errichtung von Fußballtrainingsfeldern durchgeführt würden. Die belangte Behörde führte am 12. Juli 2001 unter Beiziehung eines Amtssachverständigen für Hydrogeologie und Wasserwirtschaft und in Anwesenheit eines Vertreters der beschwerdeführenden Partei ei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schutzgebietsfestsetzung nach dem Wasserrechtsgesetz fällt nicht automatisch mit dem (Teil-)Erlöschen einer wasserrechtlichen Bewilligung weg, sondern bedarf einer eigenen Aufhebung (Hinweis E 22.2.1972, 75/71, VwSlg 8338 A/1972). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001070124.X01 ... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei wurde mit Bescheiden des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 5. Juli 1978, vom 15. Februar 1985 und vom 9. Februar 1990 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage erteilt. Mit Eingaben vom 7. Juni 1994 und vom 15. Juli 1997 suchte die mitbeteiligte Partei unter Vorlage von Projektsunterlagen beim LH um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erhöhung des Maßes der Wasserbenutzung auf ma... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0116 E 22. September 1992 VwSlg 13703 A/1992 RS 1
(Dies gilt auch für § 34 Abs 1 WRG) Stammrechtssatz Dem § 34 Abs 1 WRG idF 1990/252 ist - was durch den letzten Satz unterstrichen wird - der Grundsatz der Eingriffsminimierung immanent: Anordnungen iS dieser Gesetzesstelle sollen nur in de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §13;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Schutzgebietsfestsetzung und die wasserrechtliche Bewilligung sind zwei voneinander unabhängige Bescheide. Daher ist der Ausspruch über die Erhöhung des Maßes der Wasserbenutzung von jenem über die Festsetzung des Schutzgebietes tre... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. August 1997 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (kurz: BH) folgenden Antrag: "Ich, JK, bin laut Grundbuch wasserbezugsberechtigt an der T-Quelle auf der Gp. 1597/1 und beantrage gem. § 34 Abs. 1 WRG die Feststellung des Quellschutzgebietes lt. beiliegenden Lageplan. In der Beilage befindet sich der Bescheid der BH-Schwaz als Wasserrechtsbehörde vom 08. 06. 1953, Zl. I-1221/3 Abs. II Zi. 5, in welchem das Ausmaß des Quellschutzgebietes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Schutzgebietsbestimmungen nach § 34 Abs. 1 WRG sind Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden (Hinweis E 29. Oktober 1998, 98/07/0111, 15001A/1998). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998070129.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Zweck des § 34 Abs. 1 WRG hat der Wasserbenutzungsberechtigte einen Anspruch darauf, dass bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Schutzgebiet bestimmt wird. Er ist befugt, einen entsprechenden Antrag zu stellen (Hinweis: E 29. Oktober 1998, 98/07/0111, 15001A/1998). S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §472;ABGB §481;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Hat jemand ein verbüchertes Recht auf Wasserbezug aus einer Quelle (auf einem fremden Grundstück) aufzuweisen, so steht ihm ein... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 25. Mai 1999 wurde der X Ges.m.b.H. die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines zweiten Entnahmebrunnens auf den Grundstücken Nr. 660 und 657/5 der KG X zur Erschließung, Förderung und Ableitung von Grundwasser der Erlengrundquelle und zur Errichtung und Benützung der h... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRKZP 01te Art1 Abs1;StGG Art5;WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;WRG 1959 §64;
Rechtssatz: Bei Anordnungen nach § 34 WRG und deren Auswirkungen auf das Grundeigentum handelt es sich nicht um eine Enteignung, sondern um eine Eigentumsbeschränkung (Hinweis E 19.10.1982, 82/07/0135). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRKZP 01te Art1 Abs1;StGG Art5;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch Eigentumsbeschränkungen sind nur zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse gelegen sind (Hinweis VfSlg 9911/1983). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000070228.X03 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63;
Rechtssatz: Anordnungen nach § 34 WRG sind keine Zwangsrechte im Sinne der § 60 und § 63 WRG, weshalb bei der Erlassung solcher Anordnungen auch die Enteignungsbestimmungen des 6ten Abschnittes des WRG und die dort vorgesehene Interessenabwägung keine Anwendung finden (Hinweis E 2.6.1981, 3449/80; E 23.10.1984, 83/07/0143). ... mehr lesen...
Mit einem unter Berufung auf § 101 Abs. 1 WRG 1959 erlassenen Bescheid vom 28. Dezember 1981 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung für eine Änderung ihrer Wasserversorgungsanlage (Spruchpunkt I.) und bestimmte gemäß § 34 WRG 1959 im Spruchpunkt II. des Bescheides Quellschutzmaßnahmen durch Erlassung eines Dünge- und Jaucheverbotes auf Gp. 664/2 und auf einem nä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Bestand die Sache des Spruches des erstinstanzlichen Bescheides in der Erlassung von Schutzgebietsbestimmungen nach § 34 Abs 1 WRG im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung, dann war der ausreichende Schutz dieses öffentlichen Interesses von der Berufungsbehörde aus Anlass des Vorlieg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2315/71 E 15. Dezember 1972 Vwslg 8334 A/1972 RS 1 Stammrechtssatz Anordnungen nach § 34 Abs 1 sind kein Bestandteil der für eine Wasserversorgungsanlage zu erteilenden Bewilligung, sondern Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden, weil eine Wasserversorgungsanlage was... mehr lesen...
I. Mit Ansuchen vom 6. Mai 1994, bei der Baubehörde erster Instanz eingelangt am 9. Mai 1994, beantragte der Beschwerdeführer die baubehördliche Bewilligung von Bauplätzen gemäß § 3 O.ö. Bauordnung 1976 für die Grundstücke Nr. 1027/1, 1028/2, 1028/3, 1028/6, 1028/7, 1028/8, 1028/11, 1028/12 und 1028/13, sämtliche inneliegend der Liegenschaft EZ 760, KG Obermicheldorf. Mit Eingabe vom 12. Juni 1995, bei der belangten Behörde eingelangt am 13. Juni 1995, beantragte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO OÖ 1976 §4 Abs1;BauO OÖ 1976 §4 Abs2;BauO OÖ 1976 §4 Abs5;BauRallg;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Das durch einen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid gemäß §... mehr lesen...