Mit Bescheid vom 18. August 1983 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Tulln die Beschwerdeführerin gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959, die Kosten für die am 4. April 1983 aus Anlass eines Ölunfalles erforderlich gewordenen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Tulln (S 23.540,39), des Fuhrwerksunternehmens HW (S 8.265,90) und der Entsorgungsbetriebe Simmering (S 14.186,88) auf dem linken Donauufer gegenüber von Langenlebarn bei der Einfahrt zum FKK-Gelände im Gesamtbetrag von S 45... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0039
Rechtssatz: Der Umfang notwendiger Maßnahmen ist jedenfalls bei Gefahr im Verzug, wo für genauere Erkundigungen vor Beginn der Arbeiten die Zeit fehlt, in zuverlässiger Weise oft besonders schwer abzusehen; Fehleinschätzungen in Richtung einer Überkapa... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0039
Rechtssatz: Wird ein frei zugängiges, offenes Fass mit Altölresten von Unbekannten umgestoßen und gelangt dadurch Wasser - Öl - Gemisch in das Erdreich, so hat der Eigentümer des Fasses die Kosten der gem § 31 Abs 3 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Auch Dritte, in deren Rechtssphäre eine von ihnen nicht verursachte Gefahr einer Gewässerverunreinigung eintritt, oder in deren Rechtssphäre Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden müssen, trifft eine Verpflichtung, zur Duldung von gem § 31 Abs 3 WRG angeordneten Maßnahmen (Hinweis E 27.9.1988, 84/07/0047). Behin... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Ein gem § 31 Verpflichteter kann sich nicht durch rechtsgeschäftliche Verfügungen, wie z. B. den Verkauf von Anlagen oder Liegenschaften, von denen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausgeht, seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung entziehen. Vielmehr sind ihm, ohne Rücksicht darauf, ob und inwieweit seinem zivilrechtlichen Rechtsnachfol... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen ist verschuldenstunabhängig und kann mehrere Personen treffen, die gleichzeitig zur gemeinsamen Kostentragung notstandspolizeilicher Maßnahmen verhalten werden können (Hinweis auf E 12.11.1985, 85/07/0198). Hiebei kann die Her... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die aus § 31 WRG erwachsende Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob und inwieweit ein allfälliger späterer Eigentümer von entsprechenden Anlagen und Liegenschaften ebenfalls als Verpflichteter herangezogen werden kann. Allenfalls kommt hiebei die kumulative Heranziehung von Voreigentümer und jeweiligem Eigentümer als Verpfli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0048
Rechtssatz: Eine Pflicht zum Kostenersatz kann nach § 31 Abs 3 WRG denjenigen, der lediglich als Dritter eine angeordnete Maßnahme zu dulden hat, nicht treffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;B-VG Art131a;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0048
Rechtssatz: Bei der Anordnung gem § 31 Abs 3 erster Satz WRG handelt es sich um die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, die weder selbs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Einer Mitteilung der Wasserrechtsbehörde an den Eigentümer einer aufgelassenen Schottergrube, das Verfahren hinsichtlich angeblich in dieser Schottergrube vergrabener Ölfässer werde eingestellt, kommt nur die Bedeutung einer Absichtserklärung und nicht Bescheidcharakter zu. Weder im AVG 1950 noch im WRG 1959 find... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Abs 2 und 3 des § 31 WRG 1959 setzt den Eintritt der konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung voraus. (Hinweis auf E vom 16.12.1982, 81/07/0156, 3.7.1984, 84/07/0028) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070111.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Eine behördliche Anordnung bzw. ein Auftrag, Aufgrabungen zur Nachsuche nach angeblich in einer aufgelassenen Schottergrube vergrabenen Ölfässern (hier: Aussage eines Zeugen, mit Altöl gefüllte Fässer zugeschüttet zu haben), deren Existenz durch mehrere Untersuchungen (hier: Bohrungen, mikromagnetische Bodensondierungen) nicht nachgewiesen werden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1042;AVG §63 Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer (hier: ein von der Behörde gemäß § 31 Abs 3 WRG beauftragter, mit dem Verpflichteten nicht identischen Unternehmer) wurden durch die bescheidmäßige Auferlegung die Kostenersatzpfli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, wie die Anordnung und Durchführung von Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG 1959 vor sich geht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1983070216.X01 Im RIS seit 08.10.2004 Zuletzt aktualisiert am 16.10.2012 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Auferlegung des Kostenersatzes an den Verpflichteten gemäß § 31 Abs 3 WRG 1959 betrifft nur das Verhältnis zwischen Behörde und Verpflichtetem - dieser hat jener die Kosten zu ersetzen -, nicht jenes zwischen dem Verpflichteten und dem von der Behörde beau... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte kann, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Sachverhaltsdarstellung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. September 1973, Zl. 281/73, verwiesen werden. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde gegen den Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 20. Dezember 1972, mit welchem das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 26. Juni 1972 über die gegen die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin, Alleinkonzessionärin ... mehr lesen...