Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
93/07/0126 E VS 17. Jänner 1995 VwSlg 14193 A/1995 RS 4;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Kommt in der mündlich verkündeten Erledigung, in der die Abänderung einer mit Bescheid f... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, die für die Durchführung von Sofortmaßnahmen aufgelaufenen Kosten in der Höhe von S 826.500,-- (vgl. Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 1991) sowie von S 165.830,24 (vgl. angefochtenen Bescheid vom 2. September 1991) zu ersetzen. Die Rechtsmittelbelehrungen in den angefochtenen Bescheiden lauten jeweils: "Gegen diesen Bescheid ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0133
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070124.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen in Verbindung mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 17. Mai 1990 wurde die Beschwerdeführerin als Wasserberechtigte am Großen Gemeindesee gemäß § 31 WRG 1959 verpflichtet, die im Zuge der durch die Bezirkshauptmannschaft anläßlich des Versinkens eines Schwimmbaggers am 26. April 1984 zur Vermeidung einer weiteren Gewässerverunreinigung angeordneten Sofortmaßnahm... mehr lesen...
Den durch Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) mit Bescheiden vom 8. März 1991 die Beschwerdeführerin zum Ersatz von für gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 zur Vermeidung von (weiteren) Gewässerverunreinigungen im Bereich ihrer Regenwasserkanalisation angeordnete Maßnahmen erwachsenen Kosten in der Höhe von S 19.270,-- bzw. S 24.404,-- verpflichtet. Diese erstinstanzlichen Bescheide enthielten in der ... mehr lesen...
Den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Wasserrechtsbehörde erster Instanz (WB) mit Bescheid vom 16. März 1990 die Beschwerdeführerin gemeinsam mit der mitbeteiligten Partei (MP) zum Ersatz je der Hälfte von für gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 angeordnete Entsorgungsmaßnahmen (Entsorgung von auf dem Betriebsareal der "Firma H" vorgefundenem Altöl, Öl-Wasser-Gemisch und Ölschlamm sowie Reinigung von Behältern) erwachsenen Ko... mehr lesen...
Den durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdeausführungen zufolge hatte die Wasserrechtsbehörde erster Instanz (WB) mit Bescheid vom 16. März 1990 den Beschwerdeführer "als vom Kreisgericht Krems bestellter Masseverwalter der Firma In. H GesmbH" gemeinsam mit der mitbeteiligten Partei (MP) zum Ersatz je der Hälfte von für gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 angeordnete Entsorgungsmaßnahmen (Entsorgung von auf dem Betriebsareal der angeführten Firma vorgefundenem ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, die für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen aufgelaufenen Kosten in der Höhe von S 138.471,60 zu ersetzen. Diese Sanierungsmaßnahmen durch eine Firma S Gesellschaft m.b.H. seien notwendig geworden, weil der Beschwerdeführer ihm unmittelbar aufgetragene Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung nicht durchgeführt habe. Die Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Bescheid lautet: "Gege... mehr lesen...
I Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei mit neun anderen Verfahrensparteien gemäß §§ 98 und 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, für den ab 29. April 1991 durchgeführten Einsatz zur Beseitigung der Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch ausgetretenes bzw. austretendes Mineralölprodukt im "Bruckbergkanal" zur ungeteilten Hand Kosten in der Höhe von S 490.494,92 zu ersetzen. Die Rechtsmittelbelehrung in diesem Bescheid lautet dahin, daß gegen ihn "gemäß §... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 1 Stammrechtssatz In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde § 117 Abs 1 neu gefaßt und § 117 Abs 4 neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/695;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 6 Stammrechtssatz Das Motiv der Neufassung des § 117 WRG durch die WRGNov 1988 liegt darin, daß die Eröffnung einer Anrufungsmöglichkeit der Gerichte für Enteignungsentschädigungen und sohin die Einrichtung einer sukzessiven Gerichtsz... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: Im Fall der Vorschreibung von Kosten gemäß § 31 Abs 3 WRG stehen nicht - so wie im Fall einer Enteignungsentschädigung - zwei grundsätzlich gleichberechtigte Parteien ("Bürger 'unter sich'") einander gegenüber, sondern es tritt auf der einen Seite die staatliche Gewalt mit imperialer Befugnis dem normunterworfenen Verpflichteten auf der anderen Seite gegenüber. Demgemäß kann die Vorschreibung von Kosten gemäß § 31 Abs 3 WRG ni... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0116
Rechtssatz: Auch eine "Null-Festsetzung" einer Entschädigung und analog dazu auch die "Null-Festsetzung" eines Kostenersatzanspruches kommen als zulässiger Gegenstand der Prüfung durch das... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRK Art6 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 5 Stammrechtssatz Im Fall der Vorschreibung von Kosten gemäß § 31 Abs 3 WRG stehen nicht - so wie im Fall einer Enteignungsentschädigung - zwei grundsätzlich gleichberechtigte Parteien ("Bürger 'unter sich'") einander gegenüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §76 Abs2;WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/12 91/07/0090 1 Stammrechtssatz Auf die grundsätzlich als Barauslagen anzusehenden Kosten (Hinweis E 7.12.1933, A 689/30, VwSlg 17788 A/1933 für von der Wasserrechtsbehörde nach § 31 Abs 3 WRG unmittelbar ange... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §117 Abs1 idF 1988/693;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRGNov 1988;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070101.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: Das Motiv der Neufassung des § 117 WRG durch die WRGNov 1988 liegt darin, daß die Eröffnung einer Anrufungsmöglichkeit der Gerichte für Enteignungsentschädigungen und sohin die Einrichtung einer sukzessiven Gerichtszuständigkeit für solche Angelegenheiten die Einführung der Gerichtszuständigkeit auch für Kosten von gemäß § 31 Abs 3 WRG behördlich angerodneten Maßnahmen nicht umfassen würde. Dem kommt indes deshalb keine entsch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/12 91/07/0081 4 Stammrechtssatz In § 31 Abs 3 WRG wird der Ausdruck "Kosten" verwendet, ohne daß dem Gesetz eine Sonderregelung für die behördliche Auferlegung dieser Kosten entnommen werden könnte. Schon das deutet darauf hin, daß unter dem im § 117 WR... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art17;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0116
Rechtssatz: Im Fall der Anordnung von Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG, mit deren Durchführung in der Regel Privatunternehmen vertraglich betraut werden, werden die vertraglichen Rechte für den Bund als Tr... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: In § 31 Abs 3 WRG wird der Ausdruck "Kosten" verwendet, ohne daß dem Gesetz eine Sonderregelung für die behördliche Auferlegung dieser Kosten entnommen werden könnte. Schon das deutet darauf hin, daß unter dem im § 117 WRG verwendeten Begriff "Kosten" auch solche Kosten verstanden werden müssen, die bei der Durchführung von gemäß § 31 Abs 3 WRG behördlich angeordneten Maßnahmen zur Hintanhaltung der Gefahr einer Gewässerverunr... mehr lesen...
Rechtssatz: Auf die grundsätzlich als Barauslagen anzusehenden Kosten (Hinweis E 7.12.1933, A 689/30, VwSlg 17788 A/1933 für von der Wasserrechtsbehörde nach § 31 Abs 3 WRG unmittelbar angeordnete Entsorgungsmaßnahmen) findet, da ihr Ersatz durch die genannte Spezialnorm geregelt ist, die (verschuldensabhängige) Regelung des § 76 Abs 2 AVG keine Anwendung (Hinweis E 19.6.1950, 1791/49, VwSlg 1550 A/1950). Nur Kosten, die für aus Anlaß des Gefahrenfalles durch das Verschulden des Verpflicht... mehr lesen...
Beachte Besprechung in Ecolex 1992/4, 286; Rechtssatz: In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde § 117 Abs 1 neu gefaßt und § 117 Abs 4 neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit ist die Kostenersatzverpflichtung nach § 31 Abs 3 WRG nicht angeführt. Dies allein berechtigt aber nicht zu der Annahme, § 117 WRG sei auf Kostenersatzverpflichtungen gemäß § 31 Abs 3 WRG nicht anwendbar. I... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. August 1990 hatte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer aufgetragen, bis 31. August 1990 die Ableitung von Abwässern von der auf seinem Grundstück Nr. 259/1, KG A, bestehenden Tankstelle, sowie von der Betriebstankstelle, vom Waschplatz und von der Garagenhalle seiner Betriebsanlage in A einzustellen und durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit der Abwasserableitung bzw. einer Abwasserversickerung wirksam dauerhaft zu unterbinden oder den Betrieb der beiden Ta... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenweg ergangenen angefochtenen Bescheid vom 28. Mai 1990 verpflichtete die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 19. April 1990 die Beschwerdeführerin, auf ihrem Betriebsgelände in T nachstehende Maßnahmen unverzüglich durchzuführen: "1. Der Regeneinlaufschacht im östlichen Bereich der Betriebsstätte neben den Bauschuttablagerungen ist flüssigkeitsdicht abzumauern. 2. Der Schlammfang und der Sickerschach... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0134 E 4. April 1989 VwSlg 12897 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Auch Dritte, in deren Rechtssphäre eine von ihnen nicht verursachte Gefahr einer Gewässerverunreinigung eintritt, oder in deren Rechtssphäre Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden müssen, trifft eine Verpfli... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Krems an der Donau vom 11. Oktober 1988, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 verpflichtet, die in den Punkten 1. - 4. des Amtsgutachtens in der Verhandlungsschrift vom 7. Oktober 1988 geforderten Maßnahmen zu veranlassen, mit den Arbeiten spätestens am 17. Oktober 1988 zu beginnen und diese am 21. Oktober 1988 abzuschließen. Einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Weiters wurde die Be... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Vornahme von Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung ist nicht an das Eigentum an Anlagen oder Grundstücken, von denen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausgeht, geknüpft. Vielmehr ist ein gemäß § 31 Abs 3 WRG erteilter Auftrag durchaus nicht immer (so in allen Fällen, in denen durch das Verhalten einer v... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0134 E 4. April 1989 VwSlg 12897 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Auch Dritte, in deren Rechtssphäre eine von ihnen nicht verursachte Gefahr einer Gewässerverunreinigung eintritt, oder in deren Rechtssphäre Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden müssen, trifft eine Verpfli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/07/0186 4 Stammrechtssatz Die Umsetzung eines Bescheides, der eine Leistung auferlegt - hier eines wasserpolizeilichen Auftrags gemäß § 31 Abs 3 WRG -, in die Wirklichkeit, kann weder eine anhängige Berufung gegenstandslos machen noch die Entscheidung de... mehr lesen...